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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

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2. Mose - Kapitel 39

1 Nach der Anweisung, die Mose von Jahwe erhalten hatte, wurden die heiligen Gewänder hergestellt, wie sie Aaron für den Dienst im Heiligtum benötigte. Man nahm dazu blauen und roten Purpur und Karmesinstoff. (2. Mose 28.4) 2 Das Efod machten sie aus Gold, blauer, roter und karmesinroter Wolle und gezwirntem Leinen. 3 Sie hämmerten dünne Goldbleche und zerschnitten sie zu schmalen Streifen, um sie künstlerisch in das Material einzuarbeiten. 4 Sie machten auch die beiden mit ihm verbundenen Schulterstücke 5 und den Gürtel, mit dem es befestigt wird. Er bestand aus demselben Material und war mit ihm verbunden, so, wie es Jahwe Mose befohlen hatte. 6 Dann fassten sie die zwei Onyxsteine in Gold, gravierten in die Steine die Namen der Söhne Israels 7 und brachten sie auf den Schulterstücken des Efods an - die Steine zur Erinnerung an die Israeliten; so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 8 Die Brusttasche machte man wie das Efod aus gezwirntem Leinen. Sie wurde mit Goldfäden, blauer, roter und karmesinroter Wolle künstlerisch bestickt. 9 Sie war quadratisch, 25 mal 25 Zentimeter groß, und doppelt gelegt. 10 Dann wurde sie mit Edelsteinen in vier Reihen besetzt. In der ersten Reihe ein Karneol, ein Topas und ein Smaragd; 11 in der zweiten Reihe ein Rubin, ein Saphir und ein Jaspis; 12 in der dritten Reihe ein Hyazinth, ein Achat und ein Amethyst; 13 und in der vierten Reihe ein Türkis, ein Onyx und ein Nephrit. Alle waren mit Gold eingefasst. 14 In die Steine waren die Namen der zwölf Söhne Israels eingraviert, in jedem Stein ein Name für einen Stamm. 15 Dann wurden zwei gedrehte Kettenschnüre aus reinem Gold für das Brustschild hergestellt. 16 An den beiden oberen Ecken des Brustschilds wurden zwei goldene Ringe angebracht 17 und die beiden goldenen Schnüre dort befestigt. 18 Die Enden dieser beiden Schnüre wurden an der Vorderseite der Schulterstücke befestigt. 19 Auch an den beiden unteren Enden der Brusttasche wurden zwei goldene Ringe angebracht, 20 ebenso an den beiden Schulterstücken des Efods. Sie wurden dicht an ihrer Naht, aber oberhalb des Gürtels vom Efod befestigt. 21 Man verknüpfte das Brustschild mit einer blauen Schnur von seinen Ringen aus mit den Ringen des Efods, sodass es über dem Gurt des Efods saß und sich nicht verschieben konnte; so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 22 Das Obergewand, das unter dem Efod getragen wurde, bestand aus purpurblauem Stoff. (2. Mose 28.31-35) 23 Die Öffnung für den Kopf in der Mitte war wie bei der Halseinfassung eines Panzerhemdes mit einer gewebten Borte eingefasst, damit sie nicht einriss. 24 Am unteren Saum waren Granatäpfel aus blauer, roter und karmesinroter Wolle befestigt. 25 Dazwischen hatte man goldene Glöckchen angebracht, 26 sodass um den ganzen Saum herum immer ein Glöckchen auf einen Granatapfel folgte. In diesem Gewand sollte der Dienst im Heiligtum verrichtet werden, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 27 Weiter machten sie aus Leinen für Aaron und seine Söhne Hemden, (2. Mose 28.39-42) 28 Kopfbünde, turbanartige Kopfbedeckungen und Kniehosen. 29 Auch der bunt gewirkte Gürtel bestand aus gezwirntem Leinen; so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 30 Schließlich machten sie das Stirnblatt, das heilige Diadem, aus reinem Gold und gravierten darauf ein: "Heilig für Jahwe". (2. Mose 29.6) (3. Mose 8.9) 31 Das wurde mit einer blauen Schnur vorn am Kopfbund befestigt, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (2. Mose 28.36-38) 32 So wurde die ganze Arbeit für die Wohnung, das Zelt der Gottesbegegnung, vollendet. Die Israeliten machten es genauso, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 33 Dann brachten sie alles zu Mose: das Zelt und alles, was dazu gehörte; seine Haken, Bretter, Riegel, Säulen und Bodenplatten, 34 die Decke aus rot gefärbten Fellen von Schafböcken, die Decke aus Tachasch-Häuten, den Vorhang, der alles verhüllte, 35 die Lade für das Bundesgesetz, ihre Tragstangen und die Deckplatte, 36 den Tisch für die geweihten Brote mit allem, was dazu gehört; 37 den Leuchter mit seinen Lampen, dem Öl und allem Zubehör, 38 den goldenen Altar, das Salböl, den Weihrauch und den Vorhang für den Eingang, 39 den Bronzealtar, sein Bronzegitter, seine Tragstangen und alles Zubehör, das Becken und sein Gestell, 40 die Planen für den Vorhof, dazu die Säulen und Bodenplatten, die Plane für den Eingang zum Vorhof, dazu die Seile, Pflöcke und was sonst noch dazugehört; 41 die gewirkten Gewänder für den Priesterdienst im Heiligtum, die heiligen Gewänder für Aaron und die für seine Söhne. 42 Die Israeliten hatten alles genauso gemacht, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 43 Mose sah sich alles an, was sie gemacht hatten. Es war alles genauso geworden, wie Jahwe es befohlen hatte. Da segnete Mose sie.