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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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2. Mose - Kapitel 8

1 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Sag Aaron: 'Strecke deinen Stab über alle Gewässer Ägyptens aus, über die Flüsse, Kanäle und Sümpfe und lass die Frösche über das Land Ägypten kommen!'" 2 Aaron streckte seine Hand über die Gewässer Ägyptens aus. Da kamen so viele Frösche heraus, dass sie das ganze Land bedeckten. 3 Aber die ägyptischen Magier machten es mit ihren Zauberkünsten nach und ließen Frösche über Ägypten kommen. (2. Mose 7.11) 4 Da ließ der Pharao Mose und Aaron rufen und sagte zu ihnen: "Bittet Jahwe für mich, dass er die Frösche von mir und meinem Volk wegschafft. Dann will ich euer Volk ziehen lassen, damit sie Jahwe Opfer schlachten können." (2. Mose 8.24) (2. Mose 9.28) (2. Mose 10.17) 5 Mose erwiderte dem Pharao: "Verfüge über mich! Wann sollen die Frösche aus euren Häusern verschwinden und nur noch im Nil übrig bleiben? Für welche Zeit also soll ich für dich, deine Beamten und dein Volk beten?" 6 "Für morgen", erwiderte er. "Gut, es wird nach deinem Wunsch geschehen", sagte Mose, "denn du sollst erkennen, dass niemand Jahwe, unserem Gott, gleicht. (2. Mose 9.14) (2. Mose 15.11) 7 Die Frösche werden aus deinem Palast verschwinden und dich, deine Hofbeamten und dein Volk in Ruhe lassen. Nur im Nil werden noch welche übrig bleiben." 8 Mose und Aaron verließen den Pharao, und Mose bat Jahwe dringend, der Froschplage ein Ende zu machen. 9 Jahwe erhörte Mose, und überall in den Häusern, auf den Gehöften und Feldern starben die Frösche. 10 Haufenweise schüttete man sie zusammen, und das ganze Land war von Gestank erfüllt. 11 Als der Pharao sah, dass er wieder Luft hatte, verschloss er sein Herz und hörte nicht auf Mose und Aaron, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 4.21) 12 Jahwe sagte zu Mose: "Sag Aaron, dass er seinen Stab ausstrecken und damit auf die Erde schlagen soll. Dann wird der Staub zu Mücken werden." 13 Sie taten es. Aaron schlug mit seinem Stab auf den Staub der Erde. Da wurde der ganze Staub in Ägypten zu Mücken. Sie überfielen Menschen und Tiere. 14 Die Magier versuchten mit ihren Zauberkünsten ebenfalls Mücken hervorzubringen. Aber sie konnten es nicht, und die Mücken setzten Mensch und Vieh zu. (2. Mose 9.11) 15 Da sagten sie zum Pharao: "Das ist Gottes Finger!" Aber der Pharao blieb hart und hörte nicht auf sie, wie Jahwe es gesagt hatte. (2. Mose 4.21) (2. Mose 14.25) 16 Jahwe sagte zu Mose: "Geh morgen früh zum Pharao, wenn er ans Wasser hinausgeht, und sag zu ihm: 'So spricht Jahwe: Lass mein Volk ziehen, damit es mir dient! (2. Mose 5.1) 17 Sonst werde ich die Stechfliegen zu dir ziehen lassen. Sie werden über dich, deine Hofbeamten und dein Volk kommen. Eure Häuser werden voller Fliegen sein, selbst der Boden, auf dem sie gebaut sind. 18 Aber das Land Goschen, in dem sich mein Volk aufhält, werde ich davon ausnehmen. Dort werden keine Stechfliegen sein, damit du erkennst, dass ich, Jahwe, mitten in deinem Land bin. (2. Mose 7.5) 19 Ich werde ein Zeichen der Erlösung zwischen mein und dein Volk stellen. Morgen wird es geschehen.'" 20 Jahwe machte es so. Die Stechfliegen kamen in großen Schwärmen in den Palast des Pharao und seiner Hofbeamten und verheerten ganz Ägypten. 21 Da ließ der Pharao Mose und Aaron zu sich rufen und sagte: "Geht und schlachtet eurem Gott Opfer. Es muss aber hier im Land geschehen!" 22 "Das können wir nicht", erwiderte Mose, "denn unsere Art, Opfer für Jahwe, unseren Gott, zu schlachten, wäre für die Ägypter ein Gräuel. Wenn sie das zu sehen bekämen, würden sie uns gewiss steinigen. (1. Mose 43.32) 23 Drei Tagereisen weit wollen wir in die Wüste ziehen und Jahwe, unserem Gott, Opfer schlachten, wie er es uns befohlen hat." (2. Mose 3.18) 24 Da sagte der Pharao: "Gut, ich will euch gehen lassen, damit ihr Jahwe, eurem Gott, in der Wüste Opfer schlachten könnt. Entfernt euch aber nicht zu weit und betet auch für mich!" (2. Mose 8.4) 25 Mose erwiderte: "Pass auf! Wenn ich jetzt von dir weggehe, werde ich zu Jahwe beten, dass der Pharao, seine Hofbeamten und sein Volk morgen von den Stechfliegen befreit werden. Aber der Pharao möge uns nicht wieder täuschen, dass er das Volk doch nicht ziehen und Jahwe Opfer bringen lässt!" 26 Mose verließ den Pharao und betete zu Jahwe. 27 Jahwe erhörte Moses Gebet und befreite den Pharao, seine Beamten und sein Volk von den Stechfliegen. Keine einzige blieb übrig. 28 Aber der Pharao blieb auch diesmal hart und ließ das Volk nicht ziehen. (2. Mose 4.21)