2. Samuel - Kapitel 21
Die Gibeoniter rächen sich am Haus Sauls
1 Es war aber zu Davids Zeiten eine Hungersnot drei Jahre lang, Jahr für Jahr. Und David suchte das Angesicht des HERRN. Und der HERR sprach: Es ist wegen Saul und wegen des Hauses der Blutschuld, weil er die Gibeoniter getötet hat! 2 Da ließ der König die Gibeoniter rufen und redete mit ihnen. Die Gibeoniter aber gehörten nicht zu den Kindern Israel, sondern waren von den Amoritern übriggeblieben; die Kinder Israel hatten ihnen geschworen; dennoch suchte Saul sie zu schlagen in seinem Eifer für die Kinder Israel und Juda. 1, 2 3 So sprach nun David zu den Gibeonitern: Was soll ich euch tun? Und womit soll ich Sühne leisten, damit ihr das Erbteil des HERRN segnet? 4 Die Gibeoniter sprachen zu ihm: Wir verlangen weder Gold noch Silber von Saul und seinem Hause, auch ist uns nicht darum zu tun, jemand in Israel zu töten. Er sprach: Was wollt ihr denn, daß ich euch tun soll? 5 Sie sprachen zum König: Von dem Manne, der uns verderbte und uns zu vertilgen trachtete, daß wir in ganz Israel keinen Bestand mehr haben sollten, 6 von dessen Söhnen sollen uns sieben Männer gegeben werden, daß wir sie aufhängen vor dem HERRN zu Gibea Sauls, des Erwählten des HERRN. Der König sprach: Ich will sie geben! 3 7 Aber der König verschonte Mephiboset, den Sohn Jonatans, des Sohnes Sauls, wegen des Eides bei dem HERRN, der zwischen ihnen war, nämlich zwischen David und Jonatan, dem Sohne Sauls. 4 8 Aber die beiden Söhne, welche Rizpa, Ajas' Tochter, Saul geboren hatte, Armoni und Mephiboset, dazu die fünf Söhne, welche Merab, die Tochter Sauls, Adriel, dem Sohne Barsillais, dem Mecholatiter, geboren hatte, nahm der König 5, 6 9 und gab sie in die Hand der Gibeoniter; die hängten sie auf dem Berge vor dem HERRN auf. Also fielen diese sieben auf einmal und wurden getötet in den ersten Tagen der Gerstenernte. 10 Da nahm Rizpa, die Tochter Ajas, das Trauergewand und breitete es für sich auf dem Felsen aus, vom Anfang der Ernte an, bis das Wasser vom Himmel über sie troff; und sie ließ weder des Tages die Vögel des Himmels auf ihnen ruhen, noch des Nachts die Tiere des Feldes. 11 Als nun dem David angezeigt wurde, was Rizpa, die Tochter Ajas, Sauls Kebsweib, getan hatte, 12 ging David hin und nahm die Gebeine Sauls und die Gebeine Jonatans, seines Sohnes, von den Bürgern zu Jabes in Gilead, die sie von dem Platze zu Bethsan gestohlen hatten, wo die Philister sie aufgehängt hatten des Tages, als die Philister den Saul auf dem Gebirge Gilboa schlugen. 7 13 Und er brachte die Gebeine Sauls und die Gebeine seines Sohnes Jonatan von dort herauf; und man sammelte zu denselben die Gebeine der Gehängten; 14 und man begrub die Gebeine Sauls und seines Sohnes Jonatan zu Zela, im Lande Benjamin, im Grabe seines Vaters Kis; man tat alles, wie der König geboten hatte. Darnach ließ sich Gott für das Land erbitten. 8Letzte Kämpfe mit den Philistern
15 Es erhob sich aber wieder ein Krieg der Philister wider Israel. Und David zog hinab und seine Knechte mit ihm, und sie stritten wider die Philister; David aber ward müde und setzte sich nieder. Da gedachte Ischbi-Benob, 16 einer der Kinder Raphas, der eine Lanze im Gewicht von dreihundert Schekel Erz hatte und mit einem neuen Schwert umgürtet war, er wolle David erschlagen. 17 Aber Abisai, der Sohn der Zeruja, half ihm und schlug den Philister tot. Da schwuren ihm die Männer Davids und sprachen: Du sollst nicht mehr mit uns in den Streit ausziehen, daß du die Leuchte Israels nicht auslöschest! 9 18 Darnach kam es nochmals zum Kriege mit den Philistern zu Gob. Da erschlug Sibechai, der Chuschatiter, den Soph, welcher auch einer von den Kindern Raphas war. 10 19 Und es erhob sich noch ein Kampf mit den Philistern zu Gob. Da erschlug Elchanan, der Sohn des Jaare-Orgim, ein Bethlehemiter, Goliat, den Gatiter, welcher einen Speer hatte, dessen Schaft wie ein Weberbaum war. 11 20 Und wieder kam es zum Kampfe bei Gat; daselbst war ein Mann von großer Länge, der hatte je sechs Finger an seinen Händen und je sechs Zehen an seinen Füßen, vierundzwanzig an der Zahl; der stammte auch von Rapha. 