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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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5. Mose - Kapitel 3

1 Dann zogen wir den Weg nach Baschan hinauf. König Og von Baschan zog uns mit seinem ganzen Heer nach Edreï zum Kampf entgegen. (4. Mose 21.33-35) 2 Jahwe sagte zu mir: "Hab keine Angst vor ihm, denn ich habe ihn, sein ganzes Volk und sein Land in deine Hand gegeben. Du kannst mit ihm tun, was du mit dem Amoriterkönig Sihon getan hast, der in Heschbon regierte." 3 So gab Jahwe, unser Gott, auch Og, den König von Baschan, und sein ganzes Volk in unsere Gewalt. Wir erschlugen ihn und ließen keinen von seinem Volk lebend entkommen. 4 Damals nahmen wir alle seine Städte ein, insgesamt 60. Wir eroberten das ganze Gebiet von Argob, also das Königreich Ogs im Baschan. 5 Alle Städte waren befestigt und mit hohen Mauern, mit Toren und Riegeln versehen. Dazu kamen noch viele Ortschaften auf dem Land. 6 Wir vollstreckten den Bann an ihnen, wie wir es bei König Sihon von Heschbon gemacht hatten, und töteten alle Männer, Frauen und Kinder. 7 Nur das Vieh behielten wir für uns als Beute und das Raubgut aus den Städten. (5. Mose 20.14) 8 So nahmen wir damals den beiden Königen der Amoriter das Land östlich des Jordan ab, vom Flusstal des Arnon bis an den Berg Hermon. 9 - Von den Sidoniern wird der Hermon übrigens Sirjon und von den Amoritern Senir genannt. - (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 Wir eroberten alle Städte in der Ebene, das ganze Gilead, ganz Baschan bis nach Salcha und Edreï und alle Städte im Reich des Königs Og von Baschan. 11 König Og war der letzte vom Geschlecht der Refaïter. Sein eisernes Bett steht ja noch in Rabba, der Hauptstadt von Ammon. Es ist viereinhalb Meter lang und zwei Meter breit. 12 Dieses Land haben wir damals in Besitz genommen. Ich gab das Gebiet von Aroer im Flusstal des Arnon und die Hälfte des Gebirges Gilead mit seinen Städten den Rubeniten und Gaditen. (4. Mose 32.33) 13 Den Rest von Gilead und das ganze Baschan, das Reich des Königs Og, gab ich dem halben Stamm Manasse, also die ganze Landschaft Argob. Das ganze Baschan heißt Land der Refaïter. 14 Jaïr Ben-Manasse nahm die ganze Landschaft Argob bis zum Gebiet der Geschuriter und Maachiter ein und nannte sie nach seinem Namen: Zeltdörfer Jaïrs. - So heißen sie bis heute. - 15 Dem Machir gab ich Gilead, 16 den Rubeniten und Gaditen gab ich das Gebiet von Gilead bis zum Arnontal - die Mitte des Flusstals war die Grenze - und bis zum Flusstal des Jabbok, das die Grenze zu den Ammonitern bildet, 17 und die Araba mit dem Jordan als Grenze, von Kinneret an bis zum Meer der Araba, dem Salzmeer, unterhalb der Berghänge des Pisga Richtung Osten. 18 Damals wies ich euch an: "Jahwe, euer Gott, hat euch dieses Land gegeben. Ihr sollt es in Besitz nehmen. Alle Kampftüchtigen von euch sollen gerüstet vor euren israelitischen Brüdern hinüberziehen. 19 Nur eure Frauen, eure Kinder und euer Vieh - ich weiß, dass ihr viele Herden habt - sollen in den Städten bleiben, die ich euch gegeben habe. 20 Erst wenn Jahwe auch euren Brüdern Ruhe verschafft hat und sie das Land auf der anderen Seite des Jordan in Besitz genommen haben, das Jahwe, euer Gott, ihnen gibt, dürft ihr wieder zu eurem Erbbesitz zurückkehren, den ich jedem von euch zuteilte." 21 Und Josua befahl ich damals: "Du hast alles gesehen, was Jahwe, euer Gott, an diesen beiden Königen getan hat. Genau das wird Jahwe allen Königreichen antun, gegen die du ziehst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Hab keine Angst vor ihnen! Jahwe, euer Gott, wird selbst für euch kämpfen." (5. Mose 1.30) 23 Damals flehte ich Jahwe um sein Erbarmen an. 24 "Jahwe, mein Herr", sagte ich, "du hast begonnen, deinem Diener deine Größe und Macht zu zeigen. Welcher Gott im Himmel und auf der Erde könnte es deinen Werken und gewaltigen Taten gleichtun? 25 Lass mich doch auch hinübergehen und das gute Land auf der anderen Seite des Jordan sehen, das gute Bergland und den Libanon!" 26 Doch wegen euch war Jahwe zornig über mich und hörte nicht auf mich. Er sagte: "Genug! Kein Wort mehr davon! (4. Mose 20.12) 27 Steig auf den Gipfel des Pisga und sieh nach Westen, Norden, Süden und Osten, und schau mit deinen Augen, denn du wirst diesen Jordan nicht überschreiten! 28 Beauftrage Josua, stärke und ermutige ihn! Er soll vor dem Volk hinübergehen und ihnen das Land als Erbbesitz austeilen, das du sehen darfst." (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 So blieben wir im Tal gegenüber von Bet-Peor.