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2. Samuel - Kapitel 14

Joabs Ränkespiel und Absaloms Rückkehr

1 Als aber Joab, der Sohn der Zeruja, merkte, daß des Königs Herz sich zu Absalom neigte, 2 sandte er hin gen Tekoa und ließ ein kluges Weib von dort holen und sprach zu ihr: Stelle dich doch trauernd und ziehe Trauerkleider an und salbe dich nicht mit Öl, sondern stelle dich wie ein Weib, das lange Zeit um einen Toten Leid getragen hat. 3 Dann sollst du zum König hineingehen und mit ihm reden so und so. Und Joab legte die Worte in ihren Mund. 4 Als nun das Weib von Tekoa mit dem König reden wollte, fiel sie auf ihr Angesicht zur Erde, verneigte sich und sprach: Hilf mir, o König! 5 Der König aber sprach zu ihr: Was fehlt dir? Sie sprach: Wahrlich, ich bin eine Witwe, denn mein Mann ist gestorben! 6 Und deine Magd hat zwei Söhne, die zankten miteinander auf dem Felde, und als ihnen niemand wehrte, schlug einer den andern und tötete ihn. 7 Und siehe, nun ist die ganze Verwandtschaft wider deine Magd und sagt: Gib den her, der seinen Bruder erschlagen hat, daß wir ihn töten für die Seele seines Bruders, den er umgebracht hat, und daß wir auch den Erben vertilgen! Sie wollen also den Funken auslöschen, der mir noch übriggeblieben ist, daß meinem Mann kein Name und keine Nachkommenschaft auf Erden bleibe. (5. Mose 19.11-13) 8 Da sprach der König zum Weibe: Gehe heim, ich will deinetwegen Befehle geben! 9 Da sprach das Weib von Tekoa zum König: Auf mir sei die Schuld und auf meines Vaters Haus; der König aber und sein Thron seien unschuldig! 10 Der König sprach: Wer wider dich redet, den bringe zu mir, so soll er dich nicht mehr angreifen! 11 Sie sprach: Der König gedenke doch an den HERRN, deinen Gott, daß der Bluträcher nicht noch mehr Unheil anrichte und daß man meinen Sohn nicht verderbe! Er sprach: So wahr der HERR lebt, es soll kein Haar von deinem Sohn auf die Erde fallen! (1. Samuel 14.45) (1. Könige 1.52) 12 Und das Weib sprach: Laß doch deine Magd meinem Herrn, dem König, etwas sagen. Er aber sprach: Sag her! 13 Das Weib sprach: Warum hast du denn solches wider das Volk Gottes im Sinn? Und mit dem, was der König geredet, hat er sich selbst schuldig gesprochen, weil der König seinen Verstoßenen nicht zurückholen läßt. 14 Denn wir müssen zwar gewiß sterben und sind wie das Wasser, das in die Erde versiegt und welches man nicht wieder auffangen kann. Aber Gott will das Leben nicht hinwegnehmen, sondern sinnt darauf, daß der Verstoßene nicht von ihm verstoßen bleibe. (Hesekiel 18.23) 15 Daß ich nun gekommen bin, mit meinem Herrn, dem König, solches zu reden, geschah deshalb, weil das Volk mir Angst machte; deine Magd aber dachte: Ich will doch mit dem König reden; vielleicht wird der König tun, was seine Magd sagt; 16 denn der König wird seine Magd erhören, daß er mich errette aus der Hand des Mannes, der mich samt meinem Sohn aus dem Erbe Gottes vertilgen will. 17 Und deine Magd dachte: Meines Herrn, des Königs Wort wird mir ein Trost sein; denn mein Herr, der König, ist wie ein Engel Gottes, um Gutes und Böses anzuhören, darum sei der HERR, dein Gott, mit dir! (2. Samuel 19.28) 18 Der König antwortete und sprach zu dem Weibe: Verhehle mir doch nicht, was ich dich frage! Das Weib sprach: Mein Herr, der König, sage an! 19 Der König sprach: Ist nicht Joabs Hand mit dir bei alledem? Das Weib antwortete und sprach: So wahr deine Seele lebt, mein Herr und König, es ist nicht möglich, weder zur Rechten noch zur Linken auszuweichen bei allem, was mein Herr, der König, sagt. Ja, dein Knecht Joab hat es mir befohlen, und er selbst hat alle diese Worte deiner Magd in den Mund gelegt. 20 Um der Sache ein anderes Aussehen zu geben, hat dein Knecht Joab so gehandelt; mein Herr ist so weise wie ein Engel Gottes, daß er alles auf Erden weiß! (2. Samuel 14.17) 21 Da sprach der König zu Joab: Siehe, ich habe diese Worte ausgesprochen; so gehe nun hin und hole den Jüngling Absalom zurück! 22 Da fiel Joab auf sein Angesicht und verneigte sich und segnete den König und sprach: Heute merkt dein Knecht, daß ich vor deinen Augen Gnade gefunden habe, mein Herr und König, da der König tut, was sein Knecht sagt! 23 Also machte sich Joab auf und zog nach Geschur und brachte Absalom nach Jerusalem. (2. Samuel 13.37) 24 Aber der König sprach: Laß ihn wieder in sein Haus gehen, und mein Angesicht soll er nicht sehen! Also ging Absalom wieder in sein Haus und sah das Angesicht des Königs nicht. 25 Aber in ganz Israel war kein Mann so schön und so berühmt wie Absalom. Von der Fußsohle bis zum Scheitel war kein Makel an ihm. 26 Und wenn er sein Haupt scheren ließ (dies geschah nämlich zu Ende eines jeden Jahres, denn es war ihm zu schwer, also daß man es abscheren mußte), so wog sein Haupthaar zweihundert Schekel nach königlichem Gewicht. 27 Und dem Absalom wurden drei Söhne geboren und eine Tochter, die hieß Tamar; die war ein Weib von schöner Gestalt. (2. Samuel 13.1) 28 Und Absalom blieb zwei Jahre lang zu Jerusalem, ohne daß er das Angesicht des Königs sah. 29 Dann aber sandte Absalom nach Joab, um ihn zum König zu schicken; aber er wollte nicht zu ihm kommen. Er aber sandte noch einmal; dennoch wollte jener nicht kommen. 30 Da sprach er zu seinen Knechten: Habt ihr den Acker Joabs gesehen, der neben dem meinigen liegt und darauf er Gerste hat? Geht hin und zündet sie an! Da steckten die Knechte Absaloms das Stück Acker in Brand. 31 Da machte sich Joab auf und kam zu Absalom ins Haus und sprach zu ihm: Warum haben deine Knechte mein Stück Acker in Brand gesteckt? 32 Absalom sprach zu Joab: Siehe, ich sandte nach dir und ließ dir sagen: «Komm her, daß ich dich zum König sende und sagen lasse: Warum bin ich von Geschur gekommen? Es wäre mir besser, daß ich noch daselbst wäre!» So verschaffe nun, daß ich das Angesicht des Königs sehen darf! 33 Da ging Joab zum König hinein und sagte es ihm. Und er rief Absalom; und er kam zum König und verneigte sich vor dem König mit dem Angesicht zur Erde; und der König küßte Absalom.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)