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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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2. Mose - Kapitel 29

Heiligtum: Weihe Aarons und seiner Söhne und des Altars

1 Und dies ist es, was du ihnen tun sollst, sie zu heiligen, um mir den Priesterdienst auszuüben: Nimm einen jungen Farren und zwei Widder, ohne Fehl, (3. Mose 8.1) 2 und ungesäuertes Brot, und ungesäuerte Kuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl: von Feinmehl des Weizens sollst du sie machen. 3 Und lege sie in einen Korb und bringe sie in dem Korbe dar, und den Farren und die zwei Widder. 4 Und Aaron und seine Söhne sollst du herzunahen lassen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie mit Wasser waschen. 5 Und du sollst die Kleider nehmen und Aaron bekleiden mit dem Leibrock und dem Oberkleide des Ephods und dem Ephod und dem Brustschilde und es ihm anbinden mit dem gewirkten Gürtel des Ephods. 6 Und setze den Kopfbund auf sein Haupt und lege das heilige Diadem an den Kopfbund. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 7 Und nimm das Salböl und gieße es auf sein Haupt und salbe ihn. (2. Mose 30.25) 8 Und seine Söhne sollst du herzunahen lassen und sie mit den Leibröcken bekleiden; 9 und umgürte sie mit dem Gürtel, Aaron und seine Söhne, und binde ihnen die hohen Mützen um; und das Priestertum sei ihnen zu einer ewigen Satzung. Und du sollst Aaron und seine Söhne weihen. (2. Mose 28.41) 10 Und du sollst den Farren herzubringen vor das Zelt der Zusammenkunft, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen. 11 Und schlachte den Farren vor Jehova, an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; 12 und nimm von dem Blute des Farren und tue es mit deinem Finger an die Hörner des Altars, und alles Blut sollst du an den Fuß des Altars gießen. 13 Und nimm alles Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und das Netz über der Leber und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen ist, und räuchere es auf dem Altar. (2. Mose 29.22) 14 Und das Fleisch des Farren und seine Haut und seinen Mist sollst du mit Feuer verbrennen außerhalb des Lagers: es ist ein Sündopfer. (3. Mose 4.11-12) 15 Und du sollst den einen Widder nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Widders legen. 16 Und du sollst den Widder schlachten und sein Blut nehmen und an den Altar sprengen ringsum. 17 Und den Widder sollst du in seine Stücke zerlegen und sein Eingeweide und seine Schenkel waschen und sie auf seine Stücke und auf seinen Kopf legen. 18 Und den ganzen Widder sollst du auf dem Altar räuchern: es ist ein Brandopfer dem Jehova, ein lieblicher Geruch; es ist ein Feueropfer dem Jehova. 19 Und du sollst den zweiten Widder nehmen, und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf den Kopf des Widders legen. 20 Und du sollst den Widder schlachten und von seinem Blute nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen Aarons tun und auf das rechte Ohrläppchen seiner Söhne und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und du sollst das Blut an den Altar sprengen ringsum. 21 Und nimm von dem Blute, das auf dem Altar ist, und von dem Salböl, und sprenge es auf Aaron und auf seine Kleider und auf seine Söhne und auf die Kleider seiner Söhne mit ihm; und er wird heilig sein und seine Kleider, und seine Söhne und die Kleider seiner Söhne mit ihm. 22 Und nimm von dem Widder das Fett und den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und das Netz der Leber und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen ist, und den rechten Schenkel, denn es ist ein Widder der Einweihung - (3. Mose 3.3-4) 23 und einen Laib Brot und einen Kuchen geölten Brotes und einen Fladen aus dem Korbe des Ungesäuerten, der vor Jehova ist; 24 und lege das alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne, und webe es als Webopfer vor Jehova. 25 Und nimm es von ihren Händen und räuchere es auf dem Altar, auf dem Brandopfer, zum lieblichen Geruch vor Jehova: es ist ein Feueropfer dem Jehova. 26 Und nimm die Brust von dem Einweihungswidder, der für Aaron ist, und webe sie als Webopfer vor Jehova; und sie soll dein Anteil sein. 27 Und heilige die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers, die gewoben und der gehoben worden ist von dem Einweihungswidder, von dem, der für Aaron, und von dem, der für seine Söhne ist; (4. Mose 18.18) 28 und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören als eine ewige Gebühr von seiten der Kinder Israel, denn es ist ein Hebopfer; und es soll ein Hebopfer sein von seiten der Kinder Israel, von ihren Friedensopfern: ihr Hebopfer dem Jehova. - 29 Und die heiligen Kleider Aarons sollen für seine Söhne sein nach ihm, um sie darin zu salben und sie darin zu weihen. (2. Mose 29.9) 30 Sieben Tage soll sie anziehen, wer von seinen Söhnen Priester wird an seiner Statt, welcher in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen wird, um im Heiligtum zu dienen. - 31 Und den Einweihungswidder sollst du nehmen und sein Fleisch an heiligem Orte kochen. 32 Und Aaron und seine Söhne sollen das Fleisch des Widders und das Brot, das in dem Korbe ist, essen an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft: 33 sie sollen die Dinge essen, durch welche Sühnung geschehen ist, um sie zu weihen, um sie zu heiligen; ein Fremder aber soll nicht davon essen, denn sie sind heilig. 34 Und wenn von dem Fleische der Einweihung und von dem Brote etwas übrigbleibt bis an den Morgen, so sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen; es soll nicht gegessen werden, denn es ist heilig. 35 Und du sollst Aaron und seinen Söhnen also tun, nach allem, was ich dir geboten habe; sieben Tage sollst du sie einweihen. 36 Und einen Farren als Sündopfer sollst du täglich zur Sühnung opfern und den Altar entsündigen, indem du Sühnung für ihn tust; und du sollst ihn salben, um ihn zu heiligen. 37 Sieben Tage sollst du Sühnung tun für den Altar und ihn heiligen; und der Altar soll hochheilig sein: alles, was den Altar anrührt, wird heilig sein.

Heiligtum: Tägliche Opfer

38 Und dies ist es, was du auf dem Altar opfern sollst: zwei einjährige Lämmer des Tages beständig. 39 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden, (Psalm 141.2) 40 und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öles, und ein Trankopfer, ein viertel Hin Wein, zu dem einen Lamme. 41 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgenspeisopfer und wie dessen Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova: 42 ein beständiges Brandopfer bei euren Geschlechtern an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova, wo ich mit euch zusammenkommen werde, um daselbst mit dir zu reden. 43 Und ich werde daselbst mit den Kindern Israel zusammenkommen, und es wird geheiligt werden durch meine Herrlichkeit. (2. Mose 20.24) 44 Und ich werde das Zelt der Zusammenkunft und den Altar heiligen; und Aaron und seine Söhne werde ich heiligen, daß sie mir den Priesterdienst ausüben. 45 Und ich werde in der Mitte der Kinder Israel wohnen und werde ihr Gott sein. 46 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, ihr Gott, der ich sie aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um in ihrer Mitte zu wohnen; ich bin Jehova, ihr Gott.