3. Mose - Kapitel 13
Das Gesetz über den Aussatz
1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 1 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! 2 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. 3 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. 4 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. 5Über den Aussatz von Kleidern
47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.Hosea - Kapitel 2
1 Sprechet zu euren Brüdern: Mein Volk, und zu euren Schwestern: Begnadigte. 6, 7 2 Rechtet mit eurer Mutter, rechtet! - denn sie ist nicht mein Weib, und ich bin nicht ihr Mann - damit sie ihre Hurerei von ihrem Angesicht wegtue und ihren Ehebruch zwischen ihren Brüsten hinweg: 8, 9, 10 3 auf daß ich sie nicht nackt ausziehe und sie hinstelle wie an dem Tage, da sie geboren wurde, und ich sie der Wüste gleich mache und sie setze wie ein dürres Land und sie sterben lasse vor Durst. - 11, 12Untreue der Mutter, ihre Bestrafung und Rückkehr
4 Und ihrer Kinder werde ich mich nicht erbarmen, weil sie Hurenkinder sind. 13, 14 5 Denn ihre Mutter hat gehurt, ihre Gebärerin hat Schande getrieben; denn sie sprach: Ich will meinen Buhlen nachgehen, die mir mein Brot und mein Wasser geben, meine Wolle und meinen Flachs, mein Öl und mein Getränk. 6 Darum siehe, ich will deinen Weg mit Dornen verzäunen, und ich will ihr eine Mauer errichten, daß sie ihre Pfade nicht finden soll. 7 Und sie wird ihren Buhlen nachlaufen und sie nicht erreichen, und sie wird sie suchen und nicht finden; und sie wird sagen: Ich will hingehen und zu meinem ersten Manne zurückkehren, denn damals ging es mir besser als jetzt. 15 8 Und sie erkannte nicht, daß ich ihr das Korn und den Most und das Öl gab, und ihr Silber und Gold mehrte, was sie für den Baal verwendet haben. 9 Darum werde ich mein Korn zurücknehmen zu seiner Zeit, und meinen Most zu seiner bestimmten Zeit, und werde ihr meine Wolle und meinen Flachs entreißen, die ihre Blöße bedecken sollten. 10 Und nun werde ich ihre Schande aufdecken vor den Augen ihrer Buhlen, und niemand wird sie aus meiner Hand erretten. 11 Und ich werde all ihrer Freude, ihren Festen, ihren Neumonden und ihren Sabbathen und allen ihren Festzeiten ein Ende machen. 12 Und ich werde ihren Weinstock und ihren Feigenbaum verwüsten, von welchen sie sagte: Diese sind mein Lohn, den mir meine Buhlen gegeben haben. Und ich werde dieselben zu einem Walde machen, und die Tiere des Feldes werden sie abfressen. 16, 17 13 Und ich werde an ihr die Tage der Baalim heimsuchen, da sie denselben räucherte und sich mit ihren Ohrringen und ihrem Halsgeschmeide schmückte und ihren Buhlen nachging; mich aber hat sie vergessen, spricht Jehova. 14 Darum siehe, ich werde sie locken und sie in die Wüste führen und ihr zum Herzen reden; 15 und ich werde ihr von dort aus ihre Weinberge geben, und das Tal Achor zu einer Tür der Hoffnung. Und sie wird daselbst singen wie in den Tagen ihrer Jugend, und wie an dem Tage, da sie aus dem Lande Ägypten heraufzog. 16 Und es wird geschehen an jenem Tage, spricht Jehova, da wirst du mich nennen: Mein Mann; und du wirst mich nicht mehr nennen: Mein Baal. 18, 19 17 Und ich werde die Namen der Baalim aus ihrem Munde hinwegtun, und sie werden nicht mehr mit ihrem Namen erwähnt werden. 20, 21 18 Und ich werde an jenem Tage einen Bund für sie schließen mit den Tieren des Feldes und mit den Vögeln des Himmels und mit den kriechenden Tieren der Erde; und ich werde Bogen und Schwert und den Krieg aus dem Lande zerbrechen und werde sie in Sicherheit wohnen lassen. 19 Und ich will dich mir verloben in Ewigkeit, und ich will dich mir verloben in Gerechtigkeit und in Gericht, und in Güte und in Barmherzigkeit, 20 und ich will dich mir verloben in Treue; und du wirst Jehova erkennen. 22 21 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich erhören, spricht Jehova: ich werde den Himmel erhören, und dieser wird die Erde erhören; 23 22 und die Erde wird erhören das Korn und den Most und das Öl; und sie, sie werden Jisreel erhören. 24, 25 23 Und ich will sie mir säen in dem Lande und will mich der Lo-Ruchama erbarmen. Und ich will zu Lo-Ammi sagen: Du bist mein Volk; und es wird sagen: Mein Gott.Querverweise
1 5. Mose 24.8: Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!
