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2. Samuel - Kapitel 4

Ischboset wird ermordet

1 Als aber der Sohn Sauls hörte, daß Abner zu Hebron tot war, ließ er seine Hände sinken, und ganz Israel ward bestürzt. 2 Es waren aber zwei Männer, Rottenführer des Sohnes Sauls (der eine hieß Baana, der andere hieß Rechab) Söhne Rimmons, des Beerotiters, aus den Kindern Benjamin; denn Beerot wurde auch zu Benjamin gerechnet. 3 Und die Beerotiter waren nach Gittaim geflohen, und sie haben sich daselbst aufgehalten bis zum heutigen Tag. 4 Jonatan aber, der Sohn Sauls, hatte einen Sohn mit lahmen Füßen. Der war fünf Jahre alt, als die Kunde von Saul und Jonatan aus Jesreel kam. Da hob ihn seine Amme auf und floh. Da sie aber eilends floh, kam er zu Fall und ward lahm; und er hieß Mephiboset. (2. Samuel 9.3) 5 So gingen nun die Söhne Rimmons, des Beerotiters, Rechab und Baana, hin und kamen zum Hause Ischbosets, als der Tag am heißesten war; er aber machte seinen Mittagsschlaf. 6 Als nun Rechab und sein Bruder Baana in das Haus kamen, Weizen zu holen, da stachen sie ihn in den Bauch und entrannen. 7 Denn als sie in das Haus kamen, lag er in seiner Schlafkammer auf seinem Bette; und sie stachen ihn tot und hieben ihm den Kopf ab und nahmen sein Haupt und liefen die ganze Nacht hindurch das Jordantal hinab. 8 Und sie brachten das Haupt zu David gen Hebron und sprachen zum König: Siehe, da ist das Haupt Ischbosets, des Sohnes Sauls, deines Feindes, der dir nach dem Leben trachtete! Der HERR hat heute meinem Herrn, dem König, Rache gewährt an Saul und seinem Samen. 9 Aber David antwortete Rechab und seinem Bruder Baana, den Söhnen Rimmons, des Beerotiters, und sprach zu ihnen: So wahr der HERR lebt, der meine Seele aus aller Not erlöst hat: 10 ich ergriff den, der mir Kunde brachte und sprach: «Siehe, Saul ist tot!» und dabei meinte, ein guter Bote zu sein, und ich tötete ihn zu Ziklag, um ihm den Botenlohn zu geben. (2. Samuel 1.15) 11 Wieviel mehr, da diese gottlosen Leute einen gerechten Mann in seinem Hause auf seinem Lager ermordet haben! Und nun sollte ich nicht sein Blut von euren Händen fordern und euch aus dem Lande ausrotten? 12 Und David gebot den Knappen; die brachten sie um und hieben ihnen Hände und Füße ab und hängten sie auf am Teiche zu Hebron. Aber das Haupt Ischbosets nahmen sie und begruben es in Abners Grab zu Hebron.

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3. Mose - Kapitel 22

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Sag Aaron und seinen Söhnen, dass sie achtsam mit den heiligen Gaben umgehen, welche die Israeliten mir aussondern, dass sie meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jahwe! 3 Sag zu ihnen: Wenn jemand von euch oder euren Nachkommen sich im Zustand der Unreinheit diesen heiligen Gaben nähert, die die Israeliten für Jahwe aussondern, muss diese Person beseitigt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin Jahwe! 4 Wer von den Nachkommen Aarons Aussatz hat oder an Ausfluss leidet, darf nicht von den heiligen Gaben essen, bis er wieder rein ist. Und wenn jemand irgendetwas berührt, das durch einen Toten unrein wurde, oder wer einen Samenerguss hatte (3. Mose 15.2) (3. Mose 15.16) 5 oder wer Kleingetier berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der durch irgendeinen Grund für ihn unrein ist, 6 wer so etwas berührt, wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Gaben essen, sondern soll seinen Körper mit Wasser übergießen. (3. Mose 11.24-25) 7 Erst wenn die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein. Dann darf er von den heiligen Gaben essen, es ist ja seine Speise. 8 Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen, denn daran wird er unrein. Ich bin Jahwe! (2. Mose 22.30) 9 So sollen sie meine Anweisungen befolgen, damit sie deswegen keine Schuld auf sich laden und sterben müssen, weil sie das Geheiligte entweihen. Ich bin Jahwe, der sie heiligt! 10 Kein Unbefugter darf etwas Heiliges essen, auch nicht, wenn er bei einem Priester wohnt oder für Lohn bei ihm arbeitet. 11 Wenn der Priester aber jemand für Geld kauft, dann darf diese Person davon essen, ebenfalls der im Haus geborene Sklave. 12 Wenn die Tochter eines Priesters einen Mann heiratet, der kein Priester ist, darf sie nicht von den heiligen Gaben essen. 13 Wenn sie aber als Witwe oder Verstoßene in ihr Vaterhaus zurückkehrt und keine Kinder hat, darf sie wie früher von der Speise ihres Vaters essen. Aber kein Unbefugter darf davon essen. 14 Wenn jemand aus Versehen etwas Heiliges isst, muss er ein Fünftel hinzufügen und das Heilige dem Priester erstatten. (3. Mose 5.16) 15 Die Priester dürfen die heiligen Gaben nicht entweihen, die die Israeliten Jahwe bringen. 16 Wenn sie andere Israeliten davon essen lassen, würden sie ihnen eine schwere Schuld aufladen. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" (3. Mose 22.9) 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten Folgendes weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der in Israel lebt, Jahwe ein Brandopfer bringt, ob es nach einem Gelübde ist oder eine freiwillige Gabe, 19 dann muss es ein fehlerfreies männliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen sein, damit ihr Wohlwollen bei Gott findet. 20 Alles, was einen Fehler hat, dürft ihr nicht bringen, denn es wird euch nicht wohlgefällig machen. (5. Mose 15.21) (5. Mose 17.1) (Maleachi 1.8) 21 Auch wenn jemand Jahwe ein Freudenopfer bringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder wenn er ihm eine freiwillige Gabe vom Rind oder vom Kleinvieh bringt, muss das Tier ohne Fehler sein, damit ihr Wohlwollen findet. Es darf kein Makel daran sein. 22 Ein blindes, verletztes oder verstümmeltes Tier dürft ihr Jahwe nicht bringen, auch dann nicht, wenn es Warzen, die Krätze oder eine Flechte hat. Nichts davon darf auf Jahwes Altar kommen. 23 Einen Stier oder ein Schaf, das missgebildet oder verkümmert ist, kannst du als freiwillige Gabe opfern. Zur Erfüllung eines Gelübdes aber wird es kein Gefallen finden. 24 Ein Tier, dessen Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht bringen. Ihr dürft in eurem Land kein Tier kastrieren. 25 Selbst wenn solche Tiere aus dem Besitz eines Ausländers stammen, dürft ihr sie eurem Gott nicht als Speise darbringen. Sie haben einen Schaden, ein Makel, und werden euch kein Wohlwollen bringen." 26 Jahwe sagte zu Mose: 27 "Wenn ein Stierkalb, ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren wird, muss es sieben Tage bei seinem Muttertier bleiben. Erst vom achten Tag an findet es als Feueropfer Jahwes Gefallen. (2. Mose 22.29) 28 Ihr dürft auch nicht das Muttertier am gleichen Tag wie sein Junges schlachten. (5. Mose 22.6-7) 29 Wenn ihr Jahwe ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet. 30 Es muss noch am selben Tag gegessen werden. Ihr dürft nichts davon bis zum Morgen übriglassen. Ich bin Jahwe! (3. Mose 7.15) 31 Beachtet und befolgt meine Gebote! Ich bin Jahwe! 32 Entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich unter den Israeliten heilig gehalten werde. Ich bin Jahwe, der euch heiligt (3. Mose 22.9) (3. Mose 22.16) 33 und euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jahwe!"