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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

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4. Mose - Kapitel 33

Lagerplätze Israels während der vierzig Jahre in der Wüste

1 Dies sind die Züge der Kinder Israel, welche aus dem Lande Ägypten ausgezogen sind nach ihren Heeren, unter der Hand Moses und Aarons. 2 Und Mose schrieb ihre Auszüge auf, nach ihren Zügen, nach dem Befehle Jehovas; und dies sind ihre Züge, nach ihren Auszügen: 3 Sie brachen auf von Raemses im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats. Am anderen Tage nach dem Passah zogen die Kinder Israel aus mit erhobener Hand, vor den Augen aller Ägypter, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 als die Ägypter diejenigen begruben, welche Jehova unter ihnen geschlagen hatte, alle Erstgeborenen; und Jehova hatte an ihren Göttern Gericht geübt. (2. Mose 12.12) 5 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses und lagerten sich in Sukkoth. (2. Mose 12.37) 6 Und sie brachen auf von Sukkoth und lagerten sich in Etham, das am Rande der Wüste liegt. (2. Mose 13.20) 7 Und sie brachen auf von Etham und wandten sich nach Pi-Hachiroth, das Baal-Zephon gegenüber liegt, und lagerten sich vor Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Und sie brachen auf von Hachiroth und zogen mitten durchs Meer nach der Wüste hin, und sie zogen drei Tagereisen in der Wüste Etham und lagerten sich in Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Und sie brachen auf von Mara und kamen nach Elim; und in Elim waren zwölf Wasserquellen und siebzig Palmbäume; und sie lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Und sie brachen auf von Elim und lagerten sich am Schilfmeer. 11 Und sie brachen auf vom Schilfmeer und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Und sie brachen auf aus der Wüste Sin und lagerten sich in Dophka. 13 Und sie brachen auf von Dophka und lagerten sich in Alusch. 14 Und sie brachen auf von Alusch und lagerten sich in Rephidim; und das Volk hatte daselbst kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Und sie brachen auf von Rephidim und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Und sie brachen auf aus der Wüste Sinai und lagerten sich in Kibroth-Hattaawa. (4. Mose 11.34) 17 Und sie brachen auf von Kibroth-Hattaawa und lagerten sich in Hazeroth. (4. Mose 11.35) 18 Und sie brachen auf von Hazeroth und lagerten sich in Rithma. (4. Mose 12.16) 19 Und sie brachen auf von Rithma und lagerten sich in Rimmon-Perez. 20 Und sie brachen auf von Rimmon-Perez und lagerten sich in Libna. 21 Und sie brachen auf von Libna und lagerten sich in Rissa. 22 Und sie brachen auf von Rissa und lagerten sich in Kehelatha. 23 Und sie brachen auf von Kehelatha und lagerten sich am Berge Schepher. 24 Und sie brachen auf vom Berge Schepher und lagerten sich in Harada. 25 Und sie brachen auf von Harada und lagerten sich in Makheloth. 26 Und sie brachen auf von Makheloth und lagerten sich in Tachath. 27 Und sie brachen auf von Tachath und lagerten sich in Terach. 28 Und sie brachen auf von Terach und lagerten sich in Mithka. 29 Und sie brachen auf von Mithka und lagerten sich in Haschmona. 30 Und sie brachen auf von Haschmona und lagerten sich in Moseroth. 31 Und sie brachen auf von Moseroth und lagerten sich in Bne-Jaakan. (5. Mose 10.6) 32 Und sie brachen auf von Bne-Jaakan und lagerten sich in Hor-Gidgad. 33 Und sie brachen auf von Hor-Gidgad und lagerten sich in Jotbatha. (5. Mose 10.7) 34 Und sie brachen auf von Jotbatha und lagerten sich in Abrona. 35 Und sie brachen auf von Abrona und lagerten sich in Ezjon-Geber. 36 Und sie brachen auf von Ezjon-Geber und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades. (4. Mose 20.1) 37 Und sie brachen auf von Kades und lagerten sich am Berge Hor, am Rande des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Und Aaron, der Priester, stieg auf den Berg Hor nach dem Befehle Jehovas; und er starb daselbst im vierzigsten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Israel aus dem Lande Ägypten, im fünften Monat, am Ersten des Monats. 39 Und Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berge Hor starb. 40 Und der Kanaaniter, der König von Arad, der im Süden wohnte im Lande Kanaan, hörte von dem Kommen der Kinder Israel. (4. Mose 21.1) 41 Und sie brachen auf vom Berge Hor und lagerten sich in Zalmona. 42 Und sie brachen auf von Zalmona und lagerten sich in Punon. 43 Und sie brachen auf von Punon und lagerten sich in Oboth. (4. Mose 21.10) 44 Und sie brachen auf von Oboth und lagerten sich in Ijje-Abarim, an der Grenze von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Und sie brachen auf von Ijjim und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Und sie brachen auf von Dibon-Gad und lagerten sich in Almon-Diblathaim. 47 Und sie brachen auf von Almon-Diblathaim und lagerten sich am Gebirge Abarim vor Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Und sie brachen auf vom Gebirge Abarim und lagerten sich in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Und sie lagerten sich am Jordan von Beth-Jesimoth bis Abel-Sittim in den Ebenen Moabs. (4. Mose 25.1) 50 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 51 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 52 so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Bildwerke zerstören; und alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerstören, und alle ihre Höhen sollt ihr vertilgen; 53 und ihr sollt das Land in Besitz nehmen und darin wohnen, denn euch habe ich das Land gegeben, es zu besitzen. 54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbteil empfangen, nach euren Geschlechtern: Den Vielen sollt ihr ihr Erbteil mehren, und den Wenigen sollt ihr ihr Erbteil mindern; wohin das Los einem fällt, das soll ihm gehören; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben. (4. Mose 26.55) 55 Wenn ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch austreibet, so werden diejenigen, welche ihr von ihnen übriglasset, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden, und sie werden euch bedrängen in dem Lande, in welchem ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 Und es wird geschehen: so wie ich gedachte, ihnen zu tun, werde ich euch tun.