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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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1. Mose - Kapitel 38

Juda und seine Schwiegertochter Tamar

1 Und es geschah zu selbiger Zeit, daß Juda von seinen Brüdern hinabzog und zu einem Manne von Adullam einkehrte mit Namen Hira. 2 Und Juda sah daselbst die Tochter eines kanaanitischen Mannes, mit Namen Schua; und er nahm sie und ging zu ihr ein. 3 Und sie wurde schwanger und gebar einen Sohn, und er gab ihm den Namen Gher. 4 Und sie wurde abermals schwanger und gebar einen Sohn, und sie gab ihm den Namen Onan. 5 Und wiederum gebar sie einen Sohn, und sie gab ihm den Namen Schela; Juda war aber zu Kesib, als sie ihn gebar. 6 Und Juda nahm ein Weib für Gher, seinen Erstgeborenen, und ihr Name war Tamar. 7 Und Gher, der Erstgeborene Judas, war böse in den Augen Jehovas, und Jehova tötete ihn. 8 Da sprach Juda zu Onan: Gehe ein zu dem Weibe deines Bruders, und leiste ihr die Schwagerpflicht und erwecke deinem Bruder Samen. (5. Mose 25.5) 9 Da aber Onan wußte, daß der Same nicht sein eigen sein sollte, so geschah es, wenn er zu dem Weibe seines Bruders einging, daß er ihn verderbte zur Erde, um seinem Bruder keinen Samen zu geben. 10 Und es war übel in den Augen Jehovas, was er tat; und er tötete auch ihn. 11 Da sprach Juda zu Tamar, seiner Schwiegertochter: Bleibe Witwe im Hause deines Vaters, bis mein Sohn Schela groß sein wird. Denn er sagte: Daß nicht auch er sterbe wie seine Brüder! Und Tamar ging hin und blieb im Hause ihres Vaters. 12 Als der Tage viele geworden, da starb die Tochter Schuas, das Weib Judas. Und als Juda getröstet war, ging er zu seinen Schafscherern hinauf, er und Hira, sein Freund, der Adullamiter, nach Timna. 13 Und es wurde der Tamar berichtet und gesagt: Siehe, dein Schwiegervater geht nach Timna hinauf, um seine Schafe zu scheren. 14 Da legte sie die Kleider ihrer Witwenschaft von sich und bedeckte sich mit einem Schleier und verhüllte sich; und sie setzte sich an den Eingang von Enaim, das am Wege nach Timna liegt; denn sie sah, daß Schela groß geworden war und sie ihm nicht zum Weibe gegeben wurde. 15 Und Juda sah sie und hielt sie für eine Hure, denn sie hatte ihr Angesicht bedeckt. 16 Und er bog zu ihr ab in den Weg und sprach: Wohlan, laß mich zu dir eingehen! Denn er wußte nicht, daß sie seine Schwiegertochter war. Und sie sprach: Was willst du mir geben, daß du zu mir eingehst? (3. Mose 18.15) 17 Da sprach er: Ich will dir ein Ziegenböcklein von der Herde senden. Und sie sprach: Wenn du ein Pfand gibst, bis du es sendest. 18 Und er sprach: Was für ein Pfand soll ich dir geben? Und sie sprach: Deinen Siegelring und deine Schnur und deinen Stab, der in deiner Hand ist. Da gab er es ihr und ging zu ihr ein, und sie ward schwanger von ihm. 19 Und sie stand auf und ging hin, und sie legte ihren Schleier von sich und zog die Kleider ihrer Witwenschaft an. 20 Und Juda sandte das Ziegenböcklein durch die Hand seines Freundes, des Adullamiters, um das Pfand aus der Hand des Weibes zu nehmen; aber er fand sie nicht. 21 Und er fragte die Leute ihres Ortes und sprach: Wo ist jene Buhlerin, die zu Enaim am Wege war? Und sie sprachen: Hier ist keine Buhlerin gewesen. 22 Und er kehrte zu Juda zurück und sprach: Ich habe sie nicht gefunden, und auch sagten die Leute des Ortes: Hier ist keine Buhlerin gewesen. 23 Da sprach Juda: Sie behalte es für sich, daß wir nicht zum Gespött werden; siehe, ich habe dieses Böcklein gesandt, und du hast sie ja nicht gefunden. 24 Und es geschah nach etwa drei Monaten, da wurde dem Juda berichtet und gesagt: Tamar, deine Schwiegertochter, hat gehurt, und siehe, sie ist auch schwanger von Hurerei. Da sprach Juda: Führet sie hinaus, daß sie verbrannt werde! 25 Als sie hinausgeführt wurde, da sandte sie zu ihrem Schwiegervater und ließ ihm sagen: Von dem Manne, dem dieses gehört, bin ich schwanger; und sie sprach: Erkenne doch, wem dieser Siegelring und diese Schnur und dieser Stab gehören! 26 Und Juda erkannte es und sprach: Sie ist gerechter als ich, darum daß ich sie nicht meinem Sohne Schela gegeben habe; und er erkannte sie hinfort nicht mehr. 27 Und es geschah zur Zeit, als sie gebären sollte, siehe, da waren Zwillinge in ihrem Leibe. 28 Und es geschah, während sie gebar, da streckte einer die Hand heraus, und die Hebamme nahm sie und band einen Karmesinfaden um seine Hand und sprach: Dieser ist zuerst herausgekommen. 29 Und es geschah, als er seine Hand zurückzog, siehe, da kam sein Bruder heraus; und sie sprach: Wie bist du durchgebrochen! Auf dir sei der Bruch! Und man gab ihm den Namen Perez. (Matthäus 1.3) 30 Und danach kam sein Bruder heraus, um dessen Hand der Karmesinfaden war, und man gab ihm den Namen Serach.