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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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5. Mose - Kapitel 11

1 Darum sollst du Jahwe, deinen Gott, lieben und dich dein Leben lang an seine Vorschriften, Ordnungen, Rechtsbestimmungen und Gebote halten. 2 Denkt daran, die ihr jetzt vor mir steht, dass ich nicht zu euren Nachkommen rede, die die Erziehung durch Jahwe, euren Gott, nicht kennen und seine Größe nicht erfahren haben, seine starke Hand und seinen ausgestreckten Arm, 3 seine Zeichen und Taten. Sie wissen nicht, was er mit Pharao, dem König von Ägypten, und seinem ganzen Land getan hat; 4 was er mit dem Heer der Ägypter machte, mit ihren Pferden und Wagen, über die er das Wasser des Schilfmeers fluten ließ, als sie euch verfolgten. Jahwe richtete sie so zu Grunde, dass niemand mehr von ihnen zu sehen war. (2. Mose 14.25) (2. Mose 14.27) 5 Sie wissen nicht, was er dann in der Wüste mit euch gemacht hat, bis ihr an diesen Ort gekommen seid. 6 Sie wissen auch nicht, was er mit Datan und Abiram, den Söhnen von Eliab Ben-Ruben, machte: Wie die Erde ihr Maul aufriss und sie mitten im Volk samt ihren Familien, ihren Zelten und allem, was ihnen gehörte, verschlang. (4. Mose 16.31-35) 7 Ich rede mit euch, die mit ihren eigenen Augen die großen Taten Jahwes gesehen haben. 8 Beachtet also alle Gebote, die ich euch jetzt gebe, damit ihr in der Lage seid, in das Land hineinzugehen und es in Besitz zu nehmen, wozu ihr jetzt den Jordan überquert; 9 und damit ihr lange lebt in diesem Land, das von Milch und Honig überfließt. Es ist das Land, von dem Jahwe euren Vorfahren geschworen hat, es ihnen und ihren Nachkommen zu geben. (2. Mose 3.17) 10 Denn das Land, in das du jetzt kommst, um es in Besitz zu nehmen, ist nicht wie das Land Ägypten, aus dem ihr ausgezogen seid. Die Aussaat deines Samens hast du damals mühsam bewässern müssen wie einen Gemüsegarten. 11 Nein, das Land, in das ihr jetzt kommt, ist ein Land mit Bergen und Tälern, das vom Regen bewässert wird, 12 ein Land, auf das Jahwe, dein Gott, achtet, auf dem seine Augen ständig ruhen, vom Anfang bis zum Ende des Jahres. (Psalm 65.10-11) 13 Wenn ihr also auf Jahwes Gebote hört, die ich euch heute weitergebe, dass ihr ihn, euren Gott, liebt und ihm mit Herz und Seele dient, (3. Mose 26.3) 14 dann gibt er eurem Land Regen zur richtigen Zeit im Herbst und im Frühjahr, und du wirst dein Korn, deinen Most und dein Öl einbringen. 15 Er wird dem Vieh auf deinem Land Gras geben, und du wirst dich satt essen können. 16 Aber nehmt euch in acht und lasst euch ja nicht dazu verleiten, abzuweichen und anderen Göttern zu dienen und sie anzubeten! 17 Dann wird nämlich Jahwes Zorn über euch kommen. Er wird den Himmel verschließen, dass kein Regen mehr fällt. Dann bringt der Boden keinen Ertrag mehr, und ihr werdet bald aus dem Land, das Jahwe euch jetzt gibt, beseitigt sein. (3. Mose 26.19) (5. Mose 28.23) 18 Nehmt diese Worte also in Herz und Seele auf, bindet sie als Zeichen auf eure Hand und tragt sie als Merkzeichen auf der Stirn. (5. Mose 6.6-9) 19 Präge sie deinen Kindern ein und rede davon, ob du in deinem Haus bist oder unterwegs, ob du dich hinlegst oder aufstehst. 20 Du sollst sie auf die Türpfosten deines Hauses schreiben und an deine Tore, 21 dann werdet ihr und eure Kinder lange leben in dem Land, das Jahwe euch gibt, solange der Himmel über der Erde steht. So hat er es euren Vorfahren geschworen. 22 Denn wenn ihr dieses Gebot haltet, das ich euch gebe, wenn ihr danach handelt und Jahwe, euren Gott, liebt, auf allen seinen Wegen bleibt und an ihm festhaltet, 23 dann wird Jahwe alle diese Völker vor euch vertreiben; ja, ihr werdet Völker vertreiben, die größer und stärker sind als ihr. (5. Mose 7.1-2) 24 Jeder Ort, auf den eure Fußsohle tritt, soll euch gehören: von der Wüste bis zum Libanon und vom großen Strom, dem Euphrat, bis ans Mittelmeer soll euer Gebiet reichen. 25 Niemand wird vor euch standhalten können, denn Jahwe, euer Gott, wird Furcht und Schrecken vor euch über das ganze Land kommen lassen, das ihr betreten werdet, wie er es euch versprochen hat. 26 Seht, ich lege euch heute den Segen vor und den Fluch: (5. Mose 30.1) (5. Mose 30.15) 27 den Segen, wenn ihr die Gebote Jahwes, eures Gottes, die ich euch heute verkünde, befolgt; (5. Mose 28.2) (5. Mose 28.15) 28 den Fluch, wenn ihr den Geboten Jahwes, eures Gottes, nicht gehorcht und den Weg verlasst, den ich euch weise, und euch anderen Göttern zuwendet, die ihr nicht kennt. 29 Wenn Jahwe, dein Gott, dich dann in das Land bringt, das du jetzt in Besitz nehmen willst, dann sollst du den Segen auf dem Berg Garizim erteilen und den Fluch auf dem Berg Ebal. (5. Mose 27.12-13) (Josua 8.33-34) 30 Das sind die beiden Berge auf der anderen Seite des Jordan, hinter dem Weg nach Westen in der Landschaft der Kanaaniter, die in der Araba bei den Terebinthen More wohnen, gegenüber von Gilgal. (1. Mose 12.6) 31 Denn ihr werdet den Jordan überschreiten und das Land in Besitz nehmen, das Jahwe, euer Gott, euch gibt. Ja, ihr werdet es in Besitz nehmen und darin wohnen. 32 Haltet euch dann an alle Vorschriften und Bestimmungen, die ich euch heute vorlege!