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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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4. Mose - Kapitel 21

Sieg über die Kanaaniter von Atarim

1 Und der Kanaaniter, der König von Arad, der im Süden wohnte, hörte, daß Israel des Weges nach Atharim kam, und er stritt wider Israel und führte Gefangene von ihm hinweg. 2 Da tat Israel Jehova ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk gewißlich in meine Hand gibst, so werde ich seine Städte verbannen. (5. Mose 13.16) (Josua 6.17) (Richter 1.17) (1. Samuel 15.3) 3 Und Jehova hörte auf die Stimme Israels und gab die Kanaaniter in seine Hand; und es verbannte sie und ihre Städte. Und man gab dem Orte den Namen Horma.

Bestrafung des murrenden Volkes und Rettung durch die eherne Schlange

4 Und sie brachen auf vom Berge Hor, des Weges zum Schilfmeer, um das Land Edom zu umgehen. Und die Seele des Volkes wurde ungeduldig auf dem Wege; (4. Mose 11.1) (4. Mose 14.2) 5 und das Volk redete wider Gott und wider Mose: Warum habt ihr uns aus Ägyten heraufgeführt, daß wir in der Wüste sterben? denn da ist kein Brot und kein Wasser, und unsere Seele ekelt vor dieser elenden Speise. 6 Da sandte Jehova feurige Schlangen unter das Volk, und sie bissen das Volk; und es starb viel Volks aus Israel. (1. Korinther 10.9) 7 Da kam das Volk zu Mose, und sie sprachen: Wir haben gesündigt, daß wir wider Jehova und wider dich geredet haben; flehe zu Jehova, daß er die Schlangen von uns wegnehme. Und Mose flehte für das Volk. 8 Und Jehova sprach zu Mose: Mache dir eine feurige Schlange und tue sie auf eine Stange; und es wird geschehen, jeder, der gebissen ist und sie ansieht, der wird am Leben bleiben. 9 Und Mose machte eine Schlange von Erz und tat sie auf die Stange; und es geschah, wenn eine Schlange jemand gebissen hatte, und er schaute auf zu der ehernen Schlange, so blieb er am Leben.

Siege über den Amoriterkönig Sihon und über Og, den König von Baschan

10 Und die Kinder Israel brachen auf und lagerten sich zu Oboth. 11 Und sie brachen auf von Oboth und lagerten sich zu Ijje-Abarim, in der Wüste, die vor Moab gegen Sonnenaufgang ist. 12 Von dort brachen sie auf und lagerten sich am Bache Sered. 13 Von dort brachen sie auf und lagerten sich jenseit des Arnon, der in der Wüste ist, der aus dem Gebiete der Amoriter hervorgeht. Denn der Arnon ist die Grenze von Moab, zwischen Moab und den Amoritern. 14 Darum heißt es in dem Buche der Kämpfe Jehovas: Waheb in Sufa und die Bäche des Arnon; (Josua 10.13) 15 und die Ergießung der Bäche, die sich erstreckt nach dem Wohnsitze Ars, und sich lehnt an die Grenze von Moab. 16 Und von dort zogen sie nach Beer; das ist der Brunnen, von welchem Jehova zu Mose sprach: Versammle das Volk, und ich will ihnen Wasser geben. 17 Damals sang Israel dieses Lied: Herauf, Brunnen! Singet ihm zu! 18 Brunnen, den Fürsten gegraben, den die Edlen des Volkes, mit dem Gesetzgeber, gehöhlt haben mit ihren Stäben! 19 Und aus der Wüste zogen sie nach Mattana; und von Mattana nach Nachaliel, und von Nachaliel nach Bamoth; 20 und von Bamoth nach dem Tale, das im Gefilde Moabs ist, nach dem Gipfel des Pisga, der emporragt über die Fläche der Wildnis. 21 Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem Könige der Amoriter, und ließ ihm sagen: (5. Mose 2.26) 22 Laß mich durch dein Land ziehen! Wir wollen nicht in die Äcker und in die Weinberge ausbiegen, wir wollen kein Wasser aus den Brunnen trinken; auf der Straße des Königs wollen wir ziehen, bis wir durch dein Gebiet gezogen sind. 23 Aber Sihon gestattete Israel nicht, durch sein Gebiet zu ziehen; und Sihon versammelte all sein Volk und zog aus, Israel entgegen in die Wüste, und kam nach Jahaz und stritt wider Israel. 24 Und Israel schlug ihn mit der Schärfe des Schwertes und nahm sein Land in Besitz, vom Arnon bis an den Jabbok, bis zu den Kindern Ammon; denn die Grenze der Kinder Ammon war fest. 25 Und Israel nahm alle diese Städte, und Israel wohnte in allen Städten der Amoriter, in Hesbon und in allen seinen Tochterstädten. 26 Denn Hesbon war die Stadt Sihons, des Königs der Amoriter; und dieser hatte wider den früheren König von Moab gestritten und hatte sein ganzes Land bis an den Arnon aus seiner Hand genommen. 27 Daher sagen die Dichter: Kommet nach Hesbon; aufgebaut und befestigt werde die Stadt Sihons! 28 Denn Feuer ging aus von Hesbon, eine Flamme von der Stadt Sihons; es fraß Ar-Moab, die Herren der Höhen des Arnon. 29 Wehe dir, Moab; du bist verloren, Volk des Kamos! Er hat seine Söhne zu Flüchtlingen gemacht und seine Töchter in die Gefangenschaft Sihons geführt, des Königs der Amoriter. 30 Da haben wir auf sie geschossen; Hesbon ist verloren bis Dibon; da haben wir verwüstet bis Nophach - Feuer bis Medeba! 31 Und Israel wohnte im Lande der Amoriter. 32 Und Mose sandte Männer aus, um Jaser auszukundschaften; und sie nahmen seine Tochterstädte ein, und er trieb die Amoriter aus, die daselbst waren. 33 Und sie wandten sich und zogen hinauf des Weges nach Basan; und Og, der König von Basan, zog aus, ihnen entgegen, er und all sein Volk, zum Streite nach Edrei. (5. Mose 3.1) 34 Und Jehova sprach zu Mose: Fürchte ihn nicht! Denn in deine Hand habe ich ihn gegeben und all sein Volk und sein Land; und tue ihm, so wie du Sihon, dem Könige der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte. (Psalm 136.17) 35 Und sie schlugen ihn und seine Söhne und all sein Volk, bis ihm kein Entronnener übrigblieb; und sie nahmen sein Land in Besitz.