zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 30

Heiligtum: Räucheraltar

1 Und du sollst einen Altar machen zum Räuchern des Räucherwerks, von Akazienholz sollst du ihn machen; (2. Mose 37.25-28) 2 eine Elle seine Länge, und eine Elle seine Breite, quadratförmig soll er sein und zwei Ellen seine Höhe; aus ihm sollen seine Hörner sein. 3 Und überziehe ihn mit reinem Golde, seine Platte und seine Wände ringsum und seine Hörner; und mache ihm einen Kranz von Gold ringsum. 4 Und mache ihm zwei Ringe von Gold unter seinen Kranz: an seine beiden Seiten sollst du sie machen, an seine beiden Wände; und sie sollen zu Behältern sein für die Stangen, um ihn mit denselben zu tragen. 5 Und mache die Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold. 6 Und stelle ihn dem Vorhang gegenüber, der vor der Lade des Zeugnisses ist, dem Deckel gegenüber, der über dem Zeugnis ist, woselbst ich mit dir zusammenkommen werde. (2. Mose 25.22) 7 Und Aaron soll wohlriechendes Räucherwerk auf ihm räuchern; Morgen für Morgen, wenn er die Lampen zurichtet, soll er es räuchern; (Psalm 141.2) (Offenbarung 5.8) 8 und wenn Aaron die Lampen anzündet zwischen den zwei Abenden, soll er es räuchern: ein beständiges Räucherwerk vor Jehova bei euren Geschlechtern. 9 Ihr sollt kein fremdes Räucherwerk auf ihm opfern, noch Brandopfer, noch Speisopfer; und kein Trankopfer sollt ihr auf ihn gießen. (3. Mose 10.1) 10 Und Aaron soll einmal im Jahre für dessen Hörner Sühnung tun mit dem Blute des Sündopfers der Versöhnung; einmal im Jahre soll er Sühnung für ihn tun bei euren Geschlechtern: hochheilig ist er dem Jehova. (2. Mose 29.37) (3. Mose 16.18)

Heiligtum: Abgabe bei der Musterung

11 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 12 Wenn du die Summe der Kinder Israel aufnehmen wirst nach ihren Gemusterten, so sollen sie bei ihrer Musterung ein jeder eine Sühne seiner Seele dem Jehova geben, daß keine Plage unter ihnen entstehe bei ihrer Musterung. 13 Dies sollen sie geben: jeder zu den Gemusterten Übergehende die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums (zwanzig Gera der Sekel), die Hälfte eines Sekels als Hebopfer dem Jehova. 14 Jeder zu den Gemusterten Übergehende, von zwanzig Jahren und darüber, soll das Hebopfer Jehovas geben. 15 Der Reiche soll nicht mehr geben, und der Arme nicht weniger als die Hälfte eines Sekels, wenn ihr das Hebopfer Jehovas gebet, um Sühnung zu tun für eure Seelen. 16 Und du sollst das Sühngeld von seiten der Kinder Israel nehmen und es für die Arbeit des Zeltes der Zusammenkunft geben; und es soll den Kindern Israel zum Gedächtnis sein vor Jehova, um Sühnung zu tun für eure Seelen.

Heiligtum: Waschbecken

17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Mache auch ein Becken von Erz und sein Gestell von Erz zum Waschen; und setze es zwischen das Zelt der Zusammenkunft und den Altar und tue Wasser darein. (2. Mose 38.8) 19 Und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände und ihre Füße daraus waschen. 20 Wenn sie in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen, sollen sie sich mit Wasser waschen, daß sie nicht sterben, oder wenn sie dem Altar nahen zum Dienst, um Jehova ein Feueropfer zu räuchern. 21 Und sie sollen ihre Hände und ihre Füße waschen, daß sie nicht sterben; und das soll ihnen eine ewige Satzung sein, ihm und seinem Samen bei ihren Geschlechtern.

Heiligtum: Salböl und Räucherwerk

22 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 23 Und du, nimm dir die besten Gewürze: von selbst ausgeflossene Myrrhe 500 Sekel, und würzigen Zimmet die Hälfte davon, 250, und Würzrohr 250, 24 und Kassia 500, nach dem Sekel des Heiligtums, und ein Hin Olivenöl; 25 und mache daraus ein Öl der heiligen Salbung, eine Mischung von Gewürzsalbe, ein Werk des Salbenmischers; es soll ein Öl der heiligen Salbung sein. (2. Mose 37.29) 26 Und du sollst damit salben das Zelt der Zusammenkunft und die Lade des Zeugnisses 27 und den Tisch und alle seine Geräte und den Leuchter und seine Geräte und den Räucheraltar 28 und den Brandopferaltar und alle seine Geräte und das Becken und sein Gestell, 29 und du sollst sie heiligen; und sie sollen hochheilig sein: alles, was sie anrührt, wird heilig sein. (2. Mose 30.10) 30 Und Aaron und seine Söhne sollst du salben und sollst sie heiligen, um mir den Priesterdienst auszuüben. (2. Mose 29.7) 31 Und zu den Kindern Israel sollst du also reden: Ein Öl der heiligen Salbung soll mir dieses sein bei euren Geschlechtern. 32 Auf keines Menschen Fleisch soll man es gießen, und nach dem Verhältnis seiner Bestandteile sollt ihr keines desgleichen machen; es ist heilig, heilig soll es euch sein. 33 Wer desgleichen mischt, und wer davon auf einen Fremden tut, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern. 34 Und Jehova sprach zu Mose: Nimm dir wohlriechende Gewürze, Stakte und Räuchermuschel und Galban, wohlriechende Gewürze und reinen Weihrauch; zu gleichen Teilen sollen sie sein. 35 Und mache Räucherwerk daraus, Würzwerk, ein Werk des Salbenmischers, gesalzen, rein, heilig. (2. Mose 37.29) 36 Und zerstoße davon zu Pulver, und lege davon vor das Zeugnis in das Zelt der Zusammenkunft, woselbst ich mit dir zusammenkommen werde; hochheilig soll es euch sein. (2. Mose 30.6) 37 Und das Räucherwerk, das du machen sollst, nach dem Verhältnis seiner Bestandteile sollt ihr es euch nicht machen; heilig dem Jehova soll es dir sein. 38 Wer desgleichen macht, um daran zu riechen, der soll ausgerottet werden aus seinen Völkern.