3. Mose - Kapitel 12
Verordnungen für Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. 1 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. 2, 3, 4 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; 5 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. 6Hesekiel - Kapitel 46
Vision vom zukünftigen Tempel: Vorschriften für Festtage, für Fürst und Volk und für die Opferküchen
1 So spricht der Herr, Jehova: Das Tor des inneren Vorhofs, welches gegen Osten sieht, soll die sechs Werktage geschlossen sein; aber am Sabbathtage soll es geöffnet werden, und am Tage des Neumondes soll es geöffnet werden. 2 Und der Fürst soll durch die Torhalle hineingehen von außen her und sich an die Pfosten des Tores stellen; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Friedensopfer opfern, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten und hinausgehen; das Tor soll aber nicht geschlossen werden bis zum Abend. 7 3 Und das Volk des Landes soll anbeten am Eingang dieses Tores, an den Sabbathen und an den Neumonden, vor Jehova. - 4 Und das Brandopfer, welches der Fürst dem Jehova am Sabbathtage darbringen soll: sechs Lämmer ohne Fehl und ein Widder ohne Fehl. 8 5 Und als Speisopfer: ein Epha Feinmehl zu jedem Widder; und zu den Lämmern als Speisopfer: eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. 6 Und am Tage des Neumondes: ein junger Farren ohne Fehl und sechs Lämmer und ein Widder; ohne Fehl sollen sie sein. 7 Und ein Epha zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder soll er als Speisopfer opfern; und zu den Lämmern, nach dem was seine Hand aufbringen kann; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. - 9 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Torhalle hineingehen; und durch sie soll er hinausgehen. 9 Und wenn das Volk des Landes an den Festen vor Jehova kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch welches er hineingegangen ist, sondern stracks vor sich hinausgehen. 10 Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen. - 11 Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer sein: ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder; und zu den Lämmern eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. 10 12 Und wenn der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer dem Jehova opfern will, so soll man ihm das Tor öffnen, welches gegen Osten sieht; und er soll sein Brandopfer und seine Friedensopfer opfern, gleichwie er am Sabbathtage tut; und wenn er hinausgeht, so soll man das Tor verschließen, nachdem er hinausgegangen ist. - 13 Und du sollst täglich ein einjähriges Lamm ohne Fehl dem Jehova als Brandopfer opfern, Morgen für Morgen sollst du es opfern. 11 14 Und ein Speisopfer sollst du dazu opfern, Morgen für Morgen: ein sechstel Epha; und Öl, ein drittel Hin, um das Feinmehl zu befeuchten, als Speisopfer - dem Jehova: ewige Satzungen, die beständig währen sollen. 15 Und opfert das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein beständiges Brandopfer. 16 So spricht der Herr, Jehova: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen gehören, es ist ihr Erbeigentum. 17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbteil gibt, so soll es demselben bis zum Freijahre gehören, und dann wieder an den Fürsten kommen; es ist ja sein Erbteil: seinen Söhnen, ihnen soll es gehören. 12 18 Und der Fürst soll nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, so daß er sie aus ihrem Eigentum verdrängt; von seinem Eigentum soll er seinen Söhnen vererben, auf daß mein Volk nicht zerstreut werde, ein jeder aus seinem Eigentum. 13 19 Und er brachte mich durch den Zugang, der an der Seite des Tores war, zu den heiligen Zellen für die Priester, welche gegen Norden sahen; und siehe, daselbst war ein Ort an der äußersten Seite gegen Westen. 20 Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen, das Volk zu heiligen. - 21 Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war ein Hof. 22 In den vier Ecken des Vorhofs waren geschlossene Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig breit; alle vier Eckhöfe hatten einerlei Maß. 23 Und in denselben war eine Mauerreihe ringsherum bei allen vieren; und Kochherde waren unter den Mauerreihen angebracht ringsum. 24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Kochhäuser, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.Querverweise
1 3. Mose 15.19: Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend.
2 1. Mose 17.11-12: Ihr sollt aber die Vorhaut eures Fleisches beschneiden. Das soll ein Zeichen des Bundes sein zwischen mir und euch.
3 Lukas 2.21: Und als acht Tage vollendet waren, da man das Kind beschneiden mußte, wurde ihm der Name Jesus gegeben, den der Engel genannt hatte, ehe er im Mutterleibe empfangen worden war.
4 Johannes 7.22: Mose hat euch die Beschneidung gegeben (nicht daß sie von Mose kommt, sondern von den Vätern), und am Sabbat beschneidet ihr den Menschen.
5 3. Mose 5.7: Kann er aber nicht soviel zusammenbringen, daß es zu einem Schäflein langt, so bringe er dem HERRN zu seinem Schuldopfer, das er schuldig ist, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Schuldopfer, die andere zum Brandopfer.
6 Lukas 2.24: und um ein Opfer darzubringen, wie im Gesetze des Herrn geboten ist, ein Paar Turteltauben oder zwei junge Tauben.
7 Hesekiel 44.3: Was den Fürsten betrifft, so soll er, der Fürst, unter demselben sitzen, um das Brot zu essen vor dem HERRN. Er soll durch die Vorhalle des Tores eintreten und es auf demselben Wege wieder verlassen.
8 4. Mose 28.9: Am Sabbattag aber zwei einjährige, tadellose Lämmer und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, dazu sein Trankopfer.
9 Hesekiel 45.24: Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha.
10 Hesekiel 46.7: Und zum Farren soll er ein Epha und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag und je ein Hin Öl auf ein Epha.
11 4. Mose 28.3: Und sprich zu ihnen: Das ist das Feueropfer, welches ihr dem HERRN darbringen sollt: einjährige, tadellose Lämmer; täglich zwei zum beständigen Brandopfer.
12 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
13 Hesekiel 45.8-9: Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.