1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich:2Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein.(3. Mose 15.19)3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.(1. Mose 17.11-12)(Lukas 2.21)(Johannes 7.22)4Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.5Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen;(3. Mose 5.7)7der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.8Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.(Lukas 2.24)
1Die folgenden Sprüche stammen von König Lemuel aus Massa. Es sind Ratschläge, die er von seiner Mutter erhielt:2Was soll ich dir sagen, mein Sohn, / du Sohn meines Leibes, den ich von Gott erbat? 3Gib nicht den Frauen deine Kraft, / geh nicht die Wege, die Könige verderben.(5. Mose 17.17)(1. Könige 11.1)4Wein ist nichts für Könige, Lemuel, / Könige dürfen sich nicht betrinken! / Auch Bier ist nichts für einen Herrscher! (Sprüche 20.1)5Sonst betrinkt er sich, / vergisst seine Pflicht / und verdreht dem Armen das Recht. 6Gib das Bier dem, der zugrunde geht, / den Wein den Verbitterten. 7Solch einer trinkt und vergisst seine Armut, / und an die Mühsal denkt er nicht mehr. 8Sprich du für die Sprachlosen! / Tritt du für die Schwachen und ihren Rechtsanspruch ein! (Hiob 29.12)(Hiob 29.15)9Richte gerecht und schaffe das Recht / für den, der sich nicht helfen kann!10 Das kostbarste Juwel, das einer finden kann, / ist eine tüchtige Frau. (Sprüche 12.4)(Sprüche 18.22)11Ihr Mann verlässt sich auf sie, / und ihm fehlt es nie an Gewinn. 12Sie tut ihm Liebes und kein Leid / ihr ganzes Leben lang. 13Sie sorgt für Wolle und Flachs / und verarbeitet es mit fleißiger Hand. 14Sie gleicht den Handelsschiffen, / denn von weit her holt sie Nahrung herbei. 15Vor Tagesanbruch steht sie auf, / bereitet die Mahlzeiten vor / und gibt auch den Mägden ihr Teil. 16Sie überlegt es und kauft ein Stück Feld, / vom Ertrag ihrer Arbeit bepflanzt sie den Weinberg. 17Sie packt ihre Arbeit energisch an, / ist voller Tatkraft am Werk. 18Sie merkt, dass ihr Fleiß etwas bringt, / und arbeitet bei Licht bis spät in die Nacht. 19Nach der Spinnrolle greift ihre Hand, / ihre Finger fassen die Spindel. 20Für Notleidende hat sie eine offene Hand, / und den Armen gibt sie gern. 21Sie macht sich keine Sorgen um den Schnee, / denn für alle im Haus hat sie doppelte Kleidung. 22Sie fertigt schöne Decken an / und kleidet sich in feines Leinen und purpurrotes Gewand. 23Ihr Mann wird von allen geachtet, / sein Wort zählt im Rat der Gemeinde. 24Sie fertigt Hemden und verkauft sie, / Gürtel liefert sie dem Händler. (Apostelgeschichte 9.39)25In Kraft und Würde ist sie gekleidet / und lacht dem nächsten Tag zu. (Hiob 5.22)(Matthäus 6.34)26Was sie sagt, ist gut überlegt, / freundlich gibt sie ihre Weisungen. 27Sie behält im Auge, was im Hause vor sich geht, / das Brot der Faulheit isst sie nicht. 28Ihre Söhne stehen auf und preisen ihr Glück, / ihr Ehemann lobt sie und sagt: 29"Es gibt viele tüchtige Frauen, / doch du übertriffst sie alle!" 30Anmut täuscht und Schönheit vergeht, / doch eine Frau, die Jahwe ehrt, werde gelobt! (Sprüche 11.22)31Lasst sie den Lohn ihres Schaffens genießen, / ihre Taten rühmen sie im Rat der Gemeinde.