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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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2. Mose - Kapitel 28

1 "Du sollst nun deinen Bruder Aaron und seine Söhne aus der Mitte der Israeliten zu dir kommen lassen, denn sie sollen mir als Priester dienen: Aaron und seine Söhne Nadab, Abihu, Eleasar und Itamar. (2. Mose 6.23) (1. Chronik 23.13) 2 Lass für deinen Bruder Aaron besondere Gewänder anfertigen, die Würde und Schönheit ausdrücken. 3 Rede mit allen, die etwas davon verstehen und von mir mit Weisheit erfüllt wurden. Sie sollen die Gewänder für Aaron anfertigen, die zeigen, dass er mir als geweihter Priester dient. (2. Mose 31.3) 4 Folgende Kleidungsstücke sollen sie für deinen Bruder Aaron und seine Nachfolger anfertigen: eine Brusttasche, ein Efod, ein Obergewand, ein Hemd mit eingewebten Mustern, einen Kopfbund und einen Gürtel. 5 Als Material sollen sie Gold, blaue, rote und karmesinrote Wolle und Leinen nehmen. 6 Das Efod sollen sie aus gezwirntem Leinen machen und künstlerisch mit Goldfäden, blauer, roter und karmesinroter Wolle besticken. 7 Es soll auf beiden Seiten ein Paar mit ihm verbundene Schulterstücke haben. 8 Der Gürtel, mit dem es befestigt wird, soll aus demselben Material bestehen und mit ihm verbunden sein. 9 Dann sollst du auf zwei Onyxsteinen die Namen der Söhne Israels eingravieren lassen, 10 auf jeden Stein sechs Namen nach der Reihenfolge ihrer Geburt. 11 Die Namen sollen wie bei der Siegelgravur in die mit Gold eingefassten Steine eingearbeitet werden. 12 Die beiden Steine müssen an den Schulterstücken des Efods befestigt werden, die Steine, die Jahwe an die Israeliten erinnern. Aaron soll ihre Namen auf den Schulterstücken tragen und sie so vor Jahwe in Erinnerung bringen. 13 Lass goldene Einfassungen machen 14 und zwei Kettchen aus reinem Gold anfertigen, die wie Schnüre gedreht und an den Einfassungen befestigt sind." 15 "Lass die Brusttasche für den Schiedsspruch anfertigen. Sie soll wie das Efod aus gezwirntem Leinen gemacht und künstlerisch mit Goldfäden und blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt sein. 16 Sie muss quadratisch, 25 mal 25 Zentimeter groß und doppelt gelegt sein. 17 Lass sie mit eingefassten Edelsteinen in vier Reihen besetzen. In der ersten Reihe ein Karneol, ein Topas und ein Smaragd, 18 in der zweiten Reihe ein Rubin, ein Saphir und ein Jaspis, 19 in der dritten Reihe ein Hyazinth, ein Achat und ein Amethyst, 20 und in der vierten Reihe ein Türkis, ein Onyx und ein Nephrit. Alle sollen mit Gold eingefasst sein. 21 In die Steine sollen die Namen der zwölf Söhne Israels eingraviert sein, in jedem Stein ein Name für einen Stamm. 22 Lass zwei gedrehte Kettenschnüre aus reinem Gold für das Brustschild herstellen. 23 An den beiden oberen Ecken des Brustschilds lass zwei goldene Ringe anbringen 24 und die beiden goldenen Schnüre dort befestigen. 25 Die Enden dieser beiden Schnüre sollen an der Vorderseite der Schulterstücke befestigt werden. 26 Lass auch zwei goldene Ringe an den beiden unteren Enden der Brusttasche anbringen, und zwar auf der Rückseite, 27 und noch einmal zwei Goldringe für die beiden Schulterstücke des Efods. Sie sollen dicht an seiner Naht, aber oberhalb des Gürtels vom Efod befestigt werden. 28 Man soll das Brustschild mit einer blauen Schnur von seinen Ringen aus mit den Ringen des Efods verknüpfen, sodass es über dem Gurt des Efods sitzt und sich nicht verschieben kann. 29 So soll Aaron auf der Brusttasche für den Schiedsspruch die Namen der Söhne Israels zur ständigen Erinnerung vor Jahwe auf seinem Herzen tragen, wenn er ins Heiligtum hineingeht. 30 In die Brusttasche für den Schiedsspruch lege die Urim und Tummim, damit sie auf dem Herzen Aarons sind, wenn er hineingeht, um vor Jahwe zu stehen. So soll Aaron den Schiedsspruch für die Israeliten immer vor Jahwe auf dem Herzen tragen." (3. Mose 8.8) (4. Mose 27.21) (5. Mose 33.8) 31 "Das Obergewand, das unter dem Efod getragen wird, soll ganz aus purpurblauem Stoff bestehen. 32 Die Öffnung für den Kopf in der Mitte soll wie bei der Halseinfassung eines Panzerhemdes mit einer gewebten Borte eingefasst sein, damit sie nicht einreißt. 33 Am unteren Saum sollst du Granatäpfel aus blauer, roter und karmesinroter Wolle befestigen und dazwischen goldene Glöckchen anbringen, 34 sodass um den ganzen Saum herum immer ein Glöckchen auf einen Granatapfel folgt. 35 Aaron soll das Gewand beim Dienst im Heiligtum tragen. Man soll die Glöckchen hören, wenn er zu Jahwe hineingeht und wieder herauskommt, damit er nicht stirbt." (2. Mose 30.21) (3. Mose 16.2) (3. Mose 16.13) 36 "Dann lass ein Stirnblatt aus reinem Gold herstellen und darauf eingravieren: 'Heilig für Jahwe'. 37 Das soll mit einer blauen Schnur vorn am Kopfbund befestigt werden, 38 damit es an Aarons Stirn sei. Denn er trägt die Verantwortung für die Verfehlungen im Zusammenhang mit den heiligen Gaben, die die Israeliten zum Opfer bringen. Es soll immer an seiner Stirn sein, damit die Gaben Jahwe gefallen. 39 Lass das leinene Hemd mit eingewebten Mustern anfertigen und den Kopfbund ebenfalls aus Leinen, schließlich den bunt gewirkten Gürtel." 40 "Auch den Söhnen Aarons sollst du Hemden, Gürtel und Kopfbunde machen, die Würde und Schönheit ausdrücken. 41 Dann sollst du Aaron und seinen Söhnen die Priesterkleidung anlegen. Salbe sie, setze sie ins Amt ein und weihe sie, damit sie mir als Priester dienen. (2. Mose 29.9) (2. Mose 29.24) (3. Mose 8.12) 42 Lass auch leinene Kniehosen für sie anfertigen, damit ihre Scham bedeckt ist. 43 Aaron und seine Söhne sollen sie tragen, wenn sie in das Zelt der Gottesbegegnung gehen oder am Brandopferaltar Dienst tun, damit sie nicht schuldig werden und sterben. Diese Vorschrift gilt ihm und allen seinen Nachkommen für immer."