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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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4. Mose - Kapitel 33

Lagerplätze Israels während der vierzig Jahre in der Wüste

1 Dies sind die Züge der Kinder Israel, welche aus dem Lande Ägypten ausgezogen sind nach ihren Heeren, unter der Hand Moses und Aarons. 2 Und Mose schrieb ihre Auszüge auf, nach ihren Zügen, nach dem Befehle Jehovas; und dies sind ihre Züge, nach ihren Auszügen: 3 Sie brachen auf von Raemses im ersten Monat, am fünfzehnten Tage des ersten Monats. Am anderen Tage nach dem Passah zogen die Kinder Israel aus mit erhobener Hand, vor den Augen aller Ägypter, (2. Mose 1.11) (2. Mose 14.8) 4 als die Ägypter diejenigen begruben, welche Jehova unter ihnen geschlagen hatte, alle Erstgeborenen; und Jehova hatte an ihren Göttern Gericht geübt. (2. Mose 12.12) 5 Und die Kinder Israel brachen auf von Raemses und lagerten sich in Sukkoth. (2. Mose 12.37) 6 Und sie brachen auf von Sukkoth und lagerten sich in Etham, das am Rande der Wüste liegt. (2. Mose 13.20) 7 Und sie brachen auf von Etham und wandten sich nach Pi-Hachiroth, das Baal-Zephon gegenüber liegt, und lagerten sich vor Migdol. (2. Mose 14.2) 8 Und sie brachen auf von Hachiroth und zogen mitten durchs Meer nach der Wüste hin, und sie zogen drei Tagereisen in der Wüste Etham und lagerten sich in Mara. (2. Mose 14.22) (2. Mose 15.23) 9 Und sie brachen auf von Mara und kamen nach Elim; und in Elim waren zwölf Wasserquellen und siebzig Palmbäume; und sie lagerten sich daselbst. (2. Mose 15.27) 10 Und sie brachen auf von Elim und lagerten sich am Schilfmeer. 11 Und sie brachen auf vom Schilfmeer und lagerten sich in der Wüste Sin. (2. Mose 16.1) 12 Und sie brachen auf aus der Wüste Sin und lagerten sich in Dophka. 13 Und sie brachen auf von Dophka und lagerten sich in Alusch. 14 Und sie brachen auf von Alusch und lagerten sich in Rephidim; und das Volk hatte daselbst kein Wasser zu trinken. (2. Mose 17.1) 15 Und sie brachen auf von Rephidim und lagerten sich in der Wüste Sinai. (2. Mose 19.1) 16 Und sie brachen auf aus der Wüste Sinai und lagerten sich in Kibroth-Hattaawa. (4. Mose 11.34) 17 Und sie brachen auf von Kibroth-Hattaawa und lagerten sich in Hazeroth. (4. Mose 11.35) 18 Und sie brachen auf von Hazeroth und lagerten sich in Rithma. (4. Mose 12.16) 19 Und sie brachen auf von Rithma und lagerten sich in Rimmon-Perez. 20 Und sie brachen auf von Rimmon-Perez und lagerten sich in Libna. 21 Und sie brachen auf von Libna und lagerten sich in Rissa. 22 Und sie brachen auf von Rissa und lagerten sich in Kehelatha. 23 Und sie brachen auf von Kehelatha und lagerten sich am Berge Schepher. 24 Und sie brachen auf vom Berge Schepher und lagerten sich in Harada. 25 Und sie brachen auf von Harada und lagerten sich in Makheloth. 26 Und sie brachen auf von Makheloth und lagerten sich in Tachath. 27 Und sie brachen auf von Tachath und lagerten sich in Terach. 28 Und sie brachen auf von Terach und lagerten sich in Mithka. 29 Und sie brachen auf von Mithka und lagerten sich in Haschmona. 30 Und sie brachen auf von Haschmona und lagerten sich in Moseroth. 31 Und sie brachen auf von Moseroth und lagerten sich in Bne-Jaakan. (5. Mose 10.6) 32 Und sie brachen auf von Bne-Jaakan und lagerten sich in Hor-Gidgad. 33 Und sie brachen auf von Hor-Gidgad und lagerten sich in Jotbatha. (5. Mose 10.7) 34 Und sie brachen auf von Jotbatha und lagerten sich in Abrona. 35 Und sie brachen auf von Abrona und lagerten sich in Ezjon-Geber. 36 Und sie brachen auf von Ezjon-Geber und lagerten sich in der Wüste Zin, das ist Kades. (4. Mose 20.1) 37 Und sie brachen auf von Kades und lagerten sich am Berge Hor, am Rande des Landes Edom. (4. Mose 20.22) 38 Und Aaron, der Priester, stieg auf den Berg Hor nach dem Befehle Jehovas; und er starb daselbst im vierzigsten Jahre nach dem Auszuge der Kinder Israel aus dem Lande Ägypten, im fünften Monat, am Ersten des Monats. 39 Und Aaron war 123 Jahre alt, als er auf dem Berge Hor starb. 40 Und der Kanaaniter, der König von Arad, der im Süden wohnte im Lande Kanaan, hörte von dem Kommen der Kinder Israel. (4. Mose 21.1) 41 Und sie brachen auf vom Berge Hor und lagerten sich in Zalmona. 42 Und sie brachen auf von Zalmona und lagerten sich in Punon. 43 Und sie brachen auf von Punon und lagerten sich in Oboth. (4. Mose 21.10) 44 Und sie brachen auf von Oboth und lagerten sich in Ijje-Abarim, an der Grenze von Moab. (4. Mose 21.11) 45 Und sie brachen auf von Ijjim und lagerten sich in Dibon-Gad. 46 Und sie brachen auf von Dibon-Gad und lagerten sich in Almon-Diblathaim. 47 Und sie brachen auf von Almon-Diblathaim und lagerten sich am Gebirge Abarim vor Nebo. (4. Mose 21.20) 48 Und sie brachen auf vom Gebirge Abarim und lagerten sich in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho. (4. Mose 22.1) (5. Mose 32.49) 49 Und sie lagerten sich am Jordan von Beth-Jesimoth bis Abel-Sittim in den Ebenen Moabs. (4. Mose 25.1) 50 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 51 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 52 so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Bildwerke zerstören; und alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerstören, und alle ihre Höhen sollt ihr vertilgen; 53 und ihr sollt das Land in Besitz nehmen und darin wohnen, denn euch habe ich das Land gegeben, es zu besitzen. 54 Und ihr sollt das Land durchs Los als Erbteil empfangen, nach euren Geschlechtern: Den Vielen sollt ihr ihr Erbteil mehren, und den Wenigen sollt ihr ihr Erbteil mindern; wohin das Los einem fällt, das soll ihm gehören; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr erben. (4. Mose 26.55) 55 Wenn ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch austreibet, so werden diejenigen, welche ihr von ihnen übriglasset, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden, und sie werden euch bedrängen in dem Lande, in welchem ihr wohnet. (Josua 23.13) 56 Und es wird geschehen: so wie ich gedachte, ihnen zu tun, werde ich euch tun.