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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. 1 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. 2 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. 3 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. 4 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 5 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. 6, 7 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, 8 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. 9 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, 10 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. 11 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, 12 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. 13 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

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4. Mose - Kapitel 32

1 Die Stämme Ruben und Gad hatten sehr große Viehherden. Als sie nun das Land Jaser und Gilead sahen, erkannten sie, dass die Gegend für Herden geeignet war. 2 Da kamen die Gaditen und Rubeniten und sagten zu Mose, zu dem Priester Eleasar und den Fürsten der Gemeinschaft: 3 "Atarot und Dibona, Jaser und Nimra, Heschbon und Elale, Sibma, Nebo und Beon, 4 das Land, das Jahwe für die Gemeinschaft des Volkes Israel erobert hat, ist gutes Weideland. Und deine Diener haben Herden. 5 Wenn wir dein Wohlwollen gefunden haben, dann lass doch dieses Land deinen Dienern als Eigentum geben! Lass uns nicht über den Jordan ziehen!" 6 Mose sagte zu den Gaditen und Rubeniten: "Sollen etwa eure Brüder in den Kampf ziehen, während ihr hier bleibt? 7 Warum wollt ihr die Israeliten davon abhalten, in das Land hinüberzuziehen, das Jahwe ihnen gegeben hat? 8 Das haben ja schon eure Väter getan, als ich sie von Kadesch-Barnea losschickte, um das Land auszukundschaften. 14 9 Sie kamen bis ins Traubental und sahen sich das Land an. Und dann nahmen sie den Israeliten den Mut, sodass sie nicht in das Land ziehen wollten, das Jahwe ihnen gegeben hatte. 10 Damals entflammte Jahwes Zorn und er schwor: 11 'Keiner der Männer, die aus Ägypten gezogen und jetzt älter als 20 Jahre sind, wird das Land sehen, das ich Abraham, Isaak und Jakob unter Eid versprochen habe. Denn sie haben nicht treu zu mir gehalten. 15, 16 12 Ausgenommen sind nur Kaleb Ben-Jefunne aus der Sippe Kenas und Josua Ben-Nun, die treu zu mir gehalten haben.' 13 So traf Jahwes Zorn die Israeliten, und er ließ sie vierzig Jahre lang in der Wüste umherirren, bis diese ganze Generation aufgerieben war, die getan hatte, was vor Jahwe böse ist. 14 Seht doch, nun seid ihr an die Stelle eurer Väter getreten, eine Brut von sündigen Männern, um den glühenden Zorn Jahwes gegen Israel noch zu vermehren. 15 Wenn ihr euch von ihm abkehrt, wird er das Volk noch länger in der Wüste lassen, und ihr habt es dann zugrunde gerichtet!" 16 Da traten sie näher zu Mose und sagten: "Wir wollen ja nur Gehege für unser Kleinvieh hier bauen und feste Städte für unsere Familien. 17 Wir selbst wollen für den Kampf bewaffnet vor den Israeliten herziehen, bis wir sie an ihren Ort gebracht haben. Nur unsere Familien sollen wegen der Bewohner des Landes in den befestigten Städten bleiben. 18 Wir kehren nicht in unsere Häuser zurück, bis jeder Israelit seinen Erbbesitz erhalten hat. 19 Wir verlangen keinen Erbbesitz auf der anderen Seite des Jordan, wenn wir ihn diesseits des Jordan im Osten bekommen." 20 Da sagte Mose zu ihnen: "Wenn ihr das tut, wenn ihr euch vor Jahwe bewaffnet 17 21 und jeder Bewaffnete von euch vor Jahwe über den Jordan zieht, bis er seine Feinde vor sich her vertrieben hat 22 und das Land für Jahwe unterworfen ist, wenn ihr erst danach zurückkehrt, sollt ihr frei sein von den Verpflichtungen gegenüber Jahwe und Israel, und dieses Land hier soll vor Jahwe euch gehören. 23 Wenn ihr das aber nicht so tut, versündigt ihr euch gegen Jahwe. Und seid gewiss, dass eure Sünde euch einholen wird. 24 Baut euch feste Städte für eure Familien und Gehege für eure Schafe und tut, was ihr versprochen habt!" 25 Da sagten die Gaditen und Rubeniten zu Mose: "Deine Diener werden tun, was du verlangst. 26 Unsere Kinder, unsere Frauen, unsere Herden und unser ganzes Vieh werden in den Städten Gileads bleiben. 27 Deine Diener aber werden alle zum Heeresdienst gerüstet sein und vor Jahwe hinüberziehen in den Kampf, wie du gesagt hast." 28 Daraufhin gab Mose dem Priester Eleasar, Josua Ben-Nun und den Oberhäuptern der Stämme Israels die Anweisung: 29 "Wenn die Gaditen und Rubeniten vor Jahwe zum Kampf gerüstet mit euch den Jordan überschreiten und wenn das Land euch unterworfen sein wird, dann sollt ihr ihnen das Land Gilead zum Eigentum geben. 18 30 Ziehen sie aber nicht bewaffnet mit euch hinüber, dann müssen sie sich unter euch im Land Kanaan ansässig machen." 31 Da erwiderten die Gaditen und Rubeniten: "Was Jahwe deinen Dienern gesagt hat, wollen wir tun. 32 Für unseren Erbbesitz diesseits des Jordan werden wir vor Jahwe gerüstet in das Land Kanaan hinüberziehen." 33 So gab Mose den Gaditen, den Rubeniten und dem halben Stamm des Josefssohns Manasse das Gebiet des Amoriterkönigs Sihon und das Gebiet des Königs Og von Baschan, das ganze Land mit seinen Städten und den dazugehörenden Gebieten. 19 34 Die Gaditen befestigten die Städte Dibona, Atarot und Aroer, 35 Atrot-Schofan, Jaser, Jogboha, 36 Bet-Nimra und Bet-Haran und errichteten Einfriedungen für ihre Herden. 37 Die Männer des Stammes Ruben befestigten die Städte Heschbon, Elale, Kirjatajim, 38 Nebo, Baal-Meon und Sibma und gaben ihnen andere Namen. 39 Die Nachkommen von Machir Ben-Manasse zogen nach Gilead. Sie eroberten es und vertrieben die Amoriter dort. 40 Mose gab ihnen Gilead als Besitz, und sie siedelten sich dort an. 41 Jaïr vom Stamm Manasse eroberte eine Reihe von Zeltdörfern und nannte sie "Zeltdörfer Jaïrs". 20 42 Nobach eroberte Kenach und dessen Tochterstädte und nannte es nach seinem eigenen Namen: Nobach.

