1Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:(5. Mose 24.8)2Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen.3Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären!(3. Mose 14.37)4Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen,5und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen.6Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.7Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen.8Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz.9Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen;10sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist,11so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein.12Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann,13und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein.14Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein.15Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz.16Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen.17Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein.18Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,19es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.20Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen.21Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.22Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.23Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.(3. Mose 13.28)24Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck;25und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.26Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.27Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.28Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals.(3. Mose 13.23)29Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat,30und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.31Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen.32Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut,33so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen.34Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.35Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung,36und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein.37Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären.38Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen,39und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein.40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein.41Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein.42Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze.43Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,44so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf.45Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!46Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.(4. Mose 5.3)
Über den Aussatz von Kleidern
47Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen;48am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird;49und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen.50Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen.51Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein;52und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.53Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk,54so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen.55Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite.56Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag.57Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen.58Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein.59Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.
1 Den Brandopferaltar fertigte er aus Akazienholz. Er war viereckig, zweieinhalb Meter lang, ebenso breit und eineinhalb Meter hoch. (2. Mose 27.1)2An seinen vier oberen Ecken ließ er Hörner aufragen, die aus einem Stück mit dem Altar bestanden. Dann beschlug er ihn mit Bronzeblechen. 3Auch die Töpfe, Schaufeln und Schalen, die Fleischgabeln und Feuerbecken waren aus Bronze. 4Er fertigte auch ein netzartiges Gitter aus Bronze an, das von unten her in die Einfassung des Altars geführt wurde und bis zu seiner halben Höhe reichte. 5Dann goss er vier Ringe und befestigte sie an seinen Ecken. Sie dienten als Ösen für die Tragstangen, 6die er aus Akazienholz machte und mit Bronze überzog. 7Die Stangen wurden in die Ringe an den Seiten des Altars gesteckt, damit er so getragen werden konnte. Er war aus Brettern zusammengefügt und innen hohl. 8 Dann stellte er aus den Spiegeln der Frauen, die sich am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung zusammenscharten, ein Wasserbecken aus Bronze und dazu einen bronzenen Untersatz her.(2. Mose 30.18-21)9 Als Abgrenzung des Vorhofs an der Südseite ließ er auf fünfzig Metern Länge Planen aus gezwirnter Leinwand aufhängen, (2. Mose 27.9)10die von zwanzig Säulen gehalten wurden. Die Säulen hatten Sockel aus Bronze. Die Haken und Verbindungsstangen waren jedoch aus Silber. 11Genauso war es bei der fünfzig Meter langen Nordseite. 12Auf der Westseite war der Vorhof 25 Meter breit. Seine Planen wurden von zehn Säulen gehalten. Auch sie hatten Sockel aus Bronze und Haken und Verbindungsstangen aus Silber. 13Auch die dem Sonnenaufgang zugekehrte Ostseite war 25 Meter breit. 14Links vom Tor waren Planen auf siebeneinhalb Meter Länge an drei Säulen aufgehängt 15und ebenso rechts davon. 16Die Planen waren aus gezwirnter Leinwand gefertigt. 17Alle Säulen des Vorhofs hatten Verbindungsstangen und Haken aus Silber und Sockel aus Bronze. Ihre Köpfe waren mit Silber überzogen. 18Das Tor des Vorhofs war eine Plane von zehn Meter Breite und zweieinhalb Meter Höhe, die aus gezwirntem Leinen bestand, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt waren. 19Sie war an vier Säulen aufgehängt, deren Sockel aus Bronze bestanden. Die Köpfe und Verbindungsstangen waren jedoch mit Silber überzogen, und die Haken bestanden aus Silber. 20Alle Zeltpflöcke für die Wohnung und den Vorhof waren aus Bronze. 21 Es folgt eine Liste des Materials, das für die Wohnung des Bundesbuches verwendet wurde. Man hatte sie auf Anweisung Moses unter der Leitung von Itamar, dem Sohn des Priesters Aaron, aufgestellt. (4. Mose 4.28)22Bezalel Ben-Uri, der Enkel von Hur aus dem Stamm Juda, hatte alle Arbeiten ausgeführt, die Jahwe Mose befohlen hatte. (2. Mose 31.1)23Unterstützt wurde er von Oholiab Ben-Ahisamach aus dem Stamm Dan, einem Kunsthandwerker, der sich besonders auf das kunstfertige Weben und Sticken mit blauer, roter und karmesinroter Wolle und gezwirntem Leinen verstand. 24Die Goldmenge, die zum Bau des Heiligtums gespendet und verarbeitet worden war, betrug nach dem Gewicht des Heiligtums 1009 Kilogramm . (2. Mose 30.13)25Das Silber von den Männern, die gemustert worden waren, wog insgesamt 3470 Kilogramm, 26es war das halbe Silberstück für die 603.550 Männer der Gemeinschaft, die zwanzig Jahre und älter waren. 273450 Kilogramm waren zum Gießen der 100 silbernen Bodenplatten verwendet worden, die die Wände des Heiligtums und die Säulen für die Vorhänge trugen. 28Aus den übrig gebliebenen 14 Kilogramm wurden die Haken für die Säulen hergestellt und außerdem die Köpfe der Säulen und die Tragstangen versilbert.29Die gespendete Kupfermenge hatte ein Gewicht von 2443 Kilogramm. 30Daraus wurden die Sockel für den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung gemacht, der Metallüberzug für den Altar, sein Bronzegitter und alle seine Geräte, 31die Sockel für die Säulen rund um den Vorhof und für seinen Eingang, sowie die Pflöcke für das Zelt und die Abgrenzung des Vorhofs.