1Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:(5. Mose 24.8)2Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen.3Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären!(3. Mose 14.37)4Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen,5und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen.6Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.7Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen.8Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz.9Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen;10sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist,11so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein.12Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann,13und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein.14Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein.15Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz.16Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen.17Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein.18Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,19es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.20Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen.21Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.22Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.23Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.(3. Mose 13.28)24Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck;25und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.26Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.27Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.28Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals.(3. Mose 13.23)29Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat,30und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.31Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen.32Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut,33so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen.34Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.35Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung,36und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein.37Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären.38Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen,39und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein.40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein.41Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein.42Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze.43Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,44so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf.45Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!46Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.(4. Mose 5.3)
Über den Aussatz von Kleidern
47Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen;48am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird;49und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen.50Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen.51Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein;52und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.53Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk,54so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen.55Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite.56Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag.57Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen.58Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein.59Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.
1Darum sollst du Jahwe, deinen Gott, lieben und dich dein Leben lang an seine Vorschriften, Ordnungen, Rechtsbestimmungen und Gebote halten. 2Denkt daran, die ihr jetzt vor mir steht, dass ich nicht zu euren Nachkommen rede, die die Erziehung durch Jahwe, euren Gott, nicht kennen und seine Größe nicht erfahren haben, seine starke Hand und seinen ausgestreckten Arm, 3seine Zeichen und Taten. Sie wissen nicht, was er mit Pharao, dem König von Ägypten, und seinem ganzen Land getan hat; 4was er mit dem Heer der Ägypter machte, mit ihren Pferden und Wagen, über die er das Wasser des Schilfmeers fluten ließ, als sie euch verfolgten. Jahwe richtete sie so zu Grunde, dass niemand mehr von ihnen zu sehen war. (2. Mose 14.25)(2. Mose 14.27)5Sie wissen nicht, was er dann in der Wüste mit euch gemacht hat, bis ihr an diesen Ort gekommen seid. 6Sie wissen auch nicht, was er mit Datan und Abiram, den Söhnen von Eliab Ben-Ruben, machte: Wie die Erde ihr Maul aufriss und sie mitten im Volk samt ihren Familien, ihren Zelten und allem, was ihnen gehörte, verschlang. (4. Mose 16.31-35)7Ich rede mit euch, die mit ihren eigenen Augen die großen Taten Jahwes gesehen haben.8Beachtet also alle Gebote, die ich euch jetzt gebe, damit ihr in der Lage seid, in das Land hineinzugehen und es in Besitz zu nehmen, wozu ihr jetzt den Jordan überquert; 9und damit ihr lange lebt in diesem Land, das von Milch und Honig überfließt. Es ist das Land, von dem Jahwe euren Vorfahren geschworen hat, es ihnen und ihren Nachkommen zu geben. (2. Mose 3.17)10Denn das Land, in das du jetzt kommst, um es in Besitz zu nehmen, ist nicht wie das Land Ägypten, aus dem ihr ausgezogen seid. Die Aussaat deines Samens hast du damals mühsam bewässern müssen wie einen Gemüsegarten. 11Nein, das Land, in das ihr jetzt kommt, ist ein Land mit Bergen und Tälern, das vom Regen bewässert wird, 12ein Land, auf das Jahwe, dein Gott, achtet, auf dem seine Augen ständig ruhen, vom Anfang bis zum Ende des Jahres. (Psalm 65.10-11)13Wenn ihr also auf Jahwes Gebote hört, die ich euch heute weitergebe, dass ihr ihn, euren Gott, liebt und ihm mit Herz und Seele dient, (3. Mose 26.3)14dann gibt er eurem Land Regen zur richtigen Zeit im Herbst und im Frühjahr, und du wirst dein Korn, deinen Most und dein Öl einbringen. 15Er wird dem Vieh auf deinem Land Gras geben, und du wirst dich satt essen können. 16Aber nehmt euch in acht und lasst euch ja nicht dazu verleiten, abzuweichen und anderen Göttern zu dienen und sie anzubeten! 17Dann wird nämlich Jahwes Zorn über euch kommen. Er wird den Himmel verschließen, dass kein Regen mehr fällt. Dann bringt der Boden keinen Ertrag mehr, und ihr werdet bald aus dem Land, das Jahwe euch jetzt gibt, beseitigt sein. (3. Mose 26.19)(5. Mose 28.23)18Nehmt diese Worte also in Herz und Seele auf, bindet sie als Zeichen auf eure Hand und tragt sie als Merkzeichen auf der Stirn. (5. Mose 6.6-9)19Präge sie deinen Kindern ein und rede davon, ob du in deinem Haus bist oder unterwegs, ob du dich hinlegst oder aufstehst. 20Du sollst sie auf die Türpfosten deines Hauses schreiben und an deine Tore, 21dann werdet ihr und eure Kinder lange leben in dem Land, das Jahwe euch gibt, solange der Himmel über der Erde steht. So hat er es euren Vorfahren geschworen.22Denn wenn ihr dieses Gebot haltet, das ich euch gebe, wenn ihr danach handelt und Jahwe, euren Gott, liebt, auf allen seinen Wegen bleibt und an ihm festhaltet, 23dann wird Jahwe alle diese Völker vor euch vertreiben; ja, ihr werdet Völker vertreiben, die größer und stärker sind als ihr. (5. Mose 7.1-2)24Jeder Ort, auf den eure Fußsohle tritt, soll euch gehören: von der Wüste bis zum Libanon und vom großen Strom, dem Euphrat, bis ans Mittelmeer soll euer Gebiet reichen. 25Niemand wird vor euch standhalten können, denn Jahwe, euer Gott, wird Furcht und Schrecken vor euch über das ganze Land kommen lassen, das ihr betreten werdet, wie er es euch versprochen hat.26Seht, ich lege euch heute den Segen vor und den Fluch: (5. Mose 30.1)(5. Mose 30.15)27den Segen, wenn ihr die Gebote Jahwes, eures Gottes, die ich euch heute verkünde, befolgt; (5. Mose 28.2)(5. Mose 28.15)28den Fluch, wenn ihr den Geboten Jahwes, eures Gottes, nicht gehorcht und den Weg verlasst, den ich euch weise, und euch anderen Göttern zuwendet, die ihr nicht kennt. 29Wenn Jahwe, dein Gott, dich dann in das Land bringt, das du jetzt in Besitz nehmen willst, dann sollst du den Segen auf dem Berg Garizim erteilen und den Fluch auf dem Berg Ebal. (5. Mose 27.12-13)(Josua 8.33-34)30Das sind die beiden Berge auf der anderen Seite des Jordan, hinter dem Weg nach Westen in der Landschaft der Kanaaniter, die in der Araba bei den Terebinthen More wohnen, gegenüber von Gilgal. (1. Mose 12.6)31Denn ihr werdet den Jordan überschreiten und das Land in Besitz nehmen, das Jahwe, euer Gott, euch gibt. Ja, ihr werdet es in Besitz nehmen und darin wohnen. 32Haltet euch dann an alle Vorschriften und Bestimmungen, die ich euch heute vorlege!