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2. Samuel - Kapitel 8

Davids siegreiche Feldzüge

1 Darnach begab es sich, daß David die Philister schlug und sie demütigte. Und David nahm die Zügel der Regierung aus der Hand der Philister. 2 Er schlug auch die Moabiter und maß sie mit der Meßschnur; er legte sie auf die Erde und maß zwei volle Schnurlängen ab, um sie zu töten, und eine volle Schnurlänge, um sie am Leben zu lassen. Also wurden die Moabiter David untertan und tributpflichtig gemacht. 3 David schlug auch Hadad-Eser, den Sohn Rechobs, den König zu Zoba, als er ging, seine Macht am Euphrat- Strom wiederherzustellen. 4 Und David nahm von ihnen tausendsiebenhundert Reiter und zwanzigtausend Mann Fußvolk gefangen und lähmte alle Wagenpferde; aber hundert Wagenpferde behielt er übrig. (Josua 11.9) 5 Aber die Syrer von Damaskus kamen Hadad-Eser, dem König von Zoba zu Hilfe. Und David erschlug von den Syrern zweiundzwanzigtausend Mann 6 und legte Besatzungen in das damascenische Syrien. Also ward Syrien David untertan und tributpflichtig gemacht; denn der HERR half David überall, wo er hinzog. 7 Und David nahm die goldenen Schilde, welche den Knechten Hadad-Esers gehörten, und brachte sie gen Jerusalem. 8 Und von Betach und Berotai, den Städten Hadad-Esers, nahm der König David sehr viel Erz. 9 Als aber Tohi, der König von Hamat, hörte, daß David die ganze Macht Hadad-Esers geschlagen hatte, 10 sandte Tohi seinen Sohn Joram zum König David, um ihm den Frieden anzubieten und ihn zu beglückwünschen, daß er wider Hadad-Eser gestritten und ihn geschlagen hatte; denn Hadad-Eser hatte einen Streit mit Tohi. Und er hatte silberne, goldene und eherne Geräte bei sich, 11 welche der König David auch dem HERRN heiligte, samt dem Silber und Gold, das er dem HERRN heiligte von allen Völkern, die er sich unterworfen hatte: 12 von Syrien, von Moab, von den Kindern Ammon, von den Philistern, von Amalek und von der Beute Hadad-Esers, des Sohnes Rechobs, des Königs von Zoba. 13 Und David machte sich einen Namen, als er zurückkam, indem er die Edomiter im Salztal schlug, achtzehntausend Mann. (Psalm 60.2) 14 Und er legte Besatzungen in Edom; in ganz Edom legte er Besatzungen und ganz Edom ward David unterworfen; denn der HERR half David überall, wo er hinzog. (1. Mose 27.40) 15 Und David regierte über ganz Israel und verschaffte all seinem Volk Recht und Gerechtigkeit. 16 Joab aber, der Sohn der Zeruja, befehligte das Heer, und Josaphat, der Sohn Achiluds, war Kanzler; (2. Samuel 20.23-26) 17 und Zadok, der Sohn Achitubs, und Achimelech, der Sohn Abjatars, waren Priester; und Seraja war Schreiber; 18 und Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Kreter und Pleter gesetzt; die Söhne Davids aber waren Priester. (1. Samuel 30.14) (2. Samuel 15.18)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)