Querverweise

1 Matthäus 8.4: Und Jesus spricht zu ihm: Siehe zu, daß du es niemand sagest; sondern gehe hin, zeige dich dem Priester und bringe das Opfer, das Mose befohlen hat, ihnen zum Zeugnis!

2 3. Mose 16.22: daß also der Bock alle ihre Missetaten auf sich in eine Wildnis trage; und er soll ihn in der Wüste loslassen.

3 4. Mose 8.7: Also aber sollst du mit ihnen verfahren, um sie zu reinigen: Du sollst Wasser der Entsündigung auf sie sprengen, und sie sollen ein Schermesser über ihren ganzen Leib gehen lassen und ihre Kleider waschen; so sind sie rein.

4 3. Mose 7.7: Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht.

5 3. Mose 8.23: Mose aber schächtete ihn und nahm von seinem Blut, und tat es Aaron auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes,

6 3. Mose 4.6: und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen, vor dem Angesicht des HERRN.

7 3. Mose 4.17: und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem HERRN;

8 3. Mose 5.7: Kann er aber nicht soviel zusammenbringen, daß es zu einem Schäflein langt, so bringe er dem HERRN zu seinem Schuldopfer, das er schuldig ist, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Schuldopfer, die andere zum Brandopfer.

9 3. Mose 13.2: Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen.

10 3. Mose 13.3: Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären!

11 3. Mose 11.24: und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;

12 3. Mose 14.5-6: und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist.

13 3. Mose 14.7: und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen.

14 4. Mose 13.1: Und der HERR redete mit Mose und sprach:

15 4. Mose 14.22: keiner der Männer, die meine Herrlichkeit und meine Zeichen gesehen haben, die ich in Ägypten und in der Wüste getan, und die mich nun zehnmal versucht und meiner Stimme nicht gehorcht haben,

16 4. Mose 26.65: Denn der HERR hatte ihnen gesagt, sie sollten in der Wüste des Todes sterben. Und es blieb keiner übrig, außer Kaleb, der Sohn Jephunnes, und Josua, der Sohn Nuns.

17 Josua 1.13-15: Gedenket an das Wort, das euch Mose, der Knecht des HERRN, sagte, als er sprach: Der HERR, euer Gott, hat euch zur Ruhe gebracht und euch dieses Land gegeben.

18 Josua 4.12: Und die Rubeniter und Gaditer und der halbe Stamm Manasse gingen bewaffnet vor den Kindern Israel her, wie Mose zu ihnen geredet hatte.

19 Josua 13.8: Denn die Rubeniter und Gaditer und der andere halbe Stamm Manasse haben ihr Erbteil empfangen, welches ihnen Mose jenseits des Jordan gegen Aufgang gab; wie ihnen Mose, der Knecht des HERRN, gegeben:

20 5. Mose 3.14: (Jair, der Sohn Manasses, nahm die ganze Gegend Argob ein, bis an die Marke der Gesuriter und der Maachatiter, und nannte Basan nach seinem Namen «Jairs-Dörfer», wie sie bis auf den heutigen Tag heißen.)