zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 34

1 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Hau dir zwei Steintafeln zurecht wie die ersten, die du zerbrochen hast! Ich werde die Worte darauf schreiben, die schon auf den ersten Tafeln standen. (2. Mose 32.19) 2 Halte dich für morgen bereit! Morgen früh steigst du auf den Berg Sinai und erwartest mich auf dem Gipfel. 3 Es darf niemand mit dir heraufkommen. Es darf überhaupt niemand auf dem Berg gesehen werden. Auch das Vieh darf nicht an seinem Fuß weiden." (2. Mose 19.12-13) 4 So hieb Mose zwei Tafeln aus Stein zurecht wie die ersten. Am nächsten Morgen stand er früh auf und stieg mit den Tafeln in der Hand auf den Berg, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 5 In einer Wolke kam Jahwe auf den Berg herab. Er stellte sich neben ihn und rief den Namen Jahwes aus. (2. Mose 33.19) 6 Er ging an Mose vorüber und rief: "Jahwe, Jahwe, Gott: barmherzig und gnädig, langmütig und reich an Güte und Treue, (4. Mose 14.18) (Psalm 103.8) (1. Johannes 4.16) 7 der Gnade über tausend Generationen hin erweist, der Schuld, Vergehen und Sünde vergibt, aber keineswegs ungestraft lässt, der die Schuld der Väter an den Kindern und Enkeln bis in die dritte und vierte Generation verfolgt." (2. Mose 20.5-6) 8 Sofort warf sich Mose auf die Erde und betete an. 9 Er sagte: "Herr, wenn du mir deine Gunst geschenkt hast, dann sei in unserer Mitte. Wenn es auch ein widerspenstiges Volk ist, so vergib uns doch unsere Schuld und Sünde und nimm uns als Eigentum an." 10 Da sagte er: "Hiermit schließe ich einen Bund: Vor deinem ganzen Volk werde ich Wunder tun, wie sie bisher unter allen Völkern der Erde noch nie vollbracht worden sind. Das ganze Volk, in dessen Mitte du stehst, soll das Tun Jahwes sehen. Es wird furchterregend sein, was ich für dich tun werde. 11 Merk dir genau, was ich dir heute befehle! Ich werde die Amoriter, Kanaaniter, Hetiter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter vor dir vertreiben. 12 Hüte dich, mit den Bewohnern des Landes, in das du kommen wirst, einen Bund zu schließen. Sie werden dir sonst eine Falle sein, wenn sie unter dir leben. (2. Mose 23.32-33) 13 Du sollst vielmehr ihre Altäre niederreißen, ihre Steinmale zerschlagen und ihre Aschera-Pfähle umhauen. (2. Mose 23.24) 14 Du darfst dich vor keinem anderen Gott niederwerfen, denn Jahwe ist ein eifersüchtiger Gott und heißt auch 'der Eifersüchtige'! (2. Mose 20.3) (2. Mose 20.5) 15 Hüte dich, einen Bund mit den Bewohnern des Landes zu schließen! Denn sonst könnten sie dich einladen, wenn sie sich ihren Göttern anbieten, wenn sie ihnen opfern und ihre Opfermahlzeiten feiern. 16 Vielleicht würdest du deine Söhne mit ihren Töchtern verheiraten; und wenn ihre Töchter sich dann ihren Göttern anbieten, könnten sie deine Söhne verführen, das ebenfalls zu tun. (5. Mose 7.3) (Richter 3.6) (1. Könige 11.2) 17 Du sollst dir auch keine Götter aus Metall gießen! (2. Mose 20.23) 18 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten. Zur festgesetzten Zeit im Ährenmonat sollst du sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen, wie ich es dir befohlen habe. Denn in diesem Monat bist du aus Ägypten gezogen. (2. Mose 23.14) 19 Alles, was das erste Mal aus einem Mutterschoß kommt, gehört mir! Auch die Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen, wenn es männliche Tiere sind. 20 Die Erstgeburt eines Esels sollst du mit einem Lamm auslösen. Wenn du das nicht tun willst, musst du dem Fohlen das Genick brechen. Auch deine erstgeborenen Söhne sollst du auslösen. Keiner soll mit leeren Händen vor mir erscheinen. (2. Mose 13.12-16) 21 Sechs Tage sollst du arbeiten und am siebten Tag ruhen. Das gilt auch für die Zeit des Pflügens und des Erntens. 22 Auch das Erntefest sollst du feiern, wenn du das erste Getreide einbringst, und im Herbst das Wein- und Obstlesefest. 23 Dreimal im Jahr sollen alle deine Männer vor dem Herrn, vor Jahwe, dem Gott Israels, erscheinen. 24 In dieser Zeit wird niemand in dein Land einfallen, denn ich werde die Völker vor dir vertrieben und deine Grenzen erweitert haben. 25 Das Blut meiner Schlachtopfer darf nicht zusammen mit Backwaren aus Sauerteig dargebracht werden. Das Schlachtopfer vom Passafest darf nicht bis zum nächsten Morgen aufbewahrt bleiben. 26 Die Besten von deinen ersten Feldfrüchten sollst du in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen. Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen." 27 Dann sagte Jahwe zu Mose: "Schreib alles auf, was ich dir gesagt habe. Denn auf dieser Grundlage schließe ich mit dir und mit Israel einen Bund." (2. Mose 24.4) 28 Vierzig Tage und Nächte blieb Mose dort bei Jahwe, und dieser schrieb die zehn Gebote des Bundes auf die Steintafeln. Während der ganzen Zeit aß und trank Mose nichts. (2. Mose 24.18) (2. Mose 31.18) (Matthäus 4.2) 29 Als Mose vom Berg herabstieg, hatte er die beiden Tafeln mit dem Bundesgesetz in der Hand. Er wusste aber nicht, dass durch das Reden mit Gott seine Gesichtshaut zu leuchten begonnen hatte. 30 Aaron und alle Israeliten sahen das Leuchten auf der Gesichtshaut Moses und fürchteten sich, in seine Nähe zu kommen. (2. Korinther 3.7) 31 Erst als Mose sie rief, kamen Aaron und die führenden Männer der Gemeinschaft zu ihm, und Mose konnte mit ihnen reden. 32 Dann kamen auch die anderen Israeliten. Mose gab ihnen alle Anordnungen weiter, die Jahwe ihm auf dem Berg Sinai gegeben hatte. 33 Als er ihnen alles gesagt hatte, verhüllte er sein Gesicht. 34 Immer wenn er ins Zelt ging, um mit Jahwe zu reden, nahm er die Verhüllung ab, bis er wieder hinausging. Draußen sagte er den Israeliten, was ihm aufgetragen war. (2. Mose 33.8-9) 35 Da sahen sie das Leuchten auf der Gesichtshaut von Mose. Dann verhüllte Mose sein Gesicht, bis er wieder ins Zelt ging, um mit Gott zu reden.