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2. Samuel - Kapitel 11

Die Belagerung von Rabba. Davids Ehebruch und Mord an Urija

1 Und nach Verlauf eines Jahres, zur Zeit, da die Könige auszuziehen pflegten, sandte David Joab und seine Knechte mit ihm und ganz Israel; und sie schlugen die Kinder Ammon nieder und belagerten Rabba. David aber blieb zu Jerusalem. (1. Chronik 20.1) 2 Und es begab sich, als David um den Abend von seinem Lager aufstand und auf dem Dache des königlichen Hauses umherwandelte, sah er vom Dache aus ein Weib sich baden, und das Weib war von sehr schöner Gestalt. (Matthäus 5.28-29) 3 Und David sandte hin und erkundigte sich nach dem Weibe, und man sprach: Ist das nicht Batseba, die Tochter Eliams, das Weib Urijas, des Hetiters? (2. Samuel 23.29) 4 Und David sandte Boten hin und ließ sie holen. Und sie kam zu ihm, und er schlief bei ihr. Sie aber reinigte sich von ihrer Unreinigkeit und kehrte wieder in ihr Haus zurück. (3. Mose 15.18) 5 Und das Weib ward schwanger und sandte hin und ließ es David anzeigen und sagen: Ich bin schwanger geworden! 6 Da sandte David zu Joab und ließ ihm sagen: Sende mir Urija, den Hetiter! Und Joab sandte Urija zu David. 7 Und als Urija zu ihm kam, fragte David, ob es mit Joab und mit dem Volk und mit dem Krieg gut stehe. 8 Und David sprach zu Urija: Geh in dein Haus hinab und wasche deine Füße! Und als Urija das Haus des Königs verließ, folgte ihm ein Geschenk des Königs. 9 Aber Urija legte sich vor der Tür des königlichen Hauses bei allen Knechten seines Herrn schlafen und ging nicht in sein Haus hinab. 10 Als man nun David sagte: Urija ist nicht in sein Haus hinabgegangen, sprach David zu ihm: Bist du nicht von der Reise gekommen? Warum bist du nicht in dein Haus hinabgegangen? 11 Urija aber sprach zu David: Die Lade und Israel und Juda halten sich in Zelten auf, und mein Herr Joab und die Knechte meines Herrn lagern auf freiem Felde, und ich sollte in mein Haus gehen, essen und trinken und bei meinem Weibe liegen? So wahr du lebst und deine Seele lebt, ich tue solches nicht! (1. Samuel 4.4) 12 Und David sprach zu Urija: So bleibe heute auch hier, morgen will ich dir einen Auftrag geben! Also blieb Urija an jenem und am folgenden Tage zu Jerusalem. 13 Und David lud ihn ein, bei ihm zu essen und zu trinken und machte ihn trunken; er ging aber am Abend gleichwohl aus, um sich auf einem Lager bei seines Herrn Knechten schlafen zu legen, und ging nicht in sein Haus hinab. 14 Am Morgen schrieb David einen Brief an Joab und sandte ihn durch Urija. 15 Er schrieb aber also in dem Brief: Stellet Urija gerade dorthin, wo am heftigsten gekämpft wird, und wendet euch hinter ihