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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 1 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! 2 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. 3 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. 4 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. 5 

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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4. Mose - Kapitel 31

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Bestrafe die Midianiter für das, was sie Israel angetan haben. Danach wirst du mit deinen Vorfahren vereint werden." 6, 7 3 Daraufhin sagte Mose zum Volk: "Ein Teil eurer Männer soll sich zum Kriegsdienst bewaffnen. Sie werden gegen die Midianiter ziehen, um die Rache Jahwes an ihnen zu vollstrecken. 4 Von jedem Stamm sollen 1000 Mann in den Kampf ziehen." 5 So wählten sie aus jedem Stamm der vielen Israeliten tausend Kämpfer aus, sodass ein Heer von 12.000 Mann zusammenkam. 6 Mose schickte auch Pinhas, den Sohn des Priesters Eleasar, mit den heiligen Geräten und den Signaltrompeten zum Heer. 8, 9 7 Sie kämpften gegen Midian, wie Jahwe es Mose befohlen hatte, und brachten alle Männer um, 10 8 auch die fünf Könige der Midianiter: Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba. Auch Bileam Ben-Beor töteten sie. 11, 12 9 Die Frauen und Kinder der Midianiter nahmen sie gefangen. Sie erbeuteten ihre Viehherden und ihren ganzen Besitz. 10 Doch all ihre Städte und Dörfer brannten sie nieder. 11 Die ganze Beute, auch alle Menschen und das Vieh 12 brachten sie zu Mose und Eleasar und der Gemeinschaft der Israeliten ins Lager in der moabitischen Steppe am Jordan bei Jericho. 13 Mose ging ihnen mit Eleasar und den Oberhäuptern der Gemeinschaft entgegen. 14 Als er sie sah, wurde er zornig über die Befehlshaber des Heeres, die Führer der Tausend- und Hundertschaften, die aus dem Krieg kamen. 15 Er sagte zu ihnen: "Warum habt ihr die Frauen am Leben gelassen? 16 Gerade sie brachten doch auf den Rat Bileams die Israeliten dazu, in der Sache mit dem Peor von Jahwe abzufallen, sodass sein schwerer Schlag die Gemeinde Jahwes traf. 13, 14 17 Tötet jetzt alle Kinder männlichen Geschlechts und alle Frauen, die schon mit einem Mann geschlafen haben. 15 18 Alle Mädchen, die noch nicht mit einem Mann Verkehr hatten, dürft ihr für euch am Leben lassen. 19 Ihr bleibt sieben Tage vor dem Lager. Und jeder, der einen Menschen erschlagen hat, und jeder, der einen Toten berührte, soll sich am dritten und am siebten Tag samt seinen Gefangenen entsündigen. 16 20 Auch alle Kleidungsstücke, alles Lederzeug und alles, was aus Ziegenhaar oder Holz hergestellt ist, muss entsündigt werden." 21 Der Priester Eleasar sagte den Männern, die aus dem Kampf heimgekehrt waren: "Folgende gesetzliche Verordnung hat Jahwe uns durch Mose gegeben: 22 Alle Beutestücke aus Gold, Silber, Bronze, Eisen, Zinn und Blei, 23 also alles, was nicht verbrennen kann, sollt ihr ins Feuer halten und anschließend mit dem Reinigungswasser entsündigen. Alles, was verbrennen kann, sollt ihr ins Wasser tauchen. 24 Am siebten Tag sollt ihr eure Kleider waschen. Dann seid ihr wieder rein und dürft ins Lager zurückkommen." 25 Jahwe sagte zu Mose: 26 "Zähle mit dem Priester Eleasar und den Oberen der Gemeinschaft, was als Beute mitgebracht worden ist, Menschen und Vieh. 27 Dann gib die eine Hälfte der Beute denen, die ins Feld gezogen sind und gekämpft haben, und die andere Hälfte der ganzen übrigen Gemeinschaft. 17, 18 28 Von den Kämpfern, die in den Krieg gezogen sind, sollst du darüber hinaus eine Abgabe für Jahwe erheben: je eins von 500 bei Menschen, Rindern, Eseln oder Kleinvieh. 29 Das sollst du von der Hälfte nehmen, die ihnen zusteht, und es dem Priester Eleasar als Opfer für Jahwe übergeben. 30 Von der Hälfte, die den übrigen Israeliten zusteht, sollst du je eins von 50 erheben, bei Menschen und Vieh, bei Rindern, Eseln, Schafen oder Ziegen, und sollst es den Leviten übergeben, die den Dienst an der Wohnung Jahwes tun." 31 Mose und Eleasar machten, was Jahwe Mose befohlen hatte. 32 Die Zählung der gesamten Beute erbrachte 675.000 Schafe und Ziegen, 33 72.000 Rinder, 34 61.000 Esel 35 und 32.000 Menschen, unberührte Mädchen. 36 Die Hälfte davon, der Anteil für die Kämpfer, betrug 337.500 Stück Kleinvieh 37 und die Abgabe für Jahwe: 675 Stück; 38 36.000 Rinder und die Abgabe für Jahwe: 72; 39 30.500 Esel und die Abgabe für Jahwe: 61; 40 16.000 Menschen und die Abgabe für Jahwe: 32 Menschen. 41 Mose übergab diesen Anteil dem Priester Eleasar als Opfergabe für Jahwe, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 42 Von der Hälfte für die Israeliten, die Mose von der Beute der Kämpfer abgezogen hatte, 43 also von der Hälfte, die für die Gemeinschaft bestimmt war, nämlich 337.500 Stück Kleinvieh, 44 36.000 Rinder, 45 30.500 Esel 46 und 16.000 Menschen, 47 von dieser den Israeliten gehörenden Hälfte nahm Mose von 50 Menschen und Tieren je eins heraus und übergab sie den Leviten, die den Dienst an der Wohnung Jahwes versahen, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 48 Da traten die Befehlshaber des Heeres an Mose heran, die Führer der Tausend- und Hundertschaften, 49 und sagten zu ihm: "Deine Diener haben die Krieger gezählt, die unter unserem Befehl standen, und es fehlt nicht ein einziger Mann. 50 So bringen wir das als Opfergabe für Jahwe, was jeder von uns an Goldschmuck gefunden hat: Schrittkettchen und Armspangen, Siegelringe, Ohrringe und Halsschmuck, um Sühne vor Jahwe für uns zu erwirken." 51 Mose und der Priester Eleasar nahmen das Gold von ihnen an, alles kunstvoll gearbeitete Schmuckstücke. 52 Das Gold, das sie als Abgabe von den Führern der Tausend- und Hundertschaften für Jahwe erhoben, hatte ein Gewicht von fast 193 Kilogramm. 53 Die Krieger hatten auch jeder für sich Beute gemacht. 54 Mose und der Priester Eleasar nahmen das Gold von den Oberen und brachten es in das Zelt der Gottesbegegnung. Es sollte vor Jahwe die Erinnerung an die Israeliten wach halten.

