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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)

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5. Mose - Kapitel 7

1 Wenn Jahwe, dein Gott, dich in das Land bringt, in das du jetzt ziehst, um es in Besitz zu nehmen, wenn er viele Völker vor dir vertreibt - die Hetiter, Girgaschiter, Amoriter, Kanaaniter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter, sieben Völker, die größer und stärker sind als du -, (5. Mose 31.3) 2 wenn Jahwe, dein Gott, sie dir ausliefert und du sie schlägst, musst du unbedingt den Bann an ihnen vollstrecken. Du darfst sie nicht verschonen und keinen Bund mit ihnen schließen. (4. Mose 21.2) 3 Du darfst dich auf keinen Fall mit ihnen verschwägern, dass du deine Tochter einem Mann von ihnen gibst oder eine ihrer Töchter für deinen Sohn nimmst. (2. Mose 23.32) (2. Mose 34.15-16) 4 Denn sie würden deine Kinder verführen, sich von Jahwe abzuwenden und anderen Göttern zu dienen; dann würde Jahwe zornig über euch werden und euch schnell vernichten. 5 Für euch gibt es nur eins: Reißt ihre Altäre nieder, zerschlagt ihre Steinmale, haut ihre Aschera-Pfähle um und verbrennt ihre Götterbilder. (5. Mose 12.2-3) 6 Denn du bist ein Volk, das ausschließlich Jahwe gehört. Jahwe, dein Gott, hat dich aus allen Völkern der Erde ausgewählt und zu seinem Eigentum gemacht. (2. Mose 19.5-6) 7 Jahwe war euch nicht deshalb zugeneigt, weil ihr größer als alle Völker wärt - ihr seid ja das kleinste unter ihnen -, (Epheser 2.8) 8 sondern weil er euch liebte und den Eid halten wollte, den er euren Vätern geschworen hat. Nur deshalb hat er euch mit starker Hand aus dem Sklavenhaus geführt, aus der Gewalt des ägyptischen Pharao. 9 Daran sollst du erkennen, dass Jahwe, dein Gott, allein der wahre Gott ist. Er steht zu seinem Wort und erweist seine Güte an denen, die ihn lieben und seine Gebote halten auf tausend Generationen hin. (2. Mose 20.6) 10 Doch die, die ihn hassen, bestraft er auf der Stelle und lässt sie umkommen. Bei einem, der ihn hasst, zögert er nicht; er vergilt es ihm direkt. 11 Darum halte das Gesetz, seine Vorschriften und Bestimmungen, die ich dir heute gebe und handle danach! (5. Mose 5.29) (5. Mose 6.17) 12 Wenn ihr auf diese Rechtsbestimmungen hört, sie haltet und danach handelt, wird Jahwe, dein Gott, den Bund halten und dir seine Güte bewahren, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat. (2. Mose 23.22) 13 Er wird dich lieben, dich segnen und dich zahlreich werden lassen. Er wird die Frucht deines Leibes segnen und die Frucht deines Bodens, dein Korn, deinen Wein, dein Öl, die Zucht deiner Rinder und den Nachwuchs deiner Schafe in dem Land, das er euch geben wird, wie er deinen Vorfahren geschworen hat. 14 Mehr als alle Völker wirst du gesegnet sein. Niemand wird bei dir unfruchtbar sein, kein Mann, keine Frau und kein Vieh. 15 Vor jeder Krankheit wird Jahwe dich schützen. Keine der bösen Seuchen der Ägypter wird er über dich kommen lassen, sondern wird sie über die bringen, die dich hassen. 16 Du wirst alle Völker vernichten, die Jahwe, dein Gott, dir preisgibt. Ihr dürft kein Mitleid mit ihnen haben und ihren Göttern auf keinen Fall dienen. Denn das wäre eine Falle für dich. (Josua 23.13) 17 Wenn du denkst: "Diese Völker sind größer als ich; wie könnte ich sie vertreiben?", (4. Mose 13.31) (4. Mose 14.1-4) 18 dann fürchte dich nicht vor ihnen. Denk daran, was Jahwe, dein Gott, dem Pharao und allen Ägyptern angetan hat. 19 Denk an die großen Prüfungen, die du mit eigenen Augen gesehen hast, an die Zeichen und Wunder, an die starke Hand und den ausgestreckten Arm, mit denen dich Jahwe, dein Gott, herausgeführt hat. Das wird Jahwe allen Völkern antun, vor denen du dich fürchtest. (5. Mose 4.34) 20 Panische Angst wird er über sie kommen lassen, bis auch die Übriggebliebenen vernichtet sind und die, die sich vor dir versteckt haben. (2. Mose 23.28-30) 21 Erschrick nicht vor ihnen, denn Jahwe, dein Gott, ist in deiner Mitte, ein großer und furchtbarer Gott. 22 Er wird diese Nationen nach und nach vor dir vertreiben. Du sollst sie nicht schnell vernichten, sonst vermehren sich die wilden Tiere zu sehr und schaden dir. 23 Jahwe, dein Gott, wird dir die Völker im Land preisgeben; er wird sie in große Bestürzung versetzen, bis sie vernichtet sind. 24 Er wird ihre Könige in deine Hand geben, und du wirst jede Spur von ihnen auslöschen. Keiner wird vor dir standhalten. Du wirst sie alle vernichten. 25 Die Standbilder ihrer Götter müsst ihr ins Feuer werfen! Lass dich nicht von dem Silber oder Gold verleiten, das an ihnen ist! Das würde dir zum Fallstrick werden, denn Jahwe, dein Gott, verabscheut das. 26 Bringe keinen solchen Gräuel in dein Haus, sonst bist du genauso wie dieser der Vernichtung verfallen. Ekel und Abscheu sollst du davor haben, denn er ist dem Untergang geweiht. (Josua 7.11)