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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

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5. Mose - Kapitel 12

Ort und Art des Gottesdienstes in Kanaan

1 Dies sind die Satzungen und die Rechte, welche ihr beobachten sollt, sie zu tun in dem Lande, das Jehova, der Gott deiner Väter, dir gegeben hat, es zu besitzen alle die Tage, die ihr auf dem Erdboden lebet: 2 Ihr sollt alle die Orte gänzlich zerstören, wo die Nationen, die ihr austreiben werdet, ihren Göttern gedient haben: auf den hohen Bergen und auf den Hügeln und unter jedem grünen Baume; (5. Mose 7.5) (5. Mose 7.25) 3 und ihr sollt ihre Altäre niederreißen und ihre Bildsäulen zerbrechen und ihre Ascherim mit Feuer verbrennen und die geschnitzten Bilder ihrer Götter umhauen; und ihr sollt ihre Namen aus selbigem Orte vertilgen. 4 Jehova, eurem Gott, sollt ihr nicht also tun; 5 sondern den Ort sollt ihr aufsuchen, welchen Jehova, euer Gott, aus allen euren Stämmen erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, daß er dort wohne, und dahin sollst du kommen. 6 Und ihr sollt dahin bringen eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, und eure Zehnten, und das Hebopfer eurer Hand, und eure Gelübde und eure freiwilligen Gaben, und die Erstgeborenen eures Rind- und eures Kleinviehes; 7 und daselbst sollt ihr vor Jehova, eurem Gott, essen und euch erfreuen, ihr und eure Häuser, an allem Geschäft eurer Hand, worin Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat. 8 Ihr sollt nicht tun nach allem, was wir heute hier tun, ein jeder, was irgend recht ist in seinen Augen; 9 denn ihr seid bis jetzt noch nicht zu der Ruhe und zu dem Erbteil gekommen, das Jehova, dein Gott, dir gibt. 10 Seid ihr aber über den Jordan gezogen und wohnet ihr in dem Lande, das Jehova, euer Gott, euch erben läßt, und er schafft euch Ruhe vor allen euren Feinden ringsum, und ihr wohnet sicher, (1. Könige 5.5) 11 so soll es geschehen: der Ort, welchen Jehova, euer Gott, erwählen wird, seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, dahin sollt ihr alles bringen, was ich euch gebiete: eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und das Hebopfer eurer Hand, und alle Auswahl eurer Gelübde, die ihr Jehova geloben werdet. 12 Und ihr sollt euch freuen vor Jehova, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter und eure Knechte und eure Mägde, und der Levit, der in euren Toren ist, denn er hat kein Teil noch Erbe mit euch. (4. Mose 18.20) (4. Mose 18.24) 13 Hüte dich, daß du nicht deine Brandopfer an jedem Orte opferst, den du siehst! 14 sondern an dem Orte, welchen Jehova in einem deiner Stämme erwählen wird, daselbst sollst du deine Brandopfer opfern und daselbst alles tun, was ich dir gebiete. 15 Doch magst du nach allem Begehr deiner Seele schlachten und Fleisch essen in allen deinen Toren, nach dem Segen Jehovas, deines Gottes, den er dir gegeben hat: Der Unreine und der Reine mögen es essen, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5. Mose 12.22) (5. Mose 14.5) 16 Nur das Blut sollt ihr nicht essen, ihr sollt es auf die Erde gießen wie Wasser. - (3. Mose 3.17) 17 Du darfst in deinen Toren nicht essen den Zehnten deines Getreides und deines Mostes und deines Öles, noch die Erstgeborenen deines Rind- und deines Kleinviehes, noch alle deine Gelübde, die du tust, noch deine freiwilligen Gaben, noch das Hebopfer deiner Hand; 18 sondern vor Jehova, deinem Gott, an dem Orte, welchen Jehova, dein Gott, erwählen wird, sollst du es essen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit, der in deinen Toren ist; und du sollst dich vor Jehova, deinem Gott, erfreuen an allem Geschäft deiner Hand. (5. Mose 14.23) 19 Hüte dich, daß du den Leviten nicht verlässest, alle deine Tage in deinem Lande. (5. Mose 12.12) (5. Mose 14.27) 20 Wenn Jehova, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, so wie er zu dir geredet hat, und du sprichst: Ich will Fleisch essen, weil deine Seele Fleisch zu essen begehrt, so magst du Fleisch essen nach allem Begehr deiner Seele. 21 Wenn der Ort, den Jehova, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, fern von dir ist, so magst du schlachten von deinem Rind- und von deinem Kleinvieh, das Jehova dir gegeben hat, so wie ich dir geboten habe, und in deinen Toren essen nach allem Begehr deiner Seele; 22 gerade so wie die Gazelle und der Hirsch gegessen werden, also magst du es essen: Der Unreine und der Reine mögen es gleicherweise essen. (5. Mose 12.15) 23 Nur halte daran fest, kein Blut zu essen, denn das Blut ist die Seele; und du sollst nicht die Seele mit dem Fleische essen; (5. Mose 12.16) 24 du sollst es nicht essen, du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser; 25 du sollst es nicht essen, auf daß es dir und deinen Kindern nach dir wohlgehe, weil du tust, was recht ist in den Augen Jehovas. 26 Jedoch deine heiligen Dinge, die du haben wirst, und deine Gelübde sollst du nehmen und an den Ort kommen, den Jehova erwählen wird; 27 und deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, sollst du auf dem Altar Jehovas, deines Gottes, opfern; und das Blut deiner Schlachtopfer soll an den Altar Jehovas, deines Gottes, gegossen werden, und das Fleisch magst du essen. (5. Mose 12.6) 28 Habe acht und höre auf alle diese Worte, die ich dir gebiete, auf daß es dir und deinen Kindern nach dir wohlgehe ewiglich, weil du tust, was gut und recht ist in den Augen Jehovas, deines Gottes. 29 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen vor dir ausrottet, zu welchen du kommst, um sie auszutreiben, und du treibst sie aus und wohnst in ihrem Lande, 30 so hüte dich, daß du nicht verstrickt werdest ihnen nach, nachdem sie vor dir vertilgt sind, und daß du nicht fragest nach ihren Göttern und sprechest: Wie dienten diese Nationen ihren Göttern? so will auch ich ebenso tun. (5. Mose 7.16) 31 Jehova, deinem Gott, sollst du nicht also tun; denn alles, was für Jehova ein Greuel ist, den er haßt, haben sie ihren Göttern getan; denn sogar ihre Söhne und ihre Töchter haben sie ihren Göttern mit Feuer verbrannt. 32 Das ganze Wort, das ich euch gebiete, das sollt ihr beobachten, es zu tun; du sollst nichts hinzufügen und nichts davontun.