Querverweise

1 5. Mose 24.8: Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!

2 3. Mose 14.37: Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand,

3 3. Mose 13.28: Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals.

4 3. Mose 13.23: Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.

5 4. Mose 5.3: Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne.

6 4. Mose 25.17: Befehdet die Midianiter und schlagt sie;

7 4. Mose 27.13: Und wenn du es gesehen hast, sollst du auch zu deinem Volke versammelt werden, wie dein Bruder Aaron versammelt worden ist,

8 4. Mose 10.2: von getriebenem Silber sollst du sie machen, daß du sie brauchest, die Gemeinde zusammenzurufen und wenn das Heer aufbrechen soll.

9 4. Mose 25.7: Als Pinehas, der Sohn Eleasars, des Sohnes Aarons, des Priesters, solches sah, stand er auf inmitten der Gemeinde und nahm einen Speer in seine Hand

10 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!

11 4. Mose 22.5: Und er sandte Boten aus zu Bileam, dem Sohn Beors, gen Petor, welches an dem Flusse Euphrat im Lande der Kinder seines Volkes liegt, daß sie ihn beriefen und zu ihm sagten: Siehe, es ist ein Volk aus Ägypten gezogen; siehe, es bedeckt das ganze Land und lagert sich gegen mich!

12 Josua 13.21-22: und alle Städte auf der Ebene und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, samt den Fürsten Midians: Evi, Rekem, Zur, Chur und Reba, den Gewaltigen des Königs Sihon, die im Lande wohnten.

13 4. Mose 25.1: Und Israel wohnte in Sittim und das Volk fing an Unzucht zu treiben mit den Töchtern der Moabiter,

14 Offenbarung 2.14: Aber ich habe etwas weniges wider dich, daß du daselbst solche hast, die an der Lehre Bileams festhalten, welcher den Balak lehrte, ein Ärgernis vor die Kinder Israel zu legen, Götzenopfer zu essen und Unzucht zu treiben.

15 Richter 21.11: Das aber ist der Befehl, den ihr ausführen sollt: Alles, was männlich ist, und alle Weiber, denen schon ein Mann beigewohnt hat, sollt ihr töten!

16 4. Mose 19.11: Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang.

17 Josua 22.8: Und als er sie zu ihren Hütten gehen ließ und sie segnete, sprach er zu ihnen: Mit großem Gut kehrt ihr nun zurück zu euren Hütten, mit sehr viel Vieh, mit Silber, Gold, Erz, Eisen und mit Kleidern in großer Zahl; teilt den Raub eurer Feinde mit euren Brüdern!

18 1. Samuel 30.24: Wer könnte eurem Vorschlag gehorchen? Sondern wie das Teil derer ist, die in den Streit hinabgezogen sind, also soll auch das Teil derer sein, die bei dem Gepäck geblieben sind; es soll gleich geteilt werden!