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2. Samuel - Kapitel 4

Ischboset wird ermordet

1 Als aber der Sohn Sauls hörte, daß Abner zu Hebron tot war, ließ er seine Hände sinken, und ganz Israel ward bestürzt. 2 Es waren aber zwei Männer, Rottenführer des Sohnes Sauls (der eine hieß Baana, der andere hieß Rechab) Söhne Rimmons, des Beerotiters, aus den Kindern Benjamin; denn Beerot wurde auch zu Benjamin gerechnet. 3 Und die Beerotiter waren nach Gittaim geflohen, und sie haben sich daselbst aufgehalten bis zum heutigen Tag. 4 Jonatan aber, der Sohn Sauls, hatte einen Sohn mit lahmen Füßen. Der war fünf Jahre alt, als die Kunde von Saul und Jonatan aus Jesreel kam. Da hob ihn seine Amme auf und floh. Da sie aber eilends floh, kam er zu Fall und ward lahm; und er hieß Mephiboset. (2. Samuel 9.3) 5 So gingen nun die Söhne Rimmons, des Beerotiters, Rechab und Baana, hin und kamen zum Hause Ischbosets, als der Tag am heißesten war; er aber machte seinen Mittagsschlaf. 6 Als nun Rechab und sein Bruder Baana in das Haus kamen, Weizen zu holen, da stachen sie ihn in den Bauch und entrannen. 7 Denn als sie in das Haus kamen, lag er in seiner Schlafkammer auf seinem Bette; und sie stachen ihn tot und hieben ihm den Kopf ab und nahmen sein Haupt und liefen die ganze Nacht hindurch das Jordantal hinab. 8 Und sie brachten das Haupt zu David gen Hebron und sprachen zum König: Siehe, da ist das Haupt Ischbosets, des Sohnes Sauls, deines Feindes, der dir nach dem Leben trachtete! Der HERR hat heute meinem Herrn, dem König, Rache gewährt an Saul und seinem Samen. 9 Aber David antwortete Rechab und seinem Bruder Baana, den Söhnen Rimmons, des Beerotiters, und sprach zu ihnen: So wahr der HERR lebt, der meine Seele aus aller Not erlöst hat: 10 ich ergriff den, der mir Kunde brachte und sprach: «Siehe, Saul ist tot!» und dabei meinte, ein guter Bote zu sein, und ich tötete ihn zu Ziklag, um ihm den Botenlohn zu geben. (2. Samuel 1.15) 11 Wieviel mehr, da diese gottlosen Leute einen gerechten Mann in seinem Hause auf seinem Lager ermordet haben! Und nun sollte ich nicht sein Blut von euren Händen fordern und euch aus dem Lande ausrotten? 12 Und David gebot den Knappen; die brachten sie um und hieben ihnen Hände und Füße ab und hängten sie auf am Teiche zu Hebron. Aber das Haupt Ischbosets nahmen sie und begruben es in Abners Grab zu Hebron.

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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.