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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 1 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! 2 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. 3 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. 4 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. 5 

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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2. Samuel - Kapitel 11

Davids Ehebruch und Blutschuld

1 Und es geschah bei der Rückkehr des Jahres, zur Zeit, wann die Könige ausziehen, da sandte David Joab und seine Knechte mit ihm und ganz Israel; und sie richteten die Kinder Ammon zu Grunde und belagerten Rabba. David aber blieb in Jerusalem. 6 2 Und es geschah zur Abendzeit, als David von seinem Lager aufstand und auf dem Dache des Hauses des Königs wandelte, daß er von dem Dache herab ein Weib sich baden sah; und das Weib war sehr schön von Ansehen. 7 3 Und David sandte hin und erkundigte sich nach dem Weibe; und man sprach: Ist das nicht Bathseba, die Tochter Eliams, das Weib Urijas, des Hethiters? 8 4 Und David sandte Boten hin und ließ sie holen; und sie kam zu ihm, und er lag bei ihr (sie hatte sich aber gereinigt von ihrer Unreinigkeit); und sie kehrte in ihr Haus zurück. 9 5 Und das Weib wurde schwanger; und sie sandte hin und berichtete es David und sprach: Ich bin schwanger. 6 Da entbot David dem Joab: Sende mir Urija, den Hethiter. Und Joab sandte Urija zu David. 7 Und Urija kam zu ihm; und David fragte nach dem Wohlergehen Joabs und nach dem Wohlergehen des Volkes und nach dem Stande des Streites. 8 Und David sprach zu Urija: Gehe in dein Haus hinab und wasche deine Füße. Und als Urija aus dem Hause des Königs ging, kam ein Geschenk des Königs hinter ihm her. 9 Und Urija legte sich am Eingang des Hauses des Königs nieder bei allen Knechten seines Herrn, und ging nicht in sein Haus hinab. 10 Und man berichtete es David und sprach: Urija ist nicht in sein Haus hinabgegangen. Da sprach David zu Urija: Bist du nicht von der Reise gekommen? Warum bist du nicht in dein Haus hinabgegangen? 11 Und Urija sprach zu David: Die Lade und Israel und Juda weilen in Hütten, und mein Herr Joab und die Knechte meines Herrn lagern auf freiem Felde, und ich sollte in mein Haus gehen, um zu essen und zu trinken und bei meinem Weibe zu liegen? So wahr du lebst und deine Seele lebt, wenn ich dieses tue! 10 12 Da sprach David zu Urija: Bleibe auch heute noch hier, und morgen werde ich dich entlassen. So blieb Urija an jenem Tage und am folgenden in Jerusalem. 13 Und David lud ihn, und er aß und trank vor ihm, und er machte ihn trunken. Und am Abend ging er hinaus, um sich auf sein Lager niederzulegen bei den Knechten seines Herrn; aber in sein Haus ging er nicht hinab. 14 Und es geschah am Morgen, da schrieb David einen Brief an Joab und sandte ihn durch Urija. 15 Und er schrieb in dem Briefe also: Stellet Urija voran, wo der Streit am stärksten ist, und ziehet euch hinter ihm zurück, daß er erschlagen werde und sterbe. 16 Und es geschah, als Joab die Stadt einschloß, da stellte er Urija an den Ort, von dem er wußte, daß tapfere Männer daselbst waren. 17 Und die Männer der Stadt zogen heraus und stritten wider Joab, und es fielen etliche von dem Volke, von den Knechten Davids; und auch Urija, der Hethiter, starb. 18 Da sandte Joab hin und berichtete David alle Begebenheiten des Streites. 19 Und er befahl dem Boten und sprach: Wenn du geendigt hast, alle Begebenheiten des Streites dem König zu melden, 20 so geschehe es, wenn der Grimm des Königs aufsteigt, und er zu dir spricht: Warum habt ihr euch der Stadt genähert, um zu streiten? wußtet ihr nicht, daß sie von der Mauer herab schießen würden? 21 Wer hat Abimelech, den Sohn Jerubbeseths, erschlagen? Warf nicht ein Weib den oberen Stein einer Handmühle von der Mauer auf ihn herab, daß er starb zu Tebez? Warum habt ihr euch der Mauer genähert? - so sollst du sagen: Auch dein Knecht Urija, der Hethiter, ist tot. 11 22 Und der Bote ging hin; und er kam und berichtete David alles, wozu Joab ihn gesandt hatte. 23 Und der Bote sprach zu David: Da die Männer die Oberhand über uns hatten und gegen uns aufs Feld herauszogen, so drangen wir auf sie ein bis zum Eingang des Tores. 24 Da schossen die Schützen von der Mauer herab auf deine Knechte, und es starben etliche von den Knechten des Königs; und auch dein Knecht Urija, der Hethiter, ist tot. 25 Da sprach David zu dem Boten: So sollst du zu Joab sagen: Laß diese Sache nicht übel sein in deinen Augen, denn das Schwert frißt bald so, bald so; verstärke deinen Streit gegen die Stadt und zerstöre sie! So ermutige ihn. 26 Und als das Weib Urijas hörte, daß Urija, ihr Mann, tot war, klagte sie um ihren Gatten. 27 Als aber die Trauer vorüber war, sandte David hin und nahm sie in sein Haus; und sie wurde sein Weib und gebar ihm einen Sohn. Aber die Sache, die David getan hatte, war übel in den Augen Jehovas. 12 

Querverweise

1 5. Mose 24.8: Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!

2 3. Mose 14.37: Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand,

3 3. Mose 13.28: Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals.

4 3. Mose 13.23: Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.

5 4. Mose 5.3: Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne.

6 1. Chronik 20.1: Und nach Verfluß eines Jahres, zur Zeit, da die Könige ausziehen, führte Joab die Kriegsmacht aus und verheerte das Land der Kinder Ammon; und er kam und belagerte Rabba, während David in Jerusalem blieb, und Joab eroberte Rabba und zerstörte es.

7 Matthäus 5.28-29: Ich aber sage euch: Wer ein Weib ansieht, ihrer zu begehren, der hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.

8 2. Samuel 23.29: Cheleb, der Sohn Baanas, der Netophatiter; Itai, der Sohn Ribais, von Gibea der Kinder Benjamin;

9 3. Mose 15.18: Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

10 1. Samuel 4.4: Und das Volk sandte gen Silo und ließ die Bundeslade des HERRN der Heerscharen, der über den Cherubim thront, von dannen abholen. Und die beiden Söhne Elis, Hophni und Pinehas, waren daselbst mit der Bundeslade Gottes.

11 Richter 9.53: Aber ein Weib warf ein Stück von einem Mühlstein dem Abimelech auf den Kopf und zerschmetterte ihm den Schädel.

12 2. Mose 20.13-14: Du sollst nicht töten!