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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 1 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! 2 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. 3 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. 4 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. 5 

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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5. Mose - Kapitel 31

1 Mose fuhr fort und sagte zum ganzen Volk Israel: 2 "Ich bin jetzt 120 Jahre alt und kann nicht mehr euer Anführer sein. Jahwe hat mir verboten, diesen Jordan zu überschreiten. 6, 7 3 Er selbst wird aber vor dir hinüberziehen und die Nationen vor dir vernichten, sodass du ihren Besitz übernehmen kannst. Josua wird euer Anführer sein, wie Jahwe es befohlen hat. 8 4 Jahwe wird mit den Völkern dieses Landes genauso umgehen wie mit den Amoriterkönigen Sihon und Og, die er vernichtet hat. 9 5 Und wenn Jahwe sie euch preisgibt, sollt ihr mit ihnen so verfahren, wie ich es euch befohlen habe. 10 6 Seid stark und mutig, fürchtet euch nicht und erschreckt nicht vor ihnen! Es ist Jahwe, dein Gott, der mit dir geht. Er lässt dich nicht fallen und verlässt dich nicht." 7 Mose rief Josua und sagte vor allen Israeliten zu ihm: "Sei stark und mutig! Denn du wirst mit diesem Volk in das Land kommen, das Jahwe ihren Vorfahren unter Eid zugesagt hat. Und du, du wirst es ihnen als Erbe austeilen. 11 8 Jahwe selbst wird vor dir herziehen. Er wird mit dir sein, er lässt dich nicht fallen und verlässt dich nicht. Fürchte dich nicht und hab keine Angst!" 9 Mose schrieb dieses ganze Gesetz auf und übergab es den Priestern, den Nachkommen Levis, die die Lade des Jahwe-Bundes trugen, und den Ältesten Israels. 10 Mose befahl ihnen: "Alle sieben Jahre, im Erlassjahr beim Laubhüttenfest, 12 11 wenn ganz Israel vor Jahwe, deinem Gott, an dem Ort erscheint, den er auswählen wird, sollt ihr dieses Gesetz öffentlich vorlesen! 12 Ruft dazu das ganze Volk zusammen, Männer, Frauen und Kinder, auch die Fremden an euren Orten, damit sie hören und lernen und vor Jahwe, eurem Gott, Ehrfurcht haben und damit sie alle Bestimmungen dieses Gesetzes genau beachten. 13 Auch ihre Kinder, die dieses Gesetz noch nicht kennen, sollen zuhören, damit sie Ehrfurcht vor Jahwe, eurem Gott, haben, solange ihr in dem Land lebt, das ihr jetzt in Besitz nehmen werdet, wenn ihr über den Jordan gezogen seid." 14 Jahwe sagte dann zu Mose: "Deine Zeit ist gekommen. Du wirst jetzt bald sterben. Rufe Josua und komm mit ihm zum Zelt der Gottesbegegnung, damit ich ihm meine Befehle erteile." Mose und Josua gingen hin und traten ins Zelt. 15 Da erschien Jahwe im Zelt der Gottesbegegnung in einer Wolkensäule. Die Wolkensäule stand über dem Eingang des Zeltes. 13 16 Jahwe sagte zu Mose: "Du wirst jetzt bald mit deinen Vorfahren vereint sein. Und dieses Volk wird sich in dem Land, in das es kommt, auflehnen. Und wie eine Hure wird es sich den fremden Göttern anbieten. Es wird mich verlassen und den Bund, den ich mit ihnen geschlossen habe, brechen. 17 Dann wird mein Zorn gegen sie losbrechen. Ich werde sie verlassen und mich vor ihnen verbergen. Sie werden anderen zum Fraß sein und von schweren Unglücksfällen und Not getroffen werden. Dann werden sie sagen: 'Hat uns nicht all das Unglück getroffen, weil unser Gott nicht mehr unter uns ist?' 18 Doch ich werde mich an diesem Tag völlig vor ihnen verbergen, weil sie so viel Böses getan und sich anderen Göttern zugewandt haben. 19 Schreibt euch nun dieses Lied auf und lehrt es die Israeliten! Sie sollen es lernen, damit das Lied ein Zeuge für mich gegen die Israeliten sein wird. 14 20 Denn ich werde sie in das Land bringen, das von Milch und Honig überfließt, wie ich es ihren Vorfahren geschworen habe. Sie werden sich satt essen und fett werden. Und dann werden sie sich anderen Göttern zuwenden und ihnen dienen. Mich werden sie verwerfen und meinen Bund brechen. 15 21 Wenn sie dann von schweren Unglücksfällen und Not getroffen sind, soll dieses Lied als Zeuge gegen sie aussagen, denn es wird auch von ihren Nachkommen nicht vergessen werden. Ich weiß ja, wonach ihnen schon heute der Sinn steht, noch ehe ich sie in das Land gebracht habe, das ich ihnen versprach." 16 22 Damals schrieb Mose dieses Lied auf und brachte es den Israeliten bei. 23 Und Jahwe sagte zu Josua Ben-Nun: "Sei stark und mutig! Denn du wirst die Israeliten in das Land bringen, das ich ihnen unter Eid versprach. Ich werde mit dir sein!" 24 Als Mose alle Worte des Gesetzes fertig aufgeschrieben hatte, 25 befahl er den Leviten, die die Lade des Bundes mit Jahwe trugen: 26 "Legt dieses Buch mit dem Gesetz neben die Lade des Bundes, den Jahwe mit uns geschlossen hat, damit es ein Zeuge gegen euch Israeliten ist. 27 Denn ich kenne euren Ungehorsam und eure Sturheit sehr wohl. Seht, heute schon, wo ich noch unter euch lebe, habt ihr euch Jahwe widersetzt, wie viel mehr nach meinem Tod? 28 Ruft eure Stammesführer und eure Aufseher hier vor mir zusammen, dass ich ihnen diese Worte verkünde und den Himmel und die Erde als Zeugen gegen sie aufrufe! 17 29 Denn ich weiß, dass ihr nach meinem Tod ins Verderben stürzen und von dem Weg abweichen werdet, den ich euch vorgeschrieben habe. Am Ende wird euch das Unglück treffen, weil ihr Böses vor Jahwe tun werdet und ihn durch euer Machwerk zornig macht." 30 Dann las Mose vor der ganzen Versammlung Israels folgendes Lied bis zum Ende vor:

