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2. Samuel - Kapitel 17

Ahitophels Rat wird durch Husai vereitelt

1 Und Ahitophel sprach zu Absalom: Ich will doch zwölftausend Mann auslesen, mich aufmachen und David noch in dieser Nacht nachjagen. (Psalm 71.11) 2 Wenn ich dann über ihn komme, während er müde und matt ist, so kann ich ihn so erschrecken, daß alles Volk, das bei ihm ist, flieht, und dann kann ich den König allein schlagen. 3 So werde ich alles Volk dir zuwenden, wenn sich alle von dem Manne abwenden, dem du nachstellst; dann wird das ganze Volk Frieden haben. 4 Das schien dem Absalom gut und allen Ältesten Israels. 5 Aber Absalom sprach: Rufe doch noch Husai, den Architer, daß wir auch hören, was er zu sagen hat! (2. Samuel 16.16) 6 Als nun Husai zu Absalom kam, sprach Absalom zu ihm: So und so hat Ahitophel geraten! Sollen wir seinen Rat ausführen oder nicht? Was sagst du? 7 Da sprach Husai zu Absalom: Es ist kein guter Rat, den Ahitophel diesmal gegeben hat! 8 Und Husai sprach: Du kennst deinen Vater wohl und seine Leute und weißt , daß sie Helden sind und grimmigen Mutes, wie eine Bärin auf freiem Felde, welche ihrer Jungen beraubt ist; dazu ist dein Vater ein Kriegsmann; er wird nicht bei dem Volke übernachten. 9 Siehe, er hat sich wohl schon jetzt in irgend einer Schlucht verborgen oder an einem andern Orte. Wenn es dann geschähe, daß etliche von ihnen gleich im Anfang fielen und man es hören würde, so spräche man: Das Volk, das zu Absalom hält, hat eine Niederlage erlitten! 10 So würde jedermann ganz verzagt werden, wer auch sonst tapfer ist und ein Herz hat wie ein Löwe; denn ganz Israel weiß, daß dein Vater stark ist und daß tapfere Leute bei ihm sind. 11 Darum rate ich, daß du ganz Israel, von Dan bis Beerseba, zu dir versammelst so zahlreich wie der Sand am Meer, und daß du selbst mit ihnen in den Krieg ziehest. 12 So wollen wir ihn überfallen, an welchem Orte wir ihn finden, und wir wollen über ihn kommen, wie der Tau auf die Erde fällt, daß wir von ihm und all seinen Leuten, die bei ihm sind, nicht einen einzigen übriglassen. 13 Zieht er sich aber in eine Stadt zurück, so soll ganz Israel Stricke an jene Stadt legen und sie in den Bach hinunterschleifen, also daß auch nicht ein Steinchen mehr davon gefunden wird! 14 Da sprachen Absalom und alle Männer Israels: Der Rat Husais, des Architers, ist besser als der Rat Ahitophels! Aber der HERR fügte es so, daß der gute Rat Ahitophels vereitelt wurde, damit der HERR das Unglück über Absalom brächte. (2. Samuel 15.31) (2. Samuel 15.34) 15 Aber Husai sprach zu Zadok und Abjatar, den Priestern: So und so hat Ahitophel dem Absalom und den Ältesten Israels geraten; ich aber habe so und so geraten. 16 So sendet nun eilends hin und lasset David sagen: Bleibe nicht über Nacht bei den Furten in der Wüste, sondern mache dich eilends hinüber, damit nicht der König und alles Volk, das bei ihm ist, verschlungen werde! 17 Jonatan aber und Ahimaaz standen beim Brunnen Rogel; und eine Magd ging hin und berichtete es ihnen, und sie gingen hin und zeigten es dem König David an; denn sie durften sich nicht sehen lassen und in die Stadt kommen. (1. Könige 1.9) 18 Aber ein Knabe sah sie und hinterbrachte es Absalom. Da liefen die beiden eilends und gingen in das Haus eines Mannes zu Bachurim. Der hatte eine Zisterne in seinem Hofe; daselbst stiegen sie hinunter. 19 Und das Weib nahm eine Decke und breitete sie über die Öffnung der Zisterne und streute Grütze darüber, so daß man nichts merkte. 20 Als nun Absaloms Knechte zu dem Weibe in das Haus kamen, fragten sie: Wo sind Ahimaaz und Jonatan? Das Weib antwortete: Sie sind über den Bach gegangen. Da suchten sie dieselben, konnten sie aber nicht finden und kehrten wieder nach Jerusalem zurück. 21 Als aber diese weg waren, stiegen jene aus dem Brunnen herauf und gingen hin und zeigten es dem König David an und sprachen zu ihm: Macht euch auf und geht eilends über das Wasser; denn so und so hat Ahitophel wider euch geraten! 22 Da machte sich David auf und alles Volk, das bei ihm war, und setzten über den Jordan; und als es lichter Morgen ward, fehlte keiner, der nicht über den Jordan gegangen wäre. 23 Als aber Ahitophel sah, daß sein Rat nicht ausgeführt wurde, sattelte er seinen Esel, machte sich auf, ging heim in seine Stadt, bestellte sein Haus und erhängte sich, starb und ward in seines Vaters Grab gelegt. (Matthäus 27.5)

David in Mahanajim

24 David aber war nach Mahanaim gekommen, als Absalom über den Jordan zog, er und alle Männer Israels mit ihm. 25 Und Absalom setzte Amasa an Joabs Statt über das Heer. Dieser Amasa war der Sohn eines Mannes, namens Jitra, eines Ismaeliten, welcher zu Abigail gegangen war, der Tochter Nachaschs, der Schwester der Zeruja, der Mutter Joabs. (2. Samuel 19.14) 26 Und Israel und Absalom lagerten sich im Lande Gilead. 27 Als nun David nach Mahanaim gekommen war, brachten Schobi, der Sohn des Nahas, von Rabba der Kinder Ammon, und Machir, der Sohn Ammiels von Lodebar, und Barsillai, der Gileaditer von Roglim, (2. Samuel 9.4) (1. Könige 2.7) 28 Betten, Becken, irdene Geschirre, Weizen, Gerste, Mehl, geröstetes Korn, Bohnen, Linsen, 29 Honig und Butter, Schafe und getrocknetes Rindfleisch zur Speise für David und das Volk, das bei ihm war; denn sie sprachen: Das Volk wird hungrig, müde und durstig sein in der Wüste. (2. Samuel 16.2)

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."