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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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2. Mose - Kapitel 36

Heiligtum: Freigebigkeit des Volkes

1 Und Bezaleel und Oholiab und alle Männer, die weisen Herzens waren, in welche Jehova Weisheit und Verstand gelegt hatte, damit sie alles Werk der Arbeit des Heiligtums zu machen wüßten, taten nach allem, was Jehova geboten hatte. 2 Und Mose rief Bezaleel und Oholiab und jeden Mann, der weisen Herzens war, in dessen Herz Gott Weisheit gelegt hatte, jeden, den sein Herz trieb, ans Werk zu gehen, um es zu machen. 3 Und sie nahmen von Mose das ganze Hebopfer, das die Kinder Israel gebracht hatten zum Werke der Arbeit des Heiligtums, um es zu machen; und diese brachten ihm noch freiwillige Gaben, Morgen für Morgen. 4 Und es kamen alle weisen Männer, die alles Werk des Heiligtums machten, ein jeder von seinem Werke, das sie machten, 5 und sprachen zu Mose und sagten: Das Volk bringt viel, mehr als genug für die Arbeit des Werkes, das Jehova zu machen geboten hat. 6 Da gebot Mose, und man ließ einen Ruf durchs Lager ergehen also: Weder Mann noch Weib soll ferner ein Werk machen für das Hebopfer des Heiligtums! Und so wurde dem Volke das Bringen gewehrt. 7 Und des Verfertigten war genug für das ganze Werk, um es zu machen; und es war übrig.

Heiligtum: Bau des Heiligtums

8 Und alle, die weisen Herzens waren unter den Arbeitern des Werkes, machten die Wohnung aus zehn Teppichen; von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit machte er sie. (2. Mose 26.1) 9 Die Länge eines Teppichs war 28 Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche. 10 Und er fügte fünf Teppiche zusammen, einen an den anderen, und er fügte wieder fünf Teppiche zusammen, einen an den anderen. 11 Und er machte Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; also machte er es an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung. 12 Fünfzig Schleifen machte er an den einen Teppich, und fünfzig Schleifen machte er an das Ende des Teppichs, der bei der anderen Zusammenfügung war, die Schleifen eine der anderen gegenüber. 13 Und er machte fünfzig Klammern von Gold und fügte die Teppiche zusammen, einen an den anderen, mit den Klammern, so daß die Wohnung ein Ganzes wurde. 14 Und er machte Teppiche von Ziegenhaar zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche machte er. 15 Die Länge eines Teppichs war dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche. 16 Und er fügte zusammen fünf Teppiche besonders und sechs Teppiche besonders. 17 Und er machte fünfzig Schleifen an den Saum des äußersten Teppichs bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen machte er an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung. 18 Und er machte fünfzig Klammern von Erz, um das Zelt zusammenzufügen, so daß es ein Ganzes wurde. 19 Und er machte für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber. 20 Und er machte die Bretter zu der Wohnung von Akazienholz, aufrechtstehend: (2. Mose 26.15) 21 zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes; 22 zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also machte er es an allen Brettern der Wohnung. 23 Und er machte die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts; 24 und er machte vierzig Füße von Silber unter die zwanzig Bretter: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen; 25 und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, machte er zwanzig Bretter, 26 und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett; 27 und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen machte er sechs Bretter; 28 und zwei Bretter machte er für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite; 29 und sie waren zweifach von unten auf und waren an ihrem Oberteil völlig aneinander in einem Ringe; also machte er es mit ihnen beiden an den beiden Winkeln. 30 Und es waren acht Bretter, und ihre Füße von Silber: sechzehn Füße, je zwei Füße unter einem Brette. 31 Und er machte Riegel von Akazienholz: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung, (2. Mose 26.26-30) 32 und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen; 33 und er machte den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen. 34 Und er überzog die Bretter mit Gold; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, machte er von Gold, und überzog die Riegel mit Gold. 35 Und er machte den Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstweberarbeit machte er ihn, mit Cherubim. (2. Mose 26.31) 36 Und er machte zu demselben vier Säulen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, ihre Haken von Gold, und er goß zu denselben vier Füße von Silber. 37 Und er machte für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit; 38 und seine fünf Säulen und ihre Haken; und er überzog ihre Köpfe und ihre Bindestäbe mit Gold; und ihre fünf Füße waren von Erz.