zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 10

Der Tod Nadabs und Abihus

1 Aber die Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen ein jeder seine Räucherpfanne und taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten fremdes Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte. 2 Da ging Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, daß sie starben vor dem HERRN. (4. Mose 16.35) (2. Chronik 26.16-20) 3 Da sprach Mose zu Aaron: Das hat der HERR gemeint, als er sprach: Ich will geheiligt werden durch die, welche zu mir nahen, und geehrt werden vor allem Volk! Und Aaron schwieg still. (1. Petrus 4.17) 4 Mose aber rief Misael und Elzaphan, die Söhne Ussiels, des Oheims Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet herzu und traget eure Brüder vom Heiligtum hinweg, vor das Lager hinaus! (2. Mose 6.22) (Apostelgeschichte 5.6) (Apostelgeschichte 5.10) 5 Und sie traten herzu und trugen sie in ihren Leibröcken vor das Lager hinaus, wie Mose befohlen hatte. 6 Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar: Ihr sollt eure Häupter nicht entblößen, noch eure Kleider zerreißen, damit ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze Gemeinde komme. Lasset eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen über diesen Brand, den der HERR angezündet hat. (3. Mose 21.10) 7 Ihr aber sollt nicht vor die Tür der Stiftshütte hinausgehen, auf daß ihr nicht sterbet; denn das Salböl des HERRN ist auf euch! Und sie taten, wie Mose sagte.

Anordnungen zur rechten Ausführung des Priesterdienstes

8 DER HERR aber redete mit Aaron und sprach: 9 Du und deine Söhne mit dir sollen keinen Wein noch starkes Getränk trinken, wenn ihr in die Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbet. Das sei eine ewige Ordnung für eure Geschlechter, (Hesekiel 44.21) (1. Timotheus 3.3) (Titus 1.7) 10 damit ihr unterscheiden könnet zwischen heilig und gemein, zwischen unrein und rein, 11 und damit ihr die Kinder Israel alle Rechte lehret, die der HERR zu ihnen durch Mose geredet hat. 12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen übrigen Söhnen, Eleasar und Itamar: Nehmt das Speisopfer, das von den Feueropfern des HERRN übrigbleibt, und esset es ungesäuert beim Altar, denn es ist hochheilig. 13 Ihr sollt es essen an heiliger Stätte; denn es ist das, was dir und deinen Söhnen bestimmt ist von den Feueropfern des HERRN; denn also ist es mir geboten worden. (3. Mose 2.3) 14 Desgleichen die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne und deine Töchter mit dir an reiner Stätte essen. Denn solches ist dir und deinen Kindern bestimmt von den Dankopfern der Kinder Israel. (3. Mose 7.34) 15 Die Hebekeule und die Webebrust soll man mit den Feueropfern der Fettstücke herzubringen, daß man sie webe zum Webopfer vor dem HERRN. Solches soll dir und deinen Söhnen mit dir als ein ewiges Recht zufallen, wie der HERR geboten hat. 16 Und Mose suchte den Bock des Sündopfers; und siehe, er war verbrannt. Da ward er zornig über Eleasar und Itamar, die Söhne Aarons, die noch übrig waren, und sprach: 17 Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn es ist hochheilig, und er hat es euch gegeben, daß ihr die Missetat der Gemeinde traget, um für sie Sühne zu erwirken vor dem HERRN! 18 Siehe, sein Blut ist nicht in das Innere des Heiligtums hineingekommen; ihr hättet ihn im Heiligtum essen sollen, wie ich geboten habe. (3. Mose 6.19) (3. Mose 6.22) 19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir solches widerfahren; sollte ich heute vom Sündopfer essen? Wäre es auch wohl getan in den Augen des HERRN? 20 Als Mose solches hörte, war es wohlgefällig in seinen Augen.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.