21 Als er nun Israel Hohn sprach, erschlug ihn Jonatan, der Sohn Simeis, des Bruders Davids. 12 22 Diese vier waren dem Rapha zu Gat geboren worden, und sie fielen durch die Hand Davids und seiner Knechte.3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; 13, 14 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. 15 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; 16, 17 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 18 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. 19, 20 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, 21 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. 22 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. 2326 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. 24 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. 25 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; 2640 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 27, 28 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 29 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
Querverweise
1 Josua 9.15: Und Josua machte Frieden mit ihnen und richtete einen Bund mit ihnen auf, daß sie am Leben bleiben sollten; und die Obersten der Gemeinde schwuren ihnen.
2 Josua 9.19: Da sprachen alle Obersten zu der ganzen Gemeinde: Wir haben ihnen geschworen bei dem HERRN, dem Gott Israels, darum können wir sie nicht angreifen.
3 4. Mose 25.4: Und der HERR sprach zu Mose: Nimm alle Obersten des Volks und hänge sie dem HERRN auf angesichts der Sonne, daß der grimmige Zorn des HERRN von Israel abgewandt werde!
4 1. Samuel 20.15-17: Entziehe aber auch niemals deine Gnade meinem Hause, auch dann nicht, wenn der HERR die Feinde Davids allesamt vom Erdboden vertilgen wird!
5 1. Samuel 18.19: Als aber die Zeit kam, daß Merab, die Tochter Sauls, dem David gegeben werden sollte, wurde sie Adriel, dem Mecholatiter, gegeben.
6 2. Samuel 3.7: Nun hatte Saul ein Kebsweib gehabt, die hieß Rizpa, eine Tochter Ajas. Und Ischboset sprach zu Abner: Warum bist du zu meines Vaters Kebsweibe gegangen?
7 1. Samuel 31.12: machten sich alle streitbaren Männer auf und gingen die ganze Nacht hindurch und nahmen den Leichnam Sauls und die Leichname seiner Söhne von der Mauer zu Bethsan und brachten sie gen Jabes und verbrannten sie daselbst
8 2. Samuel 24.25: Und David baute dem HERRN daselbst einen Altar und opferte Brandopfer und Dankopfer. Und der HERR ließ sich für das Land erbitten, und die Plage wurde von Israel abgewehrt.
9 2. Samuel 23.18: Und Abisai, der Bruder Joabs, Sohn der Zeruja, war das Haupt der Drei; er zückte seinen Speer gegen dreihundert und tötete sie und machte sich einen Namen unter den Dreien.
10 1. Chronik 20.4-8: Darnach kam es bei Geser zum Streite mit den Philistern. Damals erschlug Sibechai, der Chuschatiter, den Sippai, einen von den Kindern Raphas; und sie wurden gedemütigt.
11 1. Samuel 17.7: und der Schaft seines Speeres war wie ein Weberbaum, und die Spitze seines Speers wog sechshundert Schekel Eisen; und sein Schildträger ging vor ihm her.
12 1. Samuel 17.10: Und weiter sprach der Philister: Ich habe am heutigen Tag den Schlachtreihen Israels Hohn gesprochen; gebt mir einen Mann, und laßt uns miteinander kämpfen!
13 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;
14 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
15 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;
16 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;
17 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»
18 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
19 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.
20 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!
21 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
22 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!
23 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.
24 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:
25 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
26 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
27 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
28 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.
29 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.