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2. Samuel - Kapitel 6

Die Überführung der Bundeslade nach Jerusalem

1 Und David versammelte abermals alle auserlesene Mannschaft in Israel, dreißigtausend. (1. Chronik 13.1) 2 Und David machte sich auf mit allem Volk, das bei ihm war, und ging hin gen Baale-Juda, um von dort die Lade Gottes heraufzuholen, bei welcher der Name angerufen wird, der Name des HERRN der Heerscharen, der über den Cherubim thront. (2. Mose 25.22) (Josua 15.9) 3 Und sie setzten die Lade auf einen neuen Wagen und holten sie aus dem Hause Abinadabs, das auf dem Hügel war. Ussa aber und Achio, die Söhne Abinadabs, lenkten den neuen Wagen. (1. Samuel 7.1) 4 Und als sie ihn mit der Lade Gottes aus dem Hause Abinadabs wegführten, das auf dem Hügel war, ging Achio vor der Lade her. 5 Und David und das ganze Haus Israel spielten vor dem HERRN mit aller Macht zum Gesang mit Harfen, mit Lauten, mit Handpauken, mit Schellen und mit Zimbeln. 6 Und als sie zur Tenne Nachons kamen, griff Ussa nach der Lade Gottes und hielt sie; denn die Rinder waren ausgeglitten. 7 Da entbrannte der Zorn des HERRN über Ussa; und Gott schlug ihn daselbst um des Frevels willen; so starb er daselbst bei der Lade Gottes. (4. Mose 4.15) (1. Samuel 6.19) 8 Aber auch David ergrimmte, daß der HERR mit Ussa einen solchen Riß gemacht hatte; darum hieß man diesen Ort Perez-Ussa bis auf diesen Tag. 9 Und David fürchtete sich vor dem HERRN an jenem Tag und sprach: Wie soll die Lade des HERRN zu mir kommen? 10 Und David wollte die Lade des HERRN nicht zu sich in die Stadt Davids hinaufbringen lassen, sondern ließ sie beiseite führen in das Haus Obed-Edoms, des Gatiters. 11 Und die Lade des HERRN verblieb drei Monate lang im Hause Obed-Edoms, des Gatiters, und der HERR segnete Obed-Edom und sein ganzes Haus. 12 Als nun dem König David angezeigt ward, daß der HERR das Haus Obed-Edoms und alles, was er hatte, segnete um der Lade Gottes willen, da ging David hin und holte die Lade Gottes mit Freuden aus dem Hause Obed-Edoms herauf in die Stadt Davids. (1. Chronik 15.1) 13 Und wenn die, welche die Lade des HERRN trugen, sechs Schritte gegangen waren, opferte man einen Ochsen und ein fettes Schaf. (1. Könige 8.5) 14 Und David tanzte mit aller Macht vor dem HERRN her und war mit einem leinenen Ephod umgürtet. 15 Also führten David und das ganze Haus Israel die Lade des HERRN mit Jubelgeschrei und Posaunenschall herauf. 16 Und als die Lade des HERRN in die Stadt Davids kam, schaute Michal, die Tochter Sauls, durchs Fenster und sah den König David hüpfen und vor dem HERRN tanzen, und sie verachtete ihn in ihrem Herzen. 17 Als sie aber die Lade des HERRN hineinbrachten, stellten sie dieselbe an ihren Ort, in das Zelt, das David für sie aufgeschlagen hatte. Darnach opferte David Brandopfer und Dankopfer vor dem HERRN. (1. Chronik 16.1) 18 Und als David die Brandopfer und Dankopfer vollendet hatte, segnete er das Volk im Namen des HERRN der Heerscharen (1. Könige 8.55) 19 und ließ allem Volk und der ganzen Menge Israels, Männern und Weibern, einem jeden einen Brotkuchen, einen Traubenkuchen und einen Rosinenkuchen austeilen. Dann ging das ganze Volk hin, ein jeder in sein Haus. 20 Als aber David umkehrte, sein Haus zu segnen, ging Michal, die Tochter Sauls, ihm entgegen und sprach: Welche Ehre hat sich heute der König Israels erworben, daß er sich heute vor den Mägden seiner Knechte entblößte, wie leichtfertige Leute sich entblößen! 21 David aber sprach zu Michal: Vor dem HERRN, der mich vor deinem Vater und vor seinem ganzen Hause erwählt und mir befohlen hat, Fürst über das Volk des HERRN, über Israel zu sein, (2. Samuel 5.2) 22 vor dem HERRN habe ich getanzt. Und ich will noch geringer werden als diesmal und niedrig sein in meinen Augen; und bei den Mägden, von welchen du gesprochen hast, will ich mir Ehre erwerben! 23 Aber Michal, die Tochter Sauls, hatte kein Kind bis an den Tag ihres Todes.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)