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2. Samuel - Kapitel 16

David auf der Flucht. Simeis Fluchen

1 Und als David kaum die Höhe überschritten hatte, siehe, da kam ihm Ziba, der Knecht Mephibosets, entgegen mit einem Paar gesattelter Esel; darauf waren zweihundert Brote, hundert getrocknete Trauben, hundert Früchte und ein Schlauch Wein. (2. Samuel 9.2) 2 Da fragte der König: Was willst du damit? Ziba sprach: Die Esel sind für die königliche Familie zum Reiten und die Brote und das Obst zur Speise für die Jünglinge, der Wein aber zum Trinken für die, welche in der Wüste müde werden! 3 Der König fragte: Wo ist denn der Sohn deines Herrn? Ziba sprach zum König: Siehe, er blieb zu Jerusalem; denn er sprach: Heute wird das Haus Israel mir das Reich meines Vaters zurückgeben. (2. Samuel 19.27) 4 Da sprach der König zu Ziba: Siehe, alles was Mephiboset hat, soll dein sein! Ziba antwortete: Ich verbeuge mich! Laß mich Gnade finden vor deinen Augen, mein Herr und König! 5 Als aber der König David nach Bachurim kam, siehe, da trat von dort ein Mann vom Geschlechte des Hauses Sauls heraus, der hieß Simei, ein Sohn Geras; (2. Mose 22.27) (1. Könige 2.8) 6 der kam heraus und fluchte und warf mit Steinen nach David und allen Knechten des Königs David; denn alles Volk und alle Helden waren zu seiner Rechten und zu seiner Linken. 7 Also aber sprach Simei, indem er fluchte: Geh, geh, du Blutmensch, du Nichtswürdiger! 8 Der HERR hat dir vergolten alles Blut des Hauses Sauls, an dessen Statt du König geworden bist! Nun hat der HERR das Reich in die Hand deines Sohnes Absalom gegeben und siehe, nun steckst du in deinem Unglück; denn du bist ein Blutmensch! 9 Aber Abisai, der Sohn der Zeruja, sprach zum König: Warum soll dieser tote Hund meinem Herrn, dem König fluchen? Ich will doch hingehen und ihm den Kopf abhauen! (1. Samuel 26.8) 10 Aber der König sprach: Ihr Söhne der Zeruja, was habe ich mit euch zu schaffen? Wenn er flucht, und wenn der HERR zu ihm gesagt hat: Fluche dem David! wer will dann sagen: Warum tust du also? 11 Und David sprach zu Abisai und zu allen seinen Knechten: Siehe, mein Sohn, der von meinem Leibe gekommen ist, stellt mir nach dem Leben; warum nicht auch dieser Benjaminiter? Laßt ihn fluchen; denn der HERR hat ihn geheißen! 12 Vielleicht wird der HERR mein Elend ansehen und mir sein heutiges Fluchen mit Gutem vergelten! 13 Also ging David seines Weges mit seinen Leuten; Simei aber ging an der Seite des Berges neben ihm her und fluchte immer und warf mit Steinen nach ihm und besprengte ihn mit Staub. 14 Als aber der König samt allem Volk, das bei ihm war, müde ankam, erquickte er sich daselbst.

Absaloms Einzug in Jerusalem

15 Absalom aber und alles Volk, die Männer von Israel, waren nach Jerusalem gekommen und Ahitophel mit ihm. 16 Und als Husai, der Architer, Davids Freund, zu Absalom hineinkam, sprach er zu Absalom: Es lebe der König! Es lebe der König! (1. Samuel 10.24) (2. Samuel 15.37) 17 Absalom aber sprach zu Husai: Ist das deine Liebe zu deinem Freund? Warum bist du nicht mit deinem Freund gezogen? 18 Husai sprach zu Absalom: Keineswegs! Sondern wen der HERR und dieses Volk und alle Männer Israels erwählen, dessen will ich sein und bei dem bleibe ich! 19 Und zum andern: Wem sollte ich dienen? Nicht seinem Sohne? Wie ich vor deinem Vater gedient habe, also will ich es auch vor dir tun. 20 Und Absalom sprach zu Ahitophel: Rate, was wir tun sollen! 21 Ahitophel sprach: Gehe zu den Kebsweibern deines Vaters, die er hinterlassen hat, das Haus zu hüten, so wird ganz Israel vernehmen, daß du dich bei deinem Vater verhaßt gemacht hast, und es werden die Hände aller deiner Anhänger gestärkt. (2. Samuel 15.16) 22 Da schlug man Absalom ein Zelt auf dem Dache auf, und Absalom ging vor den Augen von ganz Israel zu den Kebsweibern seines Vaters. (3. Mose 18.8) (2. Samuel 12.11) 23 Ahitophels Rat galt nämlich in jenen Tagen soviel, als hätte man das Wort Gottes befragt; so galten alle Ratschläge Ahitophels bei David und bei Absalom.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)