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3. Mose - Kapitel 1

Bestimmungen über die Brandopfer

1 Und er rief Mose, und der HERR redete zu ihm von der Stiftshütte aus und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Will jemand von euch dem HERRN ein Opfer bringen, so soll euer Opfer, das ihr darbringet, vom Vieh, von Rindern oder Schafen genommen sein. 3 Ist seine Gabe ein Brandopfer von Rindern, so soll er ein tadelloses männliches Tier darbringen; zur Tür der Stiftshütte soll er es bringen, daß es ihn angenehm mache vor dem HERRN; (3. Mose 17.4) 4 und er soll seine Hand auf den Kopf des Brandopfers stützen, so wird es ihm wohlgefällig aufgenommen und für ihn Sühne erwirken. (2. Mose 29.10) 5 Dann soll er den jungen Ochsen schächten vor dem HERRN; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut darbringen und es ringsum an den Altar sprengen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 6 Er aber soll dem Brandopfer die Haut abziehen und es in Stücke zerlegen; 7 und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen Feuer auf den Altar tun und Holz aufschichten über dem Feuer; 8 auf das Holz aber über dem Feuer sollen die Priester, die Söhne Aarons, die Fleischstücke legen, dazu den Kopf und das Fett; 9 sein Eingeweide aber und seine Schenkel soll man mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze auf dem Altar verbrennen als ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. (1. Mose 8.21) 10 Entnimmt er aber seine Opfergabe dem Kleinvieh, so bringe er zum Brandopfer ein tadelloses männliches Tier von den Lämmern oder Ziegen dar 11 und schächte es an der nördlichen Seite des Altars vor dem HERRN, und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen; 12 er aber zerlege es in Stücke, und der Priester lege sie samt dem Kopf und dem Fett ordentlich auf das Holz über dem Feuer auf dem Altar. 13 Aber das Eingeweide und die Schenkel soll man mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze darbringen und verbrennen auf dem Altar; es ist ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. 14 Soll aber seine Brandopfergabe für den HERRN aus Geflügel bestehen, so bringe er von Turteltauben oder von jungen Tauben sein Opfer dar. 15 Dieses soll der Priester zum Altar bringen und ihm den Kopf abkneifen und ihn auf dem Altar verbrennen; sein Blut aber soll an der Wand des Altars ausgepreßt werden. 16 Den Kropf aber samt dem Unrat soll er entfernen und ihn auf den Aschenhaufen werfen, östlich vom Altar. 17 Sodann soll er den Vogel an den Flügeln einreißen, sie aber nicht abtrennen, und der Priester soll ihn auf dem Altar verbrennen, auf dem Holz über dem Feuer; es ist ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN.

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)