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2. Samuel - Kapitel 22

Davids Danklied

1 Und David redete zu dem HERRN die Worte dieses Liedes, am Tage, als der HERR ihn aus der Hand aller seiner Feinde und aus der Hand Sauls errettet hatte. 2 Er sprach: Der HERR ist meine Felsenkluft, meine Burg und meine Zuflucht; 3 mein Gott ist mein Fels, darin ich mich berge, mein Schild und das Horn meines Heils, meine Festung und meine Zuflucht, mein Erretter, der mich von Gewalttat befreit. 4 Den HERRN, den Hochgelobten, rief ich an und wurde von meinen Feinden errettet. 5 Todeswehen umfingen mich, Bäche Belials schreckten mich; 6 Stricke der Unterwelt umschlangen mich, Todesschlingen kamen mir entgegen. 7 In meiner Angst rief ich den HERRN an und schrie zu meinem Gott; er hörte in seinem Tempel meine Stimme, mein Schreien kam vor ihn zu seinen Ohren. 8 Die Erde bebte und erzitterte, die Grundfesten des Himmels wurden erschüttert und bebten, weil er zornig war. 9 Rauch stieg auf von seiner Nase und verzehrendes Feuer aus seinem Mund, Feuerglut brannte daraus hervor. 10 Er neigte den Himmel und fuhr herab, und Dunkel war unter seinen Füßen; 11 er fuhr auf dem Cherub und flog daher, er schwebte auf den Fittichen des Windes. 12 Er machte Finsternis um sich her zu seinem Gezelt, dunkle Wasser, dichte Wolken. 13 Vom Glanz vor ihm brannte Feuerglut; 14 und der HERR donnerte vom Himmel, der Höchste ließ seine Stimme erschallen; 15 er schoß seine Pfeile und zerstreute sie, schleuderte Blitze und schreckte sie. 16 Da sah man die Betten des Meeres, und die Gründe des Erdbodens wurden aufgedeckt von des HERRN Schelten, von dem Schnauben seines grimmigen Zorns! 17 Er langte herab aus der Höhe und ergriff mich, er zog mich aus großen Wassern; 18 er rettete mich von meinem mächtigen Feind und von meinen Hassern; denn sie waren mir zu stark; 19 sie hatten mich überfallen zur Zeit meines Unglücks; aber der HERR ward mir zur Stütze 20 und führte mich heraus in die Weite, er befreite mich; denn er hatte Wohlgefallen an mir. 21 Der HERR vergalt mir nach meiner Gerechtigkeit, nach der Reinheit meiner Hände lohnte er mir; 22 denn ich habe die Wege des HERRN bewahrt und bin nicht abgefallen von meinem Gott, 23 sondern ich hatte alle seine Rechte vor mir und stieß seine Satzungen nicht von mir, 24 und ich hielt es ganz mit ihm und hütete mich vor meiner Sünde. 25 Darum vergalt mir der HERR nach meiner Gerechtigkeit, nach der Reinheit meiner Hände vor seinen Augen. 26 Gegen den Frommen erzeigst du dich fromm, gegen den Redlichen redlich, 27 gegen den Reinen erzeigst du dich rein, aber den Hinterlistigen überlistest du. 28 Denn du rettest alles elende Volk, aber du erniedrigst die Augen aller Stolzen. 29 Denn du, HERR, bist meine Leuchte; der HERR macht meine Finsternis licht; 30 denn mit dir kann ich Kriegsvolk zerschmeißen und mit meinem Gott über die Mauern springen. 31 Dieser Gott! Sein Weg ist vollkommen, die Rede des HERRN ist geläutert; er ist ein Schild allen, die ihm vertrauen. 32 Denn wer ist Gott, außer dem HERRN, und wer ist ein Fels, außer unserm Gott? 33 Gott umgürtet mich mit Kraft und macht meinen Weg unsträflich, 34 er macht meine Füße den Hirschen gleich und stellt mich auf meine Höhen; 35 er lehrt meine Hände streiten und meine Arme den ehernen Bogen spannen; 36 du gabst mir den Schild deines Heils, und deine Herablassung machte mich groß; 37 du machtest mir Raum zum Gehen, daß meine Knöchel nicht wankten. 38 Ich jagte meinen Feinden nach und vertilgte sie und kehrte nicht um, bis sie aufgerieben waren; 39 ich rieb sie auf und zerschmetterte sie, daß sie nicht mehr aufstehen konnten; sie fielen unter meine Füße. 40 Du hast mich gegürtet mit Kraft zum Streit, du hast unter mich gebeugt, die sich wider mich setzten. 41 Du wandtest mir den Rücken meiner Feinde zu, und meine Hasser habe ich vertilgt. 42 Sie schrieen, aber da war kein Retter; zu dem HERRN, aber er antwortete ihnen nicht. 43 Und ich zerrieb sie wie Erdenstaub, zertrat sie wie Straßenkot und warf sie hinaus. 44 Du rettetest mich aus den Zänkereien des Volkes und bewahrtest mich auf zum Haupt der Heiden; ein Volk, das ich nicht kannte, dient mir; 45 die Kinder der Fremden schmeicheln mir, sie folgen mir aufs Wort; 46 die Kinder der Fremden verzagen und kommen zitternd hervor aus ihren Schlössern. 47 Es lebt der HERR, und gepriesen sei mein Fels, und erhoben werde der Gott meines Heils! 48 Der Gott, der mir Rache verlieh und mir die Völker unterwarf; 49 der mich meinen Feinden entrinnen ließ und mich trotz meiner Widersacher erhöhte, mich errettete von dem gewalttätigen Mann! 50 Darum will ich dich, o HERR, loben unter den Heiden und deinem Namen singen, 51 der seinem Könige große Siege verliehen hat und seinem Gesalbten Gnade erweist, David und seinem Samen bis in Ewigkeit!

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)