zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 35

Sabbatgebot

1 Und Mose versammelte die ganze Gemeinde der Kinder Israel und sprach zu ihnen: Dies sind die Worte, die Jehova geboten hat, sie zu tun: 2 Sechs Tage soll man Arbeit tun, aber am siebten Tage soll euch ein heiliger Tag sein, ein Sabbath der Ruhe dem Jehova; wer irgend an ihm eine Arbeit tut, soll getötet werden. (2. Mose 20.8-11) (2. Mose 31.12) 3 Ihr sollt am Tage des Sabbaths kein Feuer anzünden in allen euren Wohnungen.

Heiligtum: Freiwillige Gaben

4 Und Mose sprach zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sagte: Dies ist das Wort, das Jehova geboten hat, indem er sprach: 5 Nehmet von euch ein Hebopfer für Jehova; jeder, der willigen Herzens ist, soll es bringen, das Hebopfer Jehovas: Gold und Silber und Erz (2. Mose 25.2) 6 und blauen und roten Purpur und Karmesin und Byssus und Ziegenhaar 7 und rotgefärbte Widderfelle und Dachsfelle und Akazienholz 8 und Öl zum Licht und Gewürze zum Salböl und zum wohlriechenden Räucherwerk 9 und Onyxsteine und Steine zum Einsetzen für das Ephod und für das Brustschild. 10 Und alle, die weisen Herzens sind unter euch, sollen kommen und alles machen, was Jehova geboten hat: 11 die Wohnung, ihr Zelt und ihre Decke, ihre Klammern und ihre Bretter, ihre Riegel, ihre Säulen und ihre Füße; (2. Mose 31.7-11) 12 die Lade und ihre Stangen, den Deckel und den Scheidevorhang; 13 den Tisch und seine Stangen und alle seine Geräte und die Schaubrote; 14 und den Leuchter zum Licht und seine Geräte und seine Lampen und das Öl zum Licht; 15 und den Räucheraltar und seine Stangen und das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk; und den Eingangsvorhang für den Eingang der Wohnung; 16 den Brandopferaltar und das eherne Gitter an demselben, seine Stangen und alle seine Geräte; das Becken und sein Gestell; 17 die Umhänge des Vorhofs, seine Säulen und seine Füße, und den Vorhang vom Tore des Vorhofs; 18 die Pflöcke der Wohnung und die Pflöcke des Vorhofs und ihre Seile; 19 die Dienstkleider zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider für Aaron, den Priester, und die Kleider seiner Söhne, um den Priesterdienst auszuüben. 20 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel ging von Mose hinweg. 21 Und sie kamen, ein jeder, den sein Herz trieb; und ein jeder, der willigen Geistes war, brachte das Hebopfer Jehovas für das Werk des Zeltes der Zusammenkunft und für all seine Arbeit und für die heiligen Kleider. (2. Mose 36.3) (1. Chronik 29.5) (1. Chronik 29.9) (2. Korinther 9.7) 22 Und die Männer kamen mit den Weibern; ein jeder, der willigen Herzens war, brachte Nasenringe und Ohrringe und Fingerringe und Spangen, allerlei goldene Geräte; und jeder, der dem Jehova ein Webopfer an Gold webte. 23 Und ein jeder, bei dem sich blauer und roter Purpur fand, und Karmesin und Byssus und Ziegenhaar und rotgefärbte Widderfelle und Dachsfelle, brachte es. 24 Jeder, der ein Hebopfer an Silber und Erz hob, brachte das Hebopfer Jehovas; und jeder, bei dem sich Akazienholz fand zu allerlei Werk der Arbeit, brachte es. 25 Und alle Weiber, die weisen Herzens waren, spannen mit ihren Händen und brachten das Gespinst: den blauen und den roten Purpur, den Karmesin und den Byssus. 26 Und alle verständigen Weiber, die ihr Herz trieb, spannen das Ziegenhaar. 27 Und die Fürsten brachten Onyxsteine und Steine zum Einsetzen für das Ephod und für das Brustschild, 28 und das Gewürz und das Öl zum Licht und zum Salböl und zum wohlriechenden Räucherwerk. 29 Die Kinder Israel, alle Männer und Weiber, die willigen Herzens waren, um zu all dem Werke zu bringen, das Jehova durch Mose zu machen geboten hatte, brachten eine freiwillige Gabe dem Jehova.

Heiligtum: Einführung der Werkmeister Bezalel und Oholiab

30 Und Mose sprach zu den Kindern Israel: Sehet, Jehova hat Bezaleel, den Sohn Uris, des Sohnes Hurs, vom Stamme Juda, mit Namen berufen 31 und hat ihn mit dem Geiste Gottes erfüllt, in Weisheit, in Verstand und in Kenntnis und in jeglichem Werke; 32 und zwar um Künstliches zu ersinnen, zu arbeiten in Gold und in Silber und in Erz, 33 und im Schneiden von Steinen zum Einsetzen und im Holzschneiden, um zu arbeiten in jeglichem Kunstwerk; 34 und zu unterweisen hat er ihm ins Herz gelegt, ihm und Oholiab, dem Sohne Achisamaks, vom Stamme Dan. 35 Er hat sie mit Weisheit des Herzens erfüllt, um jegliches Werk des Künstlers und des Kunstwebers und des Buntwirkers zu machen, in blauem und rotem Purpur und Karmesin und Byssus, und des Webers; derer, die allerlei Werk machen und Künstliches ersinnen.