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3. Mose - Kapitel 11

Das Gesetz über die reinen und unreinen Tiere

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die Tiere, die ihr von allem Vieh auf Erden essen dürft: (1. Mose 7.2) (Apostelgeschichte 10.14-15) (Kolosser 2.16) (1. Timotheus 4.4) 3 Alle Vielhufer, die ganz gespaltene Klauen haben und wiederkäuen, dürft ihr essen. 4 Aber von den Wiederkäuern und Vielhufern sollt ihr die folgenden nicht essen: das Kamel; denn obschon es wiederkäut, hat es doch keine gespaltenen Klauen; darum soll es euch unrein sein. 5 Desgleichen der Klippdachs; denn obschon er wiederkäut, hat er doch keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein. 6 Auch der Hase, der zwar wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein. 7 Ferner das Schwein; es ist zwar ein Vielhufer mit durchgespaltenen Klauen, aber kein Wiederkäuer; darum ist es euch unrein. 8 Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn sie sind euch unrein. 9 Folgende Tiere dürft ihr essen von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in Bächen, dürft ihr essen. 10 Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in Bächen, unter allem Getier , das sich in den Wassern regt, und von allem, was im Wasser lebt, das soll euch ein Greuel sein. 11 Ein Greuel sollen sie euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen und vor ihrem Aas euch scheuen. 12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein. 13 Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Greuel sind: Den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler, 14 die Weihe und das Falkengeschlecht, 15 die ganze Rabenfamilie, 16 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten; 17 das Käuzchen, den Reiher, den Ibis, 18 das Purpurhuhn, den Pelikan, den Schwan, 19 den Storch, die verschiedenen Strandläufer, den Wiedehopf und die Fledermaus. 20 Jedes geflügelte Insekt, das auf vier Füßen geht, soll euch ein Greuel sein. 21 Doch dürft ihr von den geflügelten Insekten, welche auf vier Füßen gehen, diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, vermittelst deren sie über den Erdboden hüpfen können. 22 Von diesen dürft ihr essen die verschiedenen Arten der Wanderheuschrecke, der Feldheuschrecke, der Laubheuschrecke und der Fangheuschrecke. 23 Aber alle übrigen geflügelten Insekten mit vier Füßen sollen euch ein Greuel sein, 24 und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend; (3. Mose 5.2) (3. Mose 14.46) 25 wer aber eines ihrer Aase aufhebt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. 26 Jeder Vielhufer, der nicht zugleich durchgespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll euch unrein sein; wer ihn anrührt, wird unrein. 27 Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend; 28 und wer ihr Aas aufhebt, der soll seine Keider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; unrein sollen sie euch sein. 29 Auch diese sollen euch unrein sein von den Tieren , die auf der Erde kriechen: Das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Eidechsenarten; 30 der Mauergeko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon. 31 Diese sollen euch unrein sein unter allem, was da kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, bleibt unrein bis zum Abend. 32 Auch wird alles unrein, worauf eins von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, damit man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein. 33 Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müßt es zerbrechen. 34 Kommt von dem Wasser an irgendeine Speise, die man essen will, so wird sie unrein, desgleichen jedes Getränk, das man aus einem solchen Gefäß trinken würde. 35 Alles wird unrein, worauf ein solches Aas fällt; wäre es ein Backofen oder Kochherd, so müßte er eingerissen werden; denn er wäre unrein und müßte euch für unrein gelten. 36 Nur ein Wassersammler, der von einer Quelle oder von einem Brunnen gespeist wird, bleibt rein; wer aber ein Aas anrührt, das hineinfällt, wird gleichwohl unrein. 37 Auch wenn von solchem Aas auf irgendwelche Sämereien fällt, die man aussäen will, so bleiben sie rein; 38 wäre aber Wasser auf den Samen gegossen worden, und es fiele von solchem Aas darauf, so müßte er euch für unrein gelten. 39 Stirbt ein Stück Vieh, das man sonst zu essen pflegt, so wird, wer sein Aas anrührt, unrein sein bis zum Abend; 40 wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. (2. Mose 22.30) 41 Alles, was auf der Erde kriecht, soll euch ein Greuel sein und darf nicht gegessen werden. 42 Alles, was auf dem Bauche kriecht, samt allem, was auf vier und mehr Füßen geht von dem, was auf der Erde kriecht, das sollt ihr nicht essen, sondern es soll euch ein Greuel sein. 43 Macht eure Seelen nicht verabscheuungswürdig durch irgendein kriechendes Tier und verunreinigt euch nicht an ihnen, daß ihr durch sie verunreinigt werdet! 44 Denn ich, der HERR, bin euer Gott; darum sollt ihr euch heiligen und sollt heilig sein; denn ich bin heilig; und ihr sollt eure Seelen nicht verunreinigen mit allerlei Gewürm, das auf der Erde kriecht! (3. Mose 19.2) 45 Denn ich, der HERR, bin es, der euch aus Ägyptenland heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein; denn ich bin heilig! (3. Mose 20.26) 46 Dies ist das Gesetz von Vieh und Vögeln und allen lebendigen Wesen, die sich im Wasser regen und von allem Lebendigen, was auf Erden kriecht, 47 damit man unterscheide zwischen unrein und rein, zwischen dem, was man essen, und dem, was man nicht essen soll.

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2. Mose - Kapitel 26

Heiligtum: Zeltdecken zur Wohnung

1 Und die Wohnung sollst du aus zehn Teppichen machen; von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit sollst du sie machen. 2 Die Länge eines Teppichs 28 Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche. 3 Fünf Teppiche sollen zusammengefügt werden, einer an den anderen, und wieder fünf Teppiche zusammengefügt, einer an den anderen. 4 Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; und also sollst du es machen an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung. 5 Fünfzig Schleifen sollst du an den einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du an das Ende des Teppichs machen, der bei der anderen Zusammenfügung ist, die Schleifen eine der anderen gegenüber. 6 Und mache fünfzig Klammern von Gold, und füge die Teppiche mit den Klammern zusammen, einen an den anderen, so daß die Wohnung ein Ganzes sei. 7 Und du sollst Teppiche von Ziegenhaar machen zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche sollst du machen. 8 Die Länge eines Teppichs dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche. 9 Und füge fünf Teppiche besonders zusammen und sechs Teppiche besonders, und den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes lege doppelt. 10 Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen Teppichs, des äußersten, bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung. 11 Und mache fünfzig Klammern von Erz, und bringe die Klammern in die Schleifen und füge das Zelt zusammen, so daß es ein Ganzes sei. 12 Und das Überhangende, das übrig ist an den Teppichen des Zeltes, der halbe Teppich, der übrig ist, soll über die Hinterseite der Wohnung hangen. 13 Und die Elle diesseits und die Elle jenseits, von dem, was übrig ist an der Länge der Teppiche des Zeltes, soll über die Seiten der Wohnung hangen, diesseits und jenseits, sie zu bedecken. 14 Und mache für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber.

Heiligtum: Bretter und Riegel

15 Und die Bretter zu der Wohnung sollst du von Akazienholz machen, aufrechtstehend; 16 zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes; 17 zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also sollst du es machen an allen Brettern der Wohnung. 18 Und mache die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts; 19 und vierzig Füße von Silber sollst du unter die zwanzig Bretter machen: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen; 20 und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, zwanzig Bretter, 21 und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett; 22 und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen sollst du sechs Bretter machen; 23 und zwei Bretter sollst du für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite machen; 24 und sie sollen zweifach sein von unten auf, und sollen an ihrem Oberteil völlig aneinander sein in einem Ringe; also soll es mit ihnen beiden sein, an den beiden Winkeln sollen sie sein. 25 Und so sollen es acht Bretter sein, und ihre Füße von Silber, sechzehn Füße: zwei Füße unter einem Brette, und wieder zwei Füße unter einem Brette. 26 Und du sollst Riegel von Akazienholz machen: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung, 27 und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Seite der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen; 28 und den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen. 29 Und die Bretter sollst du mit Gold überziehen; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, sollst du von Gold machen und die Riegel mit Gold überziehen. 30 Und so richte die Wohnung auf, nach ihrer Vorschrift, wie sie dir auf dem Berge gezeigt worden ist. (2. Mose 25.9)

Heiligtum: Vorhänge

31 Und du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstweberarbeit soll man ihn machen, mit Cherubim. (Matthäus 27.51) 32 Und hänge ihn auf an vier Säulen von Akazienholz, überzogen mit Gold, ihre Haken von Gold, auf vier Füßen von Silber; 33 und hänge den Vorhang auf unter die Klammern; und bringe dorthin, innerhalb des Vorhanges, die Lade des Zeugnisses. Und der Vorhang soll euch eine Scheidung machen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 Und lege den Deckel auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten. (2. Mose 25.21) 35 Und stelle den Tisch außerhalb des Vorhangs und den Leuchter dem Tische gegenüber an die Seite der Wohnung gegen Süden; und den Tisch sollst du an die Nordseite setzen. (2. Mose 40.22) 36 Und mache für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit. 37 Und mache zu dem Vorhang fünf Säulen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, ihre Haken von Gold, und gieße für sie fünf Füße von Erz.