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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

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5. Mose - Kapitel 2

1 Dann wanderten wir wieder zurück in die Wüste auf dem Weg Richtung Schilfmeer, wie Jahwe es mir gesagt hatte. Eine lange Zeit zogen wir um das Bergland von Seïr herum. (4. Mose 21.4) (5. Mose 1.40) 2 Dann sagte Jahwe zu mir: 3 "Ihr seid jetzt lange genug um dieses Gebirge herumgezogen, wendet euch nun nach Norden. 4 Befiehl dem Volk: 'Ihr zieht nun durch das Gebiet eurer Brüder, der Nachkommen Esaus, die in Seïr wohnen. Sie werden sich vor euch fürchten. Nehmt euch aber sehr in acht! (4. Mose 20.14) 5 Lasst euch auf keinen Streit mit ihnen ein, denn ich werde euch von ihrem Land keinen Fußbreit geben. Denn das Bergland von Seïr habe ich für Esau zum Erbbesitz bestimmt. (1. Mose 36.8) (1. Mose 36.43) 6 Wenn ihr Nahrungsmittel oder Wasser braucht, sollt ihr es ihnen bezahlen.' 7 Denn Jahwe, dein Gott, hat dich in allem deinem Tun gesegnet. Er hat auf deine Wanderung durch diese große Wüste achtgegeben. Vierzig Jahre ist Jahwe, dein Gott, nun schon mit dir. Und es hat dir an nichts gefehlt." 8 So zogen wir von Elat und Ezjon-Geber aus an unseren Brüdern vorüber, den Nachkommen Esaus in Seïr, auf dem Weg durch die Araba und weiter auf dem Weg in die Wüste von Moab. 9 Da sagte Jahwe zu mir: "Greift die Moabiter nicht an und lasst euch auf keinen Krieg mit ihnen ein. Auch von ihrem Land gebe ich euch nichts, denn Ar habe ich den Nachkommen Lots zum Erbbesitz gegeben. (1. Mose 19.37) 10 Früher haben die Emiter dort gewohnt, ein großes, zahlreiches und hochgewachsenes Volk wie die Anakiter. (5. Mose 1.28) 11 Sie werden wie die Anakiter zu den Refaïtern gezählt; die Moabiter aber nennen sie Emiter. 12 Und in Seïr wohnten früher die Horiter. Aber die Nachkommen Esaus haben sie vernichtet und ihren Besitz übernommen. Sie ließen sich an ihrer Stelle nieder, so wie es Israel mit dem Land gemacht hat, das Jahwe ihnen zum Besitz gab. (1. Mose 14.6) (1. Mose 36.20) 13 Nun brecht auf und überschreitet das Tal des Sered." Wir taten es. (4. Mose 21.12) 14 Seit unserem Aufbruch von Kadesch-Barnea waren 38 Jahre vergangen. Inzwischen war die ganze Generation der kriegstüchtigen Männer des Lagers gestorben, wie Jahwe es ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34) 15 Er hatte dafür gesorgt, dass sie vollständig aus dem Lager beseitigt wurden. 16 Als nun alle Krieger aus dem Volk weggestorben waren, 17 sagte Jahwe zu mir: 18 "Du wirst nun durch das Gebiet von Moab und Ar ziehen (4. Mose 21.13) 19 und in die Nähe der Ammoniter kommen. Greif sie nicht an und lass dich auf keinen Streit mit ihnen ein, denn ich werde dir vom Land der Ammoniter nichts geben, weil ich es den Nachkommen Lots zum Erbbesitz gab." (1. Mose 19.38) 20 - Auch dieses Gebiet gilt als Land der Refaïter. Sie hatten vorher dort gewohnt. Die Ammoniter nannten sie Samsummiter. 21 Es war ein großes, zahlreiches und hochgewachsenes Volk wie die Anakiter. Jahwe vernichtete sie vor ihnen und sie übernahmen deren Besitz und wohnten an ihrer Stelle dort, 22 so wie Jahwe es für die Nachkommen Esaus getan hat, die in Seïr wohnen, vor denen er die Horiter vernichtete, sodass sie deren Besitz übernahmen und sich an ihrer Stelle niederließen. 23 Das Gleiche machten die Kaftoriter mit den Awitern, die in den Dörfern bei Gaza wohnten. Als sie aus Kaftor kamen, vernichteten sie die Awiter und ließen sich an ihrer Stelle dort nieder. - (1. Mose 10.14) (Josua 13.3) 24 "Brecht jetzt auf", sagte Jahwe, "und überquert den Arnonfluss. Ich habe den Amoriterkönig Sihon von Heschbon und sein Land in deine Gewalt gegeben. Fang an, nimm es in Besitz und lass dich auf einen Krieg mit ihm ein. 25 Von heute an will ich Schrecken und Furcht vor euch über alle Völker auf der ganzen Welt bringen. Alle, die davon hören, werden vor euch zittern." 26 Da schickte ich Boten von der Wüste Kedemot zu König Sihon von Heschbon mit friedlichen Worten. Ich ließ ihm sagen: (4. Mose 21.21) 27 "Ich möchte durch dein Land ziehen. Wir werden nur die Straße benutzen und weder rechts noch links vom Weg abweichen. 28 Was wir an Nahrungsmitteln und Wasser brauchen, werden wir bezahlen. Wir wollen weiter nichts, als durch euer Land ziehen. 29 Auch die Nachkommen Esaus, die in Seïr wohnen, und die Moabiter von Ar haben uns das erlaubt. Ich will nur über den Jordan in das Land ziehen, das Jahwe, unser Gott, uns gibt." 30 Aber König Sihon von Heschbon wollte uns nicht bei sich durchziehen lassen, denn Jahwe, dein Gott, hatte ihn starrsinnig und hart gemacht, um ihn dir auszuliefern, wie es ja auch geschehen ist. 31 Jahwe sagte zu mir: "Schau, ich habe begonnen, Sihon und sein Land dir preiszugeben. Fang an, nimm es in Besitz, es soll dir gehören." 32 Sihon zog uns mit all seinen Streitkräften nach Jahaz entgegen. 33 Aber Jahwe, unser Gott, lieferte ihn uns aus. Wir töteten ihn, seine Söhne und sein ganzes Volk. 34 Damals nahmen wir alle seine Städte ein und vollstreckten den Bann an ihren Bewohnern, an Männern, Frauen und Kindern. Keinen ließen wir lebend entkommen. 35 Nur das Vieh behielten wir für uns als Beute und das Raubgut aus den Städten, die wir eingenommen hatten. 36 Von Aroer an, das am Rand des Arnontals liegt, und von der Stadt im Flusstal bis nach Gilead gab es keine Stadt, die uns zu stark gewesen wäre, alle lieferte Jahwe, unser Gott, uns aus. 37 Nur vom Land der Ammoniter, dem ganzen Gebiet am Fluss Jabbok, hast du dich ferngehalten, auch von den Städten im Bergland, wie Jahwe, unser Gott, es befohlen hat.