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2. Samuel - Kapitel 2

David wird König von Juda in Hebron. Ischboset wird König von Israel

1 Nach dieser Geschichte befragte David den HERRN und sprach: Soll ich in eine der Städte Judas hinaufziehen? Und der HERR sprach zu ihm: Zieh hinauf! David sprach: Wohin soll ich ziehen? Er sprach: Gen Hebron! (1. Samuel 30.8) 2 Also zog David dort hinauf mit seinen beiden Frauen, Achinoam, der Jesreelitin, und Abigail, Nabals, des Karmeliters, Weib, (1. Samuel 25.42-43) 3 dazu führte David die Männer, die bei ihm waren, hinauf, einen jeden mit seinem Haushalt, und sie wohnten in den Städten Hebrons. 4 Und die Männer von Juda kamen und salbten David daselbst zum König über das Haus Juda. (1. Samuel 16.13) (1. Samuel 31.12) (2. Samuel 5.3) 5 Und als David angesagt ward, daß die Männer von Jabes in Gilead Saul begraben hätten, sandte David Boten zu den Männern von Jabes in Gilead und ließ ihnen sagen: Gesegnet seid ihr vom HERRN, daß ihr solche Barmherzigkeit an Saul, eurem Herrn, getan und ihn begraben habt. 6 So erweise nun der HERR Barmherzigkeit und Treue auch an euch, und auch ich will euch Gutes tun, weil ihr solches getan habt. 7 So lasset nun eure Hände erstarken und seid tapfer; denn Saul, euer Herr, ist tot, und das Haus Juda hat mich zum König über sich gesalbt! 8 Abner aber, der Sohn Ners, welcher Sauls Feldhauptmann war, nahm Ischboset, den Sohn Sauls, und führte ihn gen Mahanaim (1. Samuel 14.50) 9 und machte ihn zum König über Gilead und über die von Aser, über Jesreel, Ephraim, Benjamin und über ganz Israel. 10 Ischboset aber, Sauls Sohn, war vierzig Jahre alt, als er König wurde über Israel, und regierte zwei Jahre lang. Nur das Haus Juda hielt es mit David. 11 Die Zeit aber, da David zu Hebron über das Haus Juda regierte, betrug sieben Jahre und sechs Monate.

Streit zwischen Juda und Israel

12 Und Abner, der Sohn Ners, zog aus samt den Knechten Ischbosets, des Sohnes Sauls, von Mahanaim gen Gibeon. 13 Und Joab, der Sohn Zerujas, zog auch aus, samt den Knechten Davids, und sie stießen aufeinander am Teiche zu Gibeon, und die einen setzten sich diesseits, die andern jenseits des Teiches fest. 14 Und Abner sprach zu Joab: Die Knappen sollen sich aufmachen und vor uns ein Kampfspiel aufführen! Joab sprach: Nun wohlan, so sollen sie sich aufmachen! 15 Da machten sie sich auf und gingen abgezählt hin: zwölf aus Benjamin, von den Leuten Ischbosets, des Sohnes Sauls, und zwölf von den Knechten Davids. 16 Und einer griff den andern beim Kopf und stieß ihm sein Schwert in die Seite; und sie fielen miteinander. Daher wird der Ort Helkat-Hazurim genannt; er ist bei Gibeon. 17 Und es entspann sich ein sehr harter Streit an jenem Tag. Abner aber und die Männer von Israel wurden von den Knechten Davids geschlagen. 18 Es waren aber drei Söhne Zerujas daselbst: Joab, Abisai und Asahel. Asahel aber war leichtfüßig wie eine Gazelle auf dem Felde. (1. Chronik 2.16) 19 Und Asahel jagte dem Abner nach und wich nicht von Abner, weder zur Rechten noch zur Linken. 20 Da wandte sich Abner um und sprach: Bist du Asahel? Er antwortete: Ja! 21 Abner sprach zu ihm: Wende dich entweder zur Rechten oder zur Linken und greife einen der Knappen an und nimm dir seine Rüstung! Aber Asahel wollte nicht von ihm ablassen. 22 Da sprach Abner abermal zu Asahel: Laß ab von mir! Warum willst du, daß ich dich zu Boden schlage? Wie dürfte ich dann noch deinem Bruder Joab unter die Augen treten? 23 Da er aber nicht von ihm ablassen wollte, stach ihn Abner mit dem Speer rückwärts in den Bauch, so daß der Speer hinten herausdrang. Und er fiel daselbst und starb auf der Stelle; und wer zu dem Ort kam, wo Asahel tot dalag, der stand stille. (2. Samuel 3.27) 24 Aber Joab und Abisai jagten dem Abner nach, bis die Sonne unterging; und als sie zu dem Hügel Amma kamen, der vor Giach liegt, auf dem Wege zur Wüste Gibeon, 25 da versammelten sich die Kinder Benjamin hinter Abner her und bildeten einen Haufen und traten auf die Höhe des Hügels. 26 Da rief Abner Joab zu und sprach: Soll denn das Schwert unaufhörlich fressen? Weißt du nicht, daß zuletzt eine Erbitterung entstehen wird? Und wie lange willst du nicht dem Volke sagen, daß es von seinen Brüdern ablasse? 27 Joab sprach: So wahr Gott lebt, hättest du nicht gesprochen, so hätte sich das Volk nicht vor dem Morgen zurückgezogen und wäre ein jeder von der Verfolgung seines Bruders abgestanden! 28 Und Joab blies die Posaune, und alles Volk stand still und jagte Israel nicht mehr nach, und sie stritten auch nicht mehr. 29 Abner aber und seine Männer marschierten die ganze Nacht nach der Jordanebene und überschritten den Jordan und durchzogen die ganze Schlucht und kamen gen Mahanaim. 30 Joab aber wandte sich von Abner und versammelte das ganze Volk. Und es fehlten von den Knechten Davids neunzehn Mann und Asahel. 31 Aber die Knechte Davids hatten aus Benjamin und unter den Männern Abners dreihundertundsechzig Mann, die gefallen waren, erschlagen. 32 Und sie hoben Asahel auf und begruben ihn in seines Vaters Grab zu Bethlehem. Joab aber samt seinen Männern marschierte die ganze Nacht, so daß sie mit Tagesanbruch nach Hebron kamen.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)