2 3. Mose 14.37: Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand,
3 3. Mose 13.28: Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals.
4 3. Mose 13.23: Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.
5 4. Mose 5.3: Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne.
6 1. Mose 22.17: will ich dich gewiß segnen und deinen Samen mächtig mehren, wie die Sterne am Himmel und wie den Sand am Rande des Meeres, und dein Same soll die Tore seiner Feinde besitzen,
7 Römer 9.26: und es soll geschehen an dem Ort, wo zu ihnen gesagt wurde: Ihr seid nicht mein Volk, da sollen sie Kinder des lebendigen Gottes genannt werden.»
8 Jesaja 11.11-13: Zu jener Zeit wird der Herr zum zweitenmal seine Hand ausstrecken, um den Rest seines Volkes loszukaufen, der übriggeblieben ist in Assyrien, Ägypten, Patros, Äthiopien, Elam, Sinear, in Chamat und den Inseln des Meeres.
9 Jeremia 3.18: In jenen Tagen wird das Haus Juda zum Hause Israel gehen, und sie werden miteinander aus dem Lande des Nordens in das Land kommen, das ich ihren Vätern zum Erbteil gegeben habe.
10 Hesekiel 37.22: und sie im Lande auf den Bergen Israels zu einem einzigen Volke machen; sie sollen alle nur einen einzigen König haben, sie sollen auch hinfort nicht mehr zwei Völker bilden, noch in zwei Reiche zerteilt werden.
11 Hosea 1.6: Und als sie wiederum empfing und eine Tochter gebar, sprach er zu ihm: Nenne sie Lo-Ruchama; denn ich werde mich des Hauses Israel fortan nicht mehr erbarmen, daß ich ihnen vergäbe!
12 Hosea 1.9: Da sprach er: Nenne ihn Lo-Ammi; denn ihr seid nicht mein Volk, und ich bin nicht der Eurige!
13 Hesekiel 16.1: Und das Wort des HERRN erging an mich also:
14 Hesekiel 23.1: Und das Wort des HERRN erging an mich also:
15 Jeremia 44.17: sondern wir wollen alles das tun, was wir gelobt haben: Wir wollen der Himmelskönigin räuchern und ihr Trankopfer ausgießen, wie wir, unsre Väter, unsre Könige und unsre Fürsten in den Städten Judas und auf den Gassen Jerusalems getan haben; damals hatten wir genug zu essen, und es ging uns wohl, und wir erlebten kein Unglück!
16 Jeremia 13.22: Und wenn du alsdann in deinem Herzen sprichst: «Warum kommt solches über mich?» Um der Menge deiner Sünden willen werden dir deine Säume aufgedeckt und deine Fersen mit Gewalt entblößt!
17 Jeremia 13.26: Darum will ich auch deine Säume über dein Angesicht hochziehen, daß man deine Schande sehe,
18 Jesaja 40.2: daß ihr Frondienst vollendet, daß ihre Schuld gesühnt ist; denn sie hat von der Hand des HERRN Zwiefältiges empfangen für alle ihre Sünden.
19 Hesekiel 20.35: und ich will euch in die Wüste der Völker führen und dort mit euch rechten von Angesicht zu Angesicht.
20 2. Mose 15.1: Damals sangen Mose und die Kinder Israel dem HERRN diesen Lobgesang und sprachen: Ich will dem HERRN singen, denn er hat sich herrlich erwiesen: Roß und Reiter hat er ins Meer gestürzt!
21 Josua 7.24-26: Da nahm Josua Achan, den Sohn Serachs, samt dem Silber, dem Mantel und der goldenen Zunge, seine Söhne und seine Töchter, auch seine Ochsen, seine Esel und Schafe, samt seiner Hütte und allem, was er hatte; und ganz Israel war mit ihm, und sie führten sie in das Tal Achor hinauf.
22 Hesekiel 34.25: Ich will einen Friedensbund mit ihnen schließen und alle bösen Tiere aus dem Lande treiben, daß sie in der Wüste sicher wohnen und in den Wäldern schlafen können.
23 Offenbarung 19.7: Laßt uns fröhlich sein und frohlocken und ihm die Ehre geben! Denn die Hochzeit des Lammes ist gekommen, und sein Weib hat sich bereitet.
24 Psalm 146.6: Dieser hat Himmel und Erde gemacht, das Meer und alles, was drinnen ist; er ist's auch, der ewiglich Treue bewahrt.
25 Jeremia 31.34: und es wird niemand mehr seinen Nächsten oder seinen Bruder lehren und sagen: «Erkenne den HERRN!» denn sie sollen mich alle kennen, vom Kleinsten bis zum Größten, spricht der HERR; denn ich will ihnen ihre Missetat vergeben und ihrer Sünde nicht mehr gedenken!