Querverweise

1 5. Mose 24.8: Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!

2 3. Mose 14.37: Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand,

3 3. Mose 13.28: Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals.

4 3. Mose 13.23: Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.

5 4. Mose 5.3: Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne.

6 4. Mose 20.12: Der HERR aber sprach zu Mose und Aaron: Weil ihr nicht auf mich vertraut habt, um mich vor den Kindern Israel zu heiligen, sollt ihr diese Gemeinde nicht in das Land bringen, das ich ihnen geben werde!

7 5. Mose 34.7: Und Mose war hundertundzwanzig Jahre alt, da er starb: seine Augen waren nicht schwach geworden, und seine Kraft war nicht gewichen.

8 5. Mose 3.28: Und gebiete dem Josua, stärke ihn und schärfe ihm ein, daß er hinüberziehe vor dem Volk und ihnen das Land, das du sehen wirst, zum Erbe austeile.

9 4. Mose 21.21: Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, und ließ ihm sagen:

10 5. Mose 7.2: und wenn sie der HERR, dein Gott, vor dir hingibt, daß du sie schlägst, so sollst du an ihnen den Bann vollstrecken; du sollst keinen Bund mit ihnen machen und ihnen keine Gnade erzeigen.

11 Josua 1.6: Sei stark und fest! Denn du sollst diesem Volk das Land zum Erbe austeilen, das zu geben ich ihren Vätern geschworen habe.

12 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:

13 2. Mose 40.34: Da bedeckte die Wolke die Stiftshütte, und die Herrlichkeit des HERRN erfüllte die Wohnung.

14 5. Mose 32.1: Merket auf, ihr Himmel, denn ich will reden, und du Erde, vernimm die Rede meines Mundes!

15 5. Mose 32.15: Da aber Jeschurun fett ward, schlug er aus. Du bist fett, dick und feist geworden! Und er ließ fahren den Gott, der ihn gemacht, und verwarf den Fels seines Heils.

16 Psalm 139.2: Ich sitze oder stehe, so weißt du es; du merkst meine Gedanken von ferne.

17 5. Mose 32.1: Merket auf, ihr Himmel, denn ich will reden, und du Erde, vernimm die Rede meines Mundes!