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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

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2. Mose - Kapitel 34

1 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Hau dir zwei Steintafeln zurecht wie die ersten, die du zerbrochen hast! Ich werde die Worte darauf schreiben, die schon auf den ersten Tafeln standen. (2. Mose 32.19) 2 Halte dich für morgen bereit! Morgen früh steigst du auf den Berg Sinai und erwartest mich auf dem Gipfel. 3 Es darf niemand mit dir heraufkommen. Es darf überhaupt niemand auf dem Berg gesehen werden. Auch das Vieh darf nicht an seinem Fuß weiden." (2. Mose 19.12-13) 4 So hieb Mose zwei Tafeln aus Stein zurecht wie die ersten. Am nächsten Morgen stand er früh auf und stieg mit den Tafeln in der Hand auf den Berg, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 5 In einer Wolke kam Jahwe auf den Berg herab. Er stellte sich neben ihn und rief den Namen Jahwes aus. (2. Mose 33.19) 6 Er ging an Mose vorüber und rief: "Jahwe, Jahwe, Gott: barmherzig und gnädig, langmütig und reich an Güte und Treue, (4. Mose 14.18) (Psalm 103.8) (1. Johannes 4.16) 7 der Gnade über tausend Generationen hin erweist, der Schuld, Vergehen und Sünde vergibt, aber keineswegs ungestraft lässt, der die Schuld der Väter an den Kindern und Enkeln bis in die dritte und vierte Generation verfolgt." (2. Mose 20.5-6) 8 Sofort warf sich Mose auf die Erde und betete an. 9 Er sagte: "Herr, wenn du mir deine Gunst geschenkt hast, dann sei in unserer Mitte. Wenn es auch ein widerspenstiges Volk ist, so vergib uns doch unsere Schuld und Sünde und nimm uns als Eigentum an." 10 Da sagte er: "Hiermit schließe ich einen Bund: Vor deinem ganzen Volk werde ich Wunder tun, wie sie bisher unter allen Völkern der Erde noch nie vollbracht worden sind. Das ganze Volk, in dessen Mitte du stehst, soll das Tun Jahwes sehen. Es wird furchterregend sein, was ich für dich tun werde. 11 Merk dir genau, was ich dir heute befehle! Ich werde die Amoriter, Kanaaniter, Hetiter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter vor dir vertreiben. 12 Hüte dich, mit den Bewohnern des Landes, in das du kommen wirst, einen Bund zu schließen. Sie werden dir sonst eine Falle sein, wenn sie unter dir leben. (2. Mose 23.32-33) 13 Du sollst vielmehr ihre Altäre niederreißen, ihre Steinmale zerschlagen und ihre Aschera-Pfähle umhauen. (2. Mose 23.24) 14 Du darfst dich vor keinem anderen Gott niederwerfen, denn Jahwe ist ein eifersüchtiger Gott und heißt auch 'der Eifersüchtige'! (2. Mose 20.3) (2. Mose 20.5) 15 Hüte dich, einen Bund mit den Bewohnern des Landes zu schließen! Denn sonst könnten sie dich einladen, wenn sie sich ihren Göttern anbieten, wenn sie ihnen opfern und ihre Opfermahlzeiten feiern. 16 Vielleicht würdest du deine Söhne mit ihren Töchtern verheiraten; und wenn ihre Töchter sich dann ihren Göttern anbieten, könnten sie deine Söhne verführen, das ebenfalls zu tun. (5. Mose 7.3) (Richter 3.6) (1. Könige 11.2) 17 Du sollst dir auch keine Götter aus Metall gießen! (2. Mose 20.23) 18 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten. Zur festgesetzten Zeit im Ährenmonat sollst du sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen, wie ich es dir befohlen habe. Denn in diesem Monat bist du aus Ägypten gezogen. (2. Mose 23.14) 19 Alles, was das erste Mal aus einem Mutterschoß kommt, gehört mir! Auch die Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen, wenn es männliche Tiere sind. 20 Die Erstgeburt eines Esels sollst du mit einem Lamm auslösen. Wenn du das nicht tun willst, musst du dem Fohlen das Genick brechen. Auch deine erstgeborenen Söhne sollst du auslösen. Keiner soll mit leeren Händen vor mir erscheinen. (2. Mose 13.12-16) 21 Sechs Tage sollst du arbeiten und am siebten Tag ruhen. Das gilt auch für die Zeit des Pflügens und des Erntens. 22 Auch das Erntefest sollst du feiern, wenn du das erste Getreide einbringst, und im Herbst das Wein- und Obstlesefest. 23 Dreimal im Jahr sollen alle deine Männer vor dem Herrn, vor Jahwe, dem Gott Israels, erscheinen. 24 In dieser Zeit wird niemand in dein Land einfallen, denn ich werde die Völker vor dir vertrieben und deine Grenzen erweitert haben. 25 Das Blut meiner Schlachtopfer darf nicht zusammen mit Backwaren aus Sauerteig dargebracht werden. Das Schlachtopfer vom Passafest darf nicht bis zum nächsten Morgen aufbewahrt bleiben. 26 Die Besten von deinen ersten Feldfrüchten sollst du in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen. Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen." 27 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Schreib alles auf, was ich dir gesagt habe. Denn auf dieser Grundlage schließe ich mit dir und mit Israel einen Bund." (2. Mose 24.4) 28 Vierzig Tage und Nächte blieb Mose dort bei Jahwe, und dieser schrieb die zehn Gebote des Bundes auf die Steintafeln. Während der ganzen Zeit aß und trank Mose nichts. (2. Mose 24.18) (2. Mose 31.18) (Matthäus 4.2) 29 Als Mose vom Berg herabstieg, hatte er die beiden Tafeln mit dem Bundesgesetz in der Hand. Er wusste aber nicht, dass durch das Reden mit Gott seine Gesichtshaut zu leuchten begonnen hatte. 30 Aaron und alle Israeliten sahen das Leuchten auf der Gesichtshaut Moses und fürchteten sich, in seine Nähe zu kommen. (2. Korinther 3.7) 31 Erst als Mose sie rief, kamen Aaron und die führenden Männer der Gemeinschaft zu ihm, und Mose konnte mit ihnen reden. 32 Dann kamen auch die anderen Israeliten. Mose gab ihnen alle Anordnungen weiter, die Jahwe ihm auf dem Berg Sinai gegeben hatte. 33 Als er ihnen alles gesagt hatte, verhüllte er sein Gesicht. 34 Immer wenn er ins Zelt ging, um mit Jahwe zu reden, nahm er die Verhüllung ab, bis er wieder hinausging. Draußen sagte er den Israeliten, was ihm aufgetragen war. (2. Mose 33.8-9) 35 Da sahen sie das Leuchten auf der Gesichtshaut von Mose. Dann verhüllte Mose sein Gesicht, bis er wieder ins Zelt ging, um mit Gott zu reden.