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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 1 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! 2 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. 3 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. 4 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. 5 

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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4. Mose - Kapitel 7

1 An dem Tag, als Mose die Wohnung fertig aufgerichtet, sie mit all ihren Gegenständen, dem Altar und allen dazugehörigen Geräten gesalbt und geheiligt hatte, 6 2 brachten die Fürsten Israels, die Oberhäupter ihrer Sippen, die Fürsten der Stämme und Führer der Gemusterten 3 ihre Gaben vor Jahwe. Es waren sechs Planwagen und zwölf Rinder, je einen Wagen von zwei Fürsten und je ein Rind von einem Fürst. Sie brachten sie vor die Wohnung. 4 Jahwe sagte zu Mose: 5 "Nimm sie von ihnen an. Sie sollen am Zelt der Gottesbegegnung Verwendung finden. Übergib sie den Leviten entsprechend den Anforderungen ihrer Arbeit." 6 Da nahm Mose die Wagen und die Rinder an und übergab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Gerschoniten für ihren Dienst. 8 Vier Wagen und acht Rinder gab er den Merariten entsprechend ihrem Dienst unter der Leitung des Priesters Itamar Ben-Aaron. 7, 8, 9 9 Den Kehatiten gab er nichts, denn ihr Dienst bezog sich auf die Gegenstände im Heiligtum, die nur auf den Schultern getragen werden durften. 10 Außerdem brachten die Fürsten an dem Tag, an dem der Altar gesalbt wurde, Gaben zu seiner Einweihung. 10 11 Doch Jahwe sagte zu Mose: "Jeden Tag soll nur ein Fürst seine Gabe zur Einweihung des Altars bringen." 11, 12 12 Am ersten Tag brachte Nachschon Ben-Amminadab vom Stamm Juda seine Gabe. 13 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale aus Silber, nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 14 Dazu kam noch eine 115 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 15 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 16 einen Ziegenbock zum Sündopfer 17 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Nachschon Ben-Amminadab. 18 Am zweiten Tag brachte Netanel Ben-Zuar, der Fürst des Stammes Issachar, seine Gabe. 19 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale aus Silber nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 20 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 21 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer 23 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Netanel Ben-Zuar. 24 Am dritten Tag brachte der Fürst des Stammes Sebulon, Eliab Ben-Helon, seine Gabe. 25 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 26 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 27 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 28 einen Ziegenbock zum Sündopfer 29 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Eliab Ben-Helon. 30 Am vierten Tag brachte der Fürst des Stammes Ruben, Elizur Ben-Schedëur, seine Gabe. 31 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 32 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 33 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 34 einen Ziegenbock zum Sündopfer 35 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Elizur Ben-Schedëur. 36 Am fünften Tag brachte der Fürst des Stammes Simeon, Schelumiël Ben-Zurischaddai, seine Gabe. 37 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 38 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 39 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 40 einen Ziegenbock zum Sündopfer 41 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Schelumiël Ben-Zurischaddai. 42 Am sechsten Tag brachte der Fürst des Stammes Gad, Eljasaf Ben-Dëuël, seine Gabe. 43 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 44 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 45 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 46 einen Ziegenbock zum Sündopfer 47 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Eljasaf Ben-Dëuël. 48 Am siebten Tag brachte der Fürst des Stammes Efraïm, Elischama Ben-Ammihud, seine Gabe. 49 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 50 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 51 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 52 einen Ziegenbock zum Sündopfer 53 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Elischama Ben-Ammihud. 54 Am achten Tag brachte der Fürst des Stammes Manasse, Gamliël Ben-Pedazur, seine Gabe. 55 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 56 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 57 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 58 einen Ziegenbock zum Sündopfer 59 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Gamliël Ben-Pedazur. 60 Am neunten Tag brachte der Fürst des Stammes Benjamin, Abidan Ben-Gidoni, seine Gabe. 61 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 62 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 63 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 64 einen Ziegenbock zum Sündopfer 65 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Abidan Ben-Gidoni. 66 Am zehnten Tag brachte der Fürst des Stammes Dan, Ahiëser Ben-Ammischaddai, seine Gabe. 67 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 68 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 69 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 70 einen Ziegenbock zum Sündopfer 71 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Ahiëser Ben-Ammischaddai. 72 Am elften Tag brachte der Fürst des Stammes Ascher, Pagiël Ben-Ochran, seine Gabe. 73 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 74 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 75 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 76 einen Ziegenbock zum Sündopfer 77 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Pagiël Ben-Ochran. 78 Am zwölften Tag brachte der Fürst des Stammes Naftali, Ahira Ben-Enan, seine Gabe. 79 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 80 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 81 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 82 einen Ziegenbock zum Sündopfer 83 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Ahira Ben-Enan. 84 Das war die Gabe der Fürsten Israels zur Salbung und Einweihung des Altars: zwölf Silberschüsseln, zwölf Sprengschalen aus Silber und zwölf goldene Schalen. 85 Eine Silberschüssel wog 1500 Gramm und eine Sprengschale 800 Gramm. Insgesamt waren es nach dem Gewicht des Heiligtums rund 28 Kilogramm Silber. 86 Dazu kamen die mit Weihrauch gefüllten zwölf goldenen Schalen mit einem Goldgewicht von insgesamt rund 1400 Gramm. 87 Es waren zum Brandopfer: zwölf Stiere, zwölf Schafböcke, zwölf einjährige Lämmer und die dazugehörigen Speisopfer, und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Zum Freudenopfer waren es insgesamt 24 Stiere, 60 Schafböcke, 60 Ziegenböcke und 60 einjährige Lämmer. Das war die Gabe zur Einweihung des Altars, nachdem er gesalbt worden war. 89 Wenn Mose in das Zelt der Gottesbegegnung hineinging, um mit Gott zu reden, hörte er dessen Stimme von der Deckplatte herab zu ihm sprechen, die auf der Bundeslade lag, zwischen den beiden Cherubim hervor. 13, 14 

