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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. 1 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. 2, 3, 4 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; 5 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. 6 

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5. Mose - Kapitel 24

1 Wenn ein Mann eine Frau heiratet, sie ihm dann aber nicht mehr gefällt, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, 7, 8 2 wenn sie dann sein Haus verlässt und einen anderen Mann heiratet, 3 und wenn auch der zweite Mann sie nicht mehr liebt, ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie wegschickt, oder wenn dieser zweite Mann stirbt, 4 dann darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hat, sie nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie also unrein geworden ist. Denn das verabscheut Jahwe. Du darfst das Land, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht mit Sünde beflecken. 5 Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, muss er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein und soll seine Frau, die er geheiratet hat, glücklich machen. 9 6 Man darf die Handmühle oder den oberen Mühlstein nicht als Pfand nehmen, denn damit pfändet man das Leben. 7 Findet ihr heraus, dass jemand einen anderen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt hat und als Sklaven behandelt oder verkauft, dann muss dieser Räuber sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen. 10 8 Wenn es um die Plage des Aussatzes geht, musst du sorgfältig sein und sehr genau auf das achten, was dich die levitischen Priester lehren. Denn sie tun das nach dem, was ich ihnen verordnet habe, und ihr sollt es unbedingt beachten. 11, 12 9 Denk daran, was Jahwe, dein Gott, an Mirjam getan hat, als ihr von Ägypten hierher unterwegs wart. 13 10 Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht zu ihm ins Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. 11 Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll dir das Pfand herausbringen. 12 Wenn es ein armer Mann ist, behalte sein Pfand nicht über Nacht, 13 sondern bringe es ihm bei Sonnenuntergang zurück, damit er sich zum Schlafen mit seinem Obergewand zudecken kann und dich dabei segnet. Das gilt als Gerechtigkeit vor Jahwe, deinem Gott. 14 14 Du sollst einen armen und bedürftigen Tagelöhner nicht unterdrücken, ganz gleich, ob es einer deiner Brüder oder ein Ausländer ist, der bei dir in deinem Land lebt. 15 15 Noch am selben Tag vor Sonnenuntergang sollst du ihm seinen Lohn geben. Er ist dringend darauf angewiesen. Sonst beklagt er sich bei Jahwe über dich, und du bist schuldig geworden. 16 Die Väter sollen nicht für die Söhne und die Söhne nicht für die Väter hingerichtet werden. Jeder muss für sein eigenes Verbrechen sterben. 16, 17 17 Das Recht eines Fremden oder einer Waise darfst du nicht beugen, und den Mantel einer Witwe darfst du nicht als Pfand nehmen. 18 18 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist und Jahwe, dein Gott, dich von dort befreit hat. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln. 19 19 Wenn du bei der Ernte eine Garbe auf deinem Feld vergessen hast, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Sie soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören, damit Jahwe, dein Gott, dich in all deinem Tun segnet. 20 20 Wenn du Oliven von deinem Ölbaum abklopfst, sollst du nicht anschließend noch die Zweige absuchen. Was hängen bleibt, soll dem Fremden, der Waise und der Witwe gehören. 21 Wenn du in deinem Weinberg die Weinlese hältst, sollst du keine Nachlese halten. Dem Fremden, der Waise und der Witwe soll es gehören. 22 Denk daran, dass du Sklave in Ägypten gewesen bist. Deshalb befehle ich dir, so zu handeln.

Querverweise

1 3. Mose 15.19: Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend.

2 1. Mose 17.11-12: Ihr sollt aber die Vorhaut eures Fleisches beschneiden. Das soll ein Zeichen des Bundes sein zwischen mir und euch.

3 Lukas 2.21: Und als acht Tage vollendet waren, da man das Kind beschneiden mußte, wurde ihm der Name Jesus gegeben, den der Engel genannt hatte, ehe er im Mutterleibe empfangen worden war.

4 Johannes 7.22: Mose hat euch die Beschneidung gegeben (nicht daß sie von Mose kommt, sondern von den Vätern), und am Sabbat beschneidet ihr den Menschen.

5 3. Mose 5.7: Kann er aber nicht soviel zusammenbringen, daß es zu einem Schäflein langt, so bringe er dem HERRN zu seinem Schuldopfer, das er schuldig ist, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Schuldopfer, die andere zum Brandopfer.

6 Lukas 2.24: und um ein Opfer darzubringen, wie im Gesetze des Herrn geboten ist, ein Paar Turteltauben oder zwei junge Tauben.

7 Matthäus 5.31-32: Es ist auch gesagt: «Wer sich von seiner Frau scheidet, der gebe ihr einen Scheidebrief.»

8 Matthäus 19.7: Da sprachen sie zu ihm: Warum hat denn Mose befohlen, ihr einen Scheidebrief zu geben und sie so zu entlassen?

9 5. Mose 20.7: Wer sich mit einem Weibe verlobt und sie noch nicht heimgeführt hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer sie heimführe.

10 2. Mose 21.16: Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.

11 3. Mose 13.1: Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:

12 3. Mose 14.2: Er soll zum Priester kommen.

13 4. Mose 12.10: und die Wolke wich von der Hütte. Und siehe, da war Mirjam aussätzig wie Schnee. Und Aaron wandte sich zu Mirjam, und siehe, sie war aussätzig.

14 2. Mose 22.25: Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.

15 3. Mose 19.13: Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Des Taglöhners Lohn soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen.

16 2. Könige 14.6: Aber die Söhne der Mörder tötete er nicht, wie denn im Gesetzbuch Moses geschrieben steht, wo der HERR geboten und gesagt hat: Die Väter sollen nicht um der Söhne willen sterben, und die Söhne sollen nicht um der Väter willen getötet werden; sondern ein jeder soll um seiner Sünde willen sterben.

17 Hesekiel 18.19-20: Ihr aber sprechet: Warum soll der Sohn des Vaters Missetat nicht mittragen? Weil der Sohn getan hat, was recht und billig ist; er hat meine Satzungen beobachtet und befolgt; er soll sicherlich leben!

18 2. Mose 22.20-21: Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.

19 5. Mose 16.12: Und bedenke, daß du in Ägypten ein Knecht gewesen bist, daß du diese Satzungen beobachtest und tuest!

20 3. Mose 19.9-10: Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du den Rand deines Ackers nicht vollständig abernten und keine Nachlese nach deiner Ernte halten.