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2. Samuel - Kapitel 9

David erweist Gnade an Mephiboset

1 Und David sprach: Ist noch jemand übriggeblieben vom Hause Sauls, daß ich Barmherzigkeit an ihm erweise um Jonatans willen? 2 Es war aber ein Knecht vom Hause Sauls, der hieß Ziba; den beriefen sie zu David; und der König sprach zu ihm: Bist du Ziba? Er sprach: Ja, dein Knecht! (2. Samuel 16.1) 3 Der König sprach: Ist noch jemand da vom Hause Sauls, daß ich Gottes Barmherzigkeit an ihm erweise? Ziba sprach zum König: Es ist noch ein Sohn Jonatans vorhanden, der lahm an den Füßen ist. (2. Samuel 4.4) 4 Der König sprach zu ihm: Wo ist er? Ziba sprach zum König: Siehe, er ist zu Lodebar, im Hause Machirs, des Sohnes Ammiels! (2. Samuel 17.27) 5 Da sandte der König David hin und ließ ihn holen von Lodebar aus dem Hause Machirs, des Sohnes Ammiels. 6 Als nun Mephiboset, der Sohn Jonatans, des Sohnes Sauls, zu David kam, fiel er auf sein Angesicht und verneigte sich. David aber sprach: Mephiboset! Er sprach: Siehe, hier bin ich, dein Knecht! 7 David sprach zu ihm: Fürchte dich nicht; denn ich will gewiß Barmherzigkeit an dir erzeigen um Jonatans, deines Vaters willen und will dir alle Äcker deines Vaters Saul wiedergeben; du aber sollst täglich an meinem Tisch das Brot essen! 8 Da verneigte er sich und sprach: Wer bin ich, dein Knecht, daß du dich wendest zu einem toten Hunde, wie ich einer bin? (1. Samuel 24.15) 9 Und der König rief Ziba, den Knecht Sauls, und sprach zu ihm: Alles, was Saul und seinem ganzen Hause gehört hat, habe ich dem Sohne deines Herrn gegeben. 10 So bestelle ihm nun sein Land, du und deine Söhne und deine Knechte, und bring die Ernte ein, damit der Sohn deines Herrn Brot zu essen habe; Mephiboset aber, der Sohn deines Herrn, soll täglich an meinem Tisch essen. Ziba aber hatte fünfzehn Söhne und zwanzig Knechte. 11 Und Ziba sprach zum König: Ganz so, wie mein Herr, der König, seinem Knechte gebietet, wird dein Knecht tun! Also aß Mephiboset an seinem Tisch, wie einer der Söhne des Königs. (2. Samuel 19.29) 12 Und Mephiboset hatte einen kleinen Sohn, der hieß Micha. Und alles, was im Hause Zibas wohnte, diente Mephiboset. 13 Mephiboset aber wohnte zu Jerusalem, denn er aß täglich an des Königs Tisch. Er war aber lahm an beiden Füßen. (2. Samuel 9.3)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)