Querverweise

1 5. Mose 24.8: Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!

2 3. Mose 14.37: Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand,

3 3. Mose 13.28: Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals.

4 3. Mose 13.23: Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.

5 4. Mose 5.3: Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne.

6 2. Mose 40.9-10: Und du sollst das Salböl nehmen und die Wohnung salben, samt allem, was darin ist, und du sollst sie weihen und alle ihre Geräte, daß sie heilig sei.

7 2. Mose 38.21: Dies ist die Berechnung der Kosten der Wohnung, der Wohnung des Zeugnisses, welche auf Befehl Moses gemacht wurde, mit Hilfe der Leviten durch die Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters,

8 4. Mose 4.28: Das ist der Dienst des Geschlechts der Gersoniter in der Stiftshütte und was sie unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.

9 4. Mose 4.33: Das ist der Dienst des Geschlechts der Kinder Merari, alles, was sie an der Stiftshütte zu besorgen haben unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.

10 2. Chronik 7.9: und sie hielten am achten Tage eine Festversammlung. Denn die Einweihung des Altars hatten sie sieben Tage lang gefeiert und das Fest auch sieben Tage lang.

11 4. Mose 1.4: Und es soll von jedem Stamm das Oberhaupt der Vaterhäuser seines Stammes bei euch sein.

12 4. Mose 2.3: Gegen Morgen soll sich lagern das Panier des Lagers von Juda, nach seinen Heeren und der Fürst der Kinder Juda, Nahasson, der Sohn Amminadabs;

13 2. Mose 25.21-22: Und du sollst den Sühndeckel oben über die Lade legen und das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade tun.

14 1. Samuel 3.3: Und die Lampe Gottes war noch nicht erloschen; Samuel aber schlief im Tempel des HERRN, wo die Lade Gottes war.