1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung:2Er soll zum Priester kommen.(Matthäus 8.4)3Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist,4so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop;5und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist.6Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist;7und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen.(3. Mose 16.22)8Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben.(4. Mose 8.7)9Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.10Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.11Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte;12und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben.13Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.(3. Mose 7.7)14Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.(3. Mose 8.23)15Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen,16und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen.(3. Mose 4.6)(3. Mose 4.17)17Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.18Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen.19Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten.20Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein.21Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl,22und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,(3. Mose 5.7)23und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN.24Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben.25Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;26und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen,27und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen.28Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.29Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN.30Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte)31zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN.32Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.
Die Reinigung eines aussätzigen Hauses
33Und der HERR redete zu Mose und Aaron:34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege,35so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.(3. Mose 13.2)36Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand,(3. Mose 13.3)38so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen.39Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat,40so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe;41und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten42und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen.43Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,44so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.45Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen.46Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.(3. Mose 11.24)47Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen.48Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden.49Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop,50und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist,(3. Mose 14.5-6)51und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen.52Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin,53und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein.(3. Mose 14.7)54Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind,55auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser56und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken,57um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.
1Und du sollst den Altar von Akazienholz machen: fünf Ellen die Länge, und fünf Ellen die Breite - quadratförmig soll der Altar sein - und drei Ellen seine Höhe.2Und mache seine Hörner an seine vier Ecken; aus ihm sollen seine Hörner sein; und überziehe ihn mit Erz.3Und mache seine Töpfe, um ihn von der Fettasche zu reinigen, und seine Schaufeln und seine Sprengschalen und seine Gabeln und seine Kohlenpfannen; für alle seine Geräte sollst du Erz verwenden.4Und mache ihm ein Gitter von Netzwerk aus Erz, und mache an das Netz vier eherne Ringe an seine vier Ecken;5und setze es unter die Einfassung des Altars, unterwärts, daß das Netz bis zur Hälfte des Altars reiche.6Und mache Stangen für den Altar, Stangen von Akazienholz, und überziehe sie mit Erz.7Und seine Stangen sollen in die Ringe gebracht werden, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, wenn man ihn trägt.8Hohl, von Brettern sollst du ihn machen; so wie dir auf dem Berge gezeigt worden ist, also soll man ihn machen.(2. Mose 26.30)
Heiligtum: Vorhof
9Und du sollst den Vorhof der Wohnung machen: an der Mittagseite, südwärts, Umhänge für den Vorhof von gezwirntem Byssus, hundert Ellen die Länge auf der einen Seite;10und seine zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber.11Und ebenso an der Nordseite in die Länge: Umhänge, hundert Ellen lang; und seine zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber.12Und die Breite des Vorhofs an der Westseite: fünfzig Ellen Umhänge, ihre zehn Säulen und ihre zehn Füße.13Und die Breite des Vorhofs an der Ostseite, gegen Aufgang, fünfzig Ellen:14fünfzehn Ellen Umhänge auf der einen Seite, ihre drei Säulen und ihre drei Füße;15und auf der anderen Seite fünfzehn Ellen Umhänge, ihre drei Säulen und ihre drei Füße;16und für das Tor des Vorhofs einen Vorhang von zwanzig Ellen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit, ihre vier Säulen und ihre vier Füße.17Alle Säulen des Vorhofs ringsum sollen mit Bindestäben von Silber versehen sein, ihre Haken von Silber und ihre Füße von Erz.18Die Länge des Vorhofs hundert Ellen, und die Breite fünfzig gegen fünfzig, und die Höhe fünf Ellen, von gezwirntem Byssus; und ihre Füße von Erz.19Alle Geräte der Wohnung zu ihrem ganzen Dienst und alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen von Erz sein.
Heiligtum: Öl für den Leuchter
20Und du, du sollst den Kindern Israel gebieten, daß sie dir reines, zerstoßenes Olivenöl bringen zum Licht, um die Lampen anzuzünden beständig.(3. Mose 24.2)21Im Zelte der Zusammenkunft, außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis ist, sollen Aaron und seine Söhne sie zurichten vom Abend bis zum Morgen, vor Jehova. Eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern von seiten der Kinder Israel.