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3. Mose - Kapitel 10

Der Tod Nadabs und Abihus

1 Aber die Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen ein jeder seine Räucherpfanne und taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten fremdes Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte. 2 Da ging Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, daß sie starben vor dem HERRN. (4. Mose 16.35) (2. Chronik 26.16-20) 3 Da sprach Mose zu Aaron: Das hat der HERR gemeint, als er sprach: Ich will geheiligt werden durch die, welche zu mir nahen, und geehrt werden vor allem Volk! Und Aaron schwieg still. (1. Petrus 4.17) 4 Mose aber rief Misael und Elzaphan, die Söhne Ussiels, des Oheims Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet herzu und traget eure Brüder vom Heiligtum hinweg, vor das Lager hinaus! (2. Mose 6.22) (Apostelgeschichte 5.6) (Apostelgeschichte 5.10) 5 Und sie traten herzu und trugen sie in ihren Leibröcken vor das Lager hinaus, wie Mose befohlen hatte. 6 Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar: Ihr sollt eure Häupter nicht entblößen, noch eure Kleider zerreißen, damit ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze Gemeinde komme. Lasset eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen über diesen Brand, den der HERR angezündet hat. (3. Mose 21.10) 7 Ihr aber sollt nicht vor die Tür der Stiftshütte hinausgehen, auf daß ihr nicht sterbet; denn das Salböl des HERRN ist auf euch! Und sie taten, wie Mose sagte.

Anordnungen zur rechten Ausführung des Priesterdienstes

8 DER HERR aber redete mit Aaron und sprach: 9 Du und deine Söhne mit dir sollen keinen Wein noch starkes Getränk trinken, wenn ihr in die Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbet. Das sei eine ewige Ordnung für eure Geschlechter, (Hesekiel 44.21) (1. Timotheus 3.3) (Titus 1.7) 10 damit ihr unterscheiden könnet zwischen heilig und gemein, zwischen unrein und rein, 11 und damit ihr die Kinder Israel alle Rechte lehret, die der HERR zu ihnen durch Mose geredet hat. 12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen übrigen Söhnen, Eleasar und Itamar: Nehmt das Speisopfer, das von den Feueropfern des HERRN übrigbleibt, und esset es ungesäuert beim Altar, denn es ist hochheilig. 13 Ihr sollt es essen an heiliger Stätte; denn es ist das, was dir und deinen Söhnen bestimmt ist von den Feueropfern des HERRN; denn also ist es mir geboten worden. (3. Mose 2.3) 14 Desgleichen die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne und deine Töchter mit dir an reiner Stätte essen. Denn solches ist dir und deinen Kindern bestimmt von den Dankopfern der Kinder Israel. (3. Mose 7.34) 15 Die Hebekeule und die Webebrust soll man mit den Feueropfern der Fettstücke herzubringen, daß man sie webe zum Webopfer vor dem HERRN. Solches soll dir und deinen Söhnen mit dir als ein ewiges Recht zufallen, wie der HERR geboten hat. 16 Und Mose suchte den Bock des Sündopfers; und siehe, er war verbrannt. Da ward er zornig über Eleasar und Itamar, die Söhne Aarons, die noch übrig waren, und sprach: 17 Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn es ist hochheilig, und er hat es euch gegeben, daß ihr die Missetat der Gemeinde traget, um für sie Sühne zu erwirken vor dem HERRN! 18 Siehe, sein Blut ist nicht in das Innere des Heiligtums hineingekommen; ihr hättet ihn im Heiligtum essen sollen, wie ich geboten habe. (3. Mose 6.19) (3. Mose 6.22) 19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir solches widerfahren; sollte ich heute vom Sündopfer essen? Wäre es auch wohl getan in den Augen des HERRN? 20 Als Mose solches hörte, war es wohlgefällig in seinen Augen.

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.