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3. Mose - Kapitel 11

Das Gesetz über die reinen und unreinen Tiere

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die Tiere, die ihr von allem Vieh auf Erden essen dürft: (1. Mose 7.2) (Apostelgeschichte 10.14-15) (Kolosser 2.16) (1. Timotheus 4.4) 3 Alle Vielhufer, die ganz gespaltene Klauen haben und wiederkäuen, dürft ihr essen. 4 Aber von den Wiederkäuern und Vielhufern sollt ihr die folgenden nicht essen: das Kamel; denn obschon es wiederkäut, hat es doch keine gespaltenen Klauen; darum soll es euch unrein sein. 5 Desgleichen der Klippdachs; denn obschon er wiederkäut, hat er doch keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein. 6 Auch der Hase, der zwar wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein. 7 Ferner das Schwein; es ist zwar ein Vielhufer mit durchgespaltenen Klauen, aber kein Wiederkäuer; darum ist es euch unrein. 8 Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn sie sind euch unrein. 9 Folgende Tiere dürft ihr essen von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in Bächen, dürft ihr essen. 10 Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in Bächen, unter allem Getier , das sich in den Wassern regt, und von allem, was im Wasser lebt, das soll euch ein Greuel sein. 11 Ein Greuel sollen sie euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen und vor ihrem Aas euch scheuen. 12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein. 13 Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Greuel sind: Den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler, 14 die Weihe und das Falkengeschlecht, 15 die ganze Rabenfamilie, 16 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten; 17 das Käuzchen, den Reiher, den Ibis, 18 das Purpurhuhn, den Pelikan, den Schwan, 19 den Storch, die verschiedenen Strandläufer, den Wiedehopf und die Fledermaus. 20 Jedes geflügelte Insekt, das auf vier Füßen geht, soll euch ein Greuel sein. 21 Doch dürft ihr von den geflügelten Insekten, welche auf vier Füßen gehen, diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, vermittelst deren sie über den Erdboden hüpfen können. 22 Von diesen dürft ihr essen die verschiedenen Arten der Wanderheuschrecke, der Feldheuschrecke, der Laubheuschrecke und der Fangheuschrecke. 23 Aber alle übrigen geflügelten Insekten mit vier Füßen sollen euch ein Greuel sein, 24 und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend; (3. Mose 5.2) (3. Mose 14.46) 25 wer aber eines ihrer Aase aufhebt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. 26 Jeder Vielhufer, der nicht zugleich durchgespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll euch unrein sein; wer ihn anrührt, wird unrein. 27 Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend; 28 und wer ihr Aas aufhebt, der soll seine Keider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; unrein sollen sie euch sein. 29 Auch diese sollen euch unrein sein von den Tieren , die auf der Erde kriechen: Das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Eidechsenarten; 30 der Mauergeko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon. 31 Diese sollen euch unrein sein unter allem, was da kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, bleibt unrein bis zum Abend. 32 Auch wird alles unrein, worauf eins von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, damit man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein. 33 Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müßt es zerbrechen. 34 Kommt von dem Wasser an irgendeine Speise, die man essen will, so wird sie unrein, desgleichen jedes Getränk, das man aus einem solchen Gefäß trinken würde. 35 Alles wird unrein, worauf ein solches Aas fällt; wäre es ein Backofen oder Kochherd, so müßte er eingerissen werden; denn er wäre unrein und müßte euch für unrein gelten. 36 Nur ein Wassersammler, der von einer Quelle oder von einem Brunnen gespeist wird, bleibt rein; wer aber ein Aas anrührt, das hineinfällt, wird gleichwohl unrein. 37 Auch wenn von solchem Aas auf irgendwelche Sämereien fällt, die man aussäen will, so bleiben sie rein; 38 wäre aber Wasser auf den Samen gegossen worden, und es fiele von solchem Aas darauf, so müßte er euch für unrein gelten. 39 Stirbt ein Stück Vieh, das man sonst zu essen pflegt, so wird, wer sein Aas anrührt, unrein sein bis zum Abend; 40 wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. (2. Mose 22.30) 41 Alles, was auf der Erde kriecht, soll euch ein Greuel sein und darf nicht gegessen werden. 42 Alles, was auf dem Bauche kriecht, samt allem, was auf vier und mehr Füßen geht von dem, was auf der Erde kriecht, das sollt ihr nicht essen, sondern es soll euch ein Greuel sein. 43 Macht eure Seelen nicht verabscheuungswürdig durch irgendein kriechendes Tier und verunreinigt euch nicht an ihnen, daß ihr durch sie verunreinigt werdet! 44 Denn ich, der HERR, bin euer Gott; darum sollt ihr euch heiligen und sollt heilig sein; denn ich bin heilig; und ihr sollt eure Seelen nicht verunreinigen mit allerlei Gewürm, das auf der Erde kriecht! (3. Mose 19.2) 45 Denn ich, der HERR, bin es, der euch aus Ägyptenland heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein; denn ich bin heilig! (3. Mose 20.26) 46 Dies ist das Gesetz von Vieh und Vögeln und allen lebendigen Wesen, die sich im Wasser regen und von allem Lebendigen, was auf Erden kriecht, 47 damit man unterscheide zwischen unrein und rein, zwischen dem, was man essen, und dem, was man nicht essen soll.

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4. Mose - Kapitel 15

Verordnungen für Opfer im Land Kanaan

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnsitze kommet, das ich euch geben werde, 3 und ihr dem Jehova ein Feueropfer opfert, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde zu erfüllen, oder eine freiwillige Gabe, oder an euren Festen, um Jehova einen lieblichen Geruch zu bereiten, vom Rind- oder vom Kleinvieh: (3. Mose 7.16) 4 so soll der, welcher Jehova seine Opfergabe darbringt, als Speisopfer darbringen ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin Öl; 5 Und als Trankopfer sollst du ein viertel Hin Wein opfern zu dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer, bei jedem Schafe. (4. Mose 28.7) 6 Oder bei einem Widder sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl opfern, gemengt mit einem drittel Hin Öl; 7 und als Trankopfer sollst du ein drittel Hin Wein darbringen: ein lieblicher Geruch dem Jehova. 8 Und wenn du ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer opferst, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als Friedensopfer für Jehova, 9 so soll man zu dem jungen Rinde als Speisopfer darbringen drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl; 10 und als Trankopfer sollst du ein halbes Hin Wein darbringen: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova. 11 Also soll getan werden bei jedem Rinde oder bei jedem Widder oder bei jedem Schafe oder bei jeder Ziege; 12 nach der Zahl, die ihr opfert, sollt ihr also tun bei einem jeden nach ihrer Zahl. 13 Jeder Eingeborene soll dieses also tun, wenn er ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova darbringt. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch weilt, oder wer in eurer Mitte ist bei euren Geschlechtern, und er opfert dem Jehova ein Feueropfer lieblichen Geruchs, so soll er ebenso tun, wie ihr tut. - 15 Was die Versammlung betrifft, so soll einerlei Satzung für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt; eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern: wie ihr, so soll der Fremdling sein vor Jehova. (2. Mose 12.49) 16 Einerlei Gesetz und einerlei Recht soll für euch sein und für den Fremdling, der bei euch weilt. 17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, wohin ich euch bringen werde, 19 so soll es geschehen, wenn ihr von dem Brote des Landes esset, so sollt ihr Jehova ein Hebopfer heben: (2. Mose 23.16) (2. Mose 23.19) 20 als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer heben; wie das Hebopfer der Tenne, also sollt ihr dieses heben. 21 Von dem Erstling eures Schrotmehls sollt ihr Jehova ein Hebopfer geben, bei euren Geschlechtern. 22 Und wenn ihr aus Versehen sündiget und nicht tut alle diese Gebote, die Jehova zu Mose geredet hat, (3. Mose 4.2) (3. Mose 4.13) 23 alles, was Jehova euch durch Mose geboten hat, von dem Tage an, da Jehova Gebote gab, und fernerhin bei euren Geschlechtern, 24 so soll es geschehen, wenn es vor den Augen der Gemeinde verborgen, aus Versehen geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren als Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova, nebst seinem Speisopfer und seinem Trankopfer, nach der Vorschrift, und einen Ziegenbock zum Sündopfer. 25 Und der Priester soll Sühnung tun für die ganze Gemeinde der Kinder Israel, und es wird ihnen vergeben werden; denn es war eine Sünde aus Versehen, und sie haben ihre Opfergabe, ein Feueropfer dem Jehova, und ihr Sündopfer vor Jehova gebracht wegen ihrer Sünde aus Versehen. 26 Und es wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israel vergeben werden und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt; denn von dem ganzen Volke ist es geschehen aus Versehen. 27 Und wenn eine einzelne Seele aus Versehen sündigt, so soll sie eine einjährige Ziege zum Sündopfer darbringen. (3. Mose 4.27-28) 28 Und der Priester soll Sühnung tun für die Seele, die ein Versehen begangen hat durch eine Sünde aus Versehen vor Jehova, um Sühnung für sie zu tun; und es wird ihr vergeben werden. 29 Für den Eingeborenen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, sollt ihr ein Gesetz haben, für den, der aus Versehen etwas tut. 30 Aber die Seele, welche mit erhobener Hand etwas tut, von den Eingeborenen und von den Fremdlingen, die schmäht Jehova; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes, (Apostelgeschichte 13.38) (Hebräer 10.26-27) 31 denn das Wort Jehovas hat sie verachtet und sein Gebot gebrochen; selbige Seele soll gewißlich ausgerottet werden: ihre Ungerechtigkeit ist auf ihr.

Strafe für Entweihung des Sabbats

32 Und als die Kinder Israel in der Wüste waren, da fanden sie einen Mann, der am Sabbathtage Holz auflas. 33 Und die ihn, Holz auflesend, gefunden hatten, brachten ihn zu Mose und zu Aaron und zu der ganzen Gemeinde. 34 Und sie legten ihn in Gewahrsam, denn es war nicht genau bestimmt, was ihm getan werden sollte. (2. Mose 31.14) (2. Mose 35.2) (3. Mose 24.12) 35 Da sprach Jehova zu Mose: Der Mann soll gewißlich getötet werden; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen. 36 Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, daß er starb, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 37 Und Jehova sprach zu Mose und sagte: 38 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen, daß sie sich eine Quaste an den Zipfeln ihrer Oberkleider machen, bei ihren Geschlechtern, und daß sie an die Quaste des Zipfels eine Schnur von blauem Purpur setzen; (5. Mose 22.12) (Matthäus 23.5) 39 und es soll euch zu einer Quaste sein, daß ihr, wenn ihr sie ansehet, aller Gebote Jehovas gedenket und sie tuet, und daß ihr nicht umherspähet eurem Herzen und euren Augen nach, denen ihr nachhuret; 40 damit ihr aller meiner Gebote gedenket und sie tuet, und heilig seiet eurem Gott. 41 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euer Gott zu sein; ich bin Jehova, euer Gott.