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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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Jesaja - Kapitel 42

1 Seht, das ist mein Diener, ich stehe zu ihm! / Ich habe ihn erwählt, und ich finde Gefallen an ihm. / Ich habe meinen Geist auf ihn gelegt. / Er bringt den Völkern das Recht. (Jesaja 41.8) (Jesaja 49.1) (Jesaja 52.13) (Matthäus 3.17) (Matthäus 12.18-21) 2 Er macht kein Aufheben und schreit nicht herum. / Auf der Straße hört man seine Stimme nicht. 3 Das geknickte Rohr bricht er nicht durch, / den glimmenden Docht löscht er nicht aus. / Ja, er bringt wirklich das Recht. (Psalm 34.19) 4 Er selbst verglimmt nicht und knickt auch nicht ein, / bis er das Recht auf der Erde durchgesetzt hat. / Die Meeresländer warten schon auf sein Gesetz. 5 So spricht Jahwe, Gott, / der den Himmel geschaffen und ausgespannt / und die Erde und all ihr Gewächs ausgebreitet hat; / der dem Volk auf ihr den Atem gab, / Leben und Geist denen, die auf ihr gehen: 6 "Ich, Jahwe, ich habe dich aus Gerechtigkeit gerufen, / ich fasse dich an der Hand. / Ich stehe dir zur Seite und rüste dich aus. / Ich mache dich zum Bund für das Volk, / und für alle Völker zum Licht, (Jesaja 49.6) (Jesaja 49.8) 7 um blinde Augen zu öffnen und Gefangene aus dem Gefängnis zu holen, / um alle, die im Dunkeln sitzen, aus ihrer Haft zu befreien. (Jesaja 35.5) 8 Ich bin Jahwe, das ist mein Name! / Diese Ehre lass ich mir von niemandem nehmen. / Den Götzen gebe ich nicht mein Lob. (2. Mose 3.15) (Jesaja 48.11) 9 Seht, was ich früher sagte, ist eingetroffen. / Nun kündige ich Neues an. / Noch ehe es aufsprosst, hört ihr es von mir." (Jesaja 41.2) (Jesaja 41.27) 10 Singt Jahwe ein neues Lied! / Tragt seinen Ruhm bis ans Ende der Welt, / die ihr das Meer befahrt und von seiner Fülle lebt, / Meeresländer und ihre Bewohner! 11 Die Steppe mit ihren Orten erhebe lauten Gesang, / auch die Dörfer, die Kedar bewohnt. / Jubeln sollen die Felsbewohner, / jauchzen von den Gipfeln ihrer Berge! 12 Sie sollen Jahwe die Ehre geben, / seinen Ruhm in den Meeresländern verkünden! 13 Jahwe zieht aus wie ein Held, / entfacht wie ein Krieger seine Leidenschaft, / erhebt ein lautes Kriegsgeschrei, / bezwingt seine Feinde wie ein Held. 14 Lange habe ich geschwiegen, / blieb still, bezähmte mich. / Doch jetzt stöhne ich wie eine Frau bei der Geburt, / will schnauben und schnaufen zugleich. 15 Berge und Hügel dörre ich aus, dass all ihr Grün vertrocknen wird. / Ströme lasse ich versiegen und Seen trockne ich aus. 16 Blinde führe ich auf einem Weg, den sie nicht kennen, / ich lasse sie auf unbekannten Pfaden gehen. / Die Finsternis vor ihnen mache ich zum Licht, / holprige Stellen zur ebenen Bahn. / Das werde ich ganz sicher tun, niemand bringt mich davon ab! (Jesaja 35.5) (Jesaja 35.8) 17 Wer sich auf Götzenbilder verlässt, wird beschämt; / wer Gussbilder seine Götter nennt, wird völlig zuschanden. (Jesaja 44.9) 18 Hört, ihr Tauben! / Ihr Blinden, schaut her und seht! (Jesaja 43.8) 19 Wer ist blind, wenn nicht mein Knecht, / wer taub, wenn nicht mein Bote, den ich sende? Wer ist blind wie mein Vertrauter, / blind wie der Diener Jahwes? (Jesaja 41.8) 20 Du hast viel gesehen und doch nichts beachtet, / die Ohren geöffnet und doch nichts gehört. (Jesaja 53.1) 21 Jahwe hat euch in diese Lage gebracht, / denn er wacht über seine Gerechtigkeit / und macht so sein Gesetz groß und berühmt. 22 Doch jetzt sind sie ein beraubtes, ausgeplündertes Volk, / in Erdlöchern gefesselt, / in Gefängnissen versteckt. / Sie wurden als Beute verschleppt und kein Retter war da. / Sie wurden ausgeplündert und niemand sagte: "Gib wieder her!" 23 Wer von euch nimmt das zu Ohren, / und wer beherzigt es für die kommende Zeit? 24 Wer gab Jakob der Plünderung preis? / Wer lieferte Israel den Räubern aus? / War es nicht Jahwe, an dem wir uns versündigt hatten? / Doch sie wollten nicht auf seinen Wegen gehen / und hörten nicht auf sein Gesetz. 25 Da goss er die Glut seines Zorns über sie aus / und die Schrecken des Krieges. / Es loderte rings um sie her, / doch zur Erkenntnis kamen sie nicht, / es sengte sie an, / doch es hat sie nicht zur Besinnung gebracht.