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2. Samuel - Kapitel 4

Ischboset wird ermordet

1 Als aber der Sohn Sauls hörte, daß Abner zu Hebron tot war, ließ er seine Hände sinken, und ganz Israel ward bestürzt. 2 Es waren aber zwei Männer, Rottenführer des Sohnes Sauls (der eine hieß Baana, der andere hieß Rechab) Söhne Rimmons, des Beerotiters, aus den Kindern Benjamin; denn Beerot wurde auch zu Benjamin gerechnet. 3 Und die Beerotiter waren nach Gittaim geflohen, und sie haben sich daselbst aufgehalten bis zum heutigen Tag. 4 Jonatan aber, der Sohn Sauls, hatte einen Sohn mit lahmen Füßen. Der war fünf Jahre alt, als die Kunde von Saul und Jonatan aus Jesreel kam. Da hob ihn seine Amme auf und floh. Da sie aber eilends floh, kam er zu Fall und ward lahm; und er hieß Mephiboset. 1 5 So gingen nun die Söhne Rimmons, des Beerotiters, Rechab und Baana, hin und kamen zum Hause Ischbosets, als der Tag am heißesten war; er aber machte seinen Mittagsschlaf. 6 Als nun Rechab und sein Bruder Baana in das Haus kamen, Weizen zu holen, da stachen sie ihn in den Bauch und entrannen. 7 Denn als sie in das Haus kamen, lag er in seiner Schlafkammer auf seinem Bette; und sie stachen ihn tot und hieben ihm den Kopf ab und nahmen sein Haupt und liefen die ganze Nacht hindurch das Jordantal hinab. 8 Und sie brachten das Haupt zu David gen Hebron und sprachen zum König: Siehe, da ist das Haupt Ischbosets, des Sohnes Sauls, deines Feindes, der dir nach dem Leben trachtete! Der HERR hat heute meinem Herrn, dem König, Rache gewährt an Saul und seinem Samen. 9 Aber David antwortete Rechab und seinem Bruder Baana, den Söhnen Rimmons, des Beerotiters, und sprach zu ihnen: So wahr der HERR lebt, der meine Seele aus aller Not erlöst hat: 10 ich ergriff den, der mir Kunde brachte und sprach: «Siehe, Saul ist tot!» und dabei meinte, ein guter Bote zu sein, und ich tötete ihn zu Ziklag, um ihm den Botenlohn zu geben. 2 11 Wieviel mehr, da diese gottlosen Leute einen gerechten Mann in seinem Hause auf seinem Lager ermordet haben! Und nun sollte ich nicht sein Blut von euren Händen fordern und euch aus dem Lande ausrotten? 12 Und David gebot den Knappen; die brachten sie um und hieben ihnen Hände und Füße ab und hängten sie auf am Teiche zu Hebron. Aber das Haupt Ischbosets nahmen sie und begruben es in Abners Grab zu Hebron.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; 3, 4 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 5, 6, 7, 8, 9 
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. 10 

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 11 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. 12, 13 
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. 14 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. 15 

Querverweise

1 2. Samuel 9.3: Der König sprach: Ist noch jemand da vom Hause Sauls, daß ich Gottes Barmherzigkeit an ihm erweise? Ziba sprach zum König: Es ist noch ein Sohn Jonatans vorhanden, der lahm an den Füßen ist.

2 2. Samuel 1.15: Und David rief einen seiner Jünglinge und sprach: Tritt her und erschlage ihn! Und er schlug ihn, daß er starb.

3 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn Ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel!

4 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, daß man uns Städte geben soll, um darin zu wohnen, und die zugehörigen Weideplätze für unser Vieh.

5 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.

6 5. Mose 4.41: Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne,

7 5. Mose 19.2: so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.

8 5. Mose 19.9: wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen,

9 Josua 20.1: Und der HERR redete zu Josua und sprach:

10 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbteil geben, und wenigen wenig; jedem Stamm soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten.

11 3. Mose 21.10: Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen.

12 5. Mose 17.6: Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben.

13 5. Mose 19.15: Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.

14 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

15 2. Mose 29.45: Und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein.