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2. Samuel - Kapitel 6

Die Überführung der Bundeslade nach Jerusalem

1 Und David versammelte abermals alle auserlesene Mannschaft in Israel, dreißigtausend. (1. Chronik 13.1) 2 Und David machte sich auf mit allem Volk, das bei ihm war, und ging hin gen Baale-Juda, um von dort die Lade Gottes heraufzuholen, bei welcher der Name angerufen wird, der Name des HERRN der Heerscharen, der über den Cherubim thront. (2. Mose 25.22) (Josua 15.9) 3 Und sie setzten die Lade auf einen neuen Wagen und holten sie aus dem Hause Abinadabs, das auf dem Hügel war. Ussa aber und Achio, die Söhne Abinadabs, lenkten den neuen Wagen. (1. Samuel 7.1) 4 Und als sie ihn mit der Lade Gottes aus dem Hause Abinadabs wegführten, das auf dem Hügel war, ging Achio vor der Lade her. 5 Und David und das ganze Haus Israel spielten vor dem HERRN mit aller Macht zum Gesang mit Harfen, mit Lauten, mit Handpauken, mit Schellen und mit Zimbeln. 6 Und als sie zur Tenne Nachons kamen, griff Ussa nach der Lade Gottes und hielt sie; denn die Rinder waren ausgeglitten. 7 Da entbrannte der Zorn des HERRN über Ussa; und Gott schlug ihn daselbst um des Frevels willen; so starb er daselbst bei der Lade Gottes. (4. Mose 4.15) (1. Samuel 6.19) 8 Aber auch David ergrimmte, daß der HERR mit Ussa einen solchen Riß gemacht hatte; darum hieß man diesen Ort Perez-Ussa bis auf diesen Tag. 9 Und David fürchtete sich vor dem HERRN an jenem Tag und sprach: Wie soll die Lade des HERRN zu mir kommen? 10 Und David wollte die Lade des HERRN nicht zu sich in die Stadt Davids hinaufbringen lassen, sondern ließ sie beiseite führen in das Haus Obed-Edoms, des Gatiters. 11 Und die Lade des HERRN verblieb drei Monate lang im Hause Obed-Edoms, des Gatiters, und der HERR segnete Obed-Edom und sein ganzes Haus. 12 Als nun dem König David angezeigt ward, daß der HERR das Haus Obed-Edoms und alles, was er hatte, segnete um der Lade Gottes willen, da ging David hin und holte die Lade Gottes mit Freuden aus dem Hause Obed-Edoms herauf in die Stadt Davids. (1. Chronik 15.1) 13 Und wenn die, welche die Lade des HERRN trugen, sechs Schritte gegangen waren, opferte man einen Ochsen und ein fettes Schaf. (1. Könige 8.5) 14 Und David tanzte mit aller Macht vor dem HERRN her und war mit einem leinenen Ephod umgürtet. 15 Also führten David und das ganze Haus Israel die Lade des HERRN mit Jubelgeschrei und Posaunenschall herauf. 16 Und als die Lade des HERRN in die Stadt Davids kam, schaute Michal, die Tochter Sauls, durchs Fenster und sah den König David hüpfen und vor dem HERRN tanzen, und sie verachtete ihn in ihrem Herzen. 17 Als sie aber die Lade des HERRN hineinbrachten, stellten sie dieselbe an ihren Ort, in das Zelt, das David für sie aufgeschlagen hatte. Darnach opferte David Brandopfer und Dankopfer vor dem HERRN. (1. Chronik 16.1) 18 Und als David die Brandopfer und Dankopfer vollendet hatte, segnete er das Volk im Namen des HERRN der Heerscharen (1. Könige 8.55) 19 und ließ allem Volk und der ganzen Menge Israels, Männern und Weibern, einem jeden einen Brotkuchen, einen Traubenkuchen und einen Rosinenkuchen austeilen. Dann ging das ganze Volk hin, ein jeder in sein Haus. 20 Als aber David umkehrte, sein Haus zu segnen, ging Michal, die Tochter Sauls, ihm entgegen und sprach: Welche Ehre hat sich heute der König Israels erworben, daß er sich heute vor den Mägden seiner Knechte entblößte, wie leichtfertige Leute sich entblößen! 21 David aber sprach zu Michal: Vor dem HERRN, der mich vor deinem Vater und vor seinem ganzen Hause erwählt und mir befohlen hat, Fürst über das Volk des HERRN, über Israel zu sein, (2. Samuel 5.2) 22 vor dem HERRN habe ich getanzt. Und ich will noch geringer werden als diesmal und niedrig sein in meinen Augen; und bei den Mägden, von welchen du gesprochen hast, will ich mir Ehre erwerben! 23 Aber Michal, die Tochter Sauls, hatte kein Kind bis an den Tag ihres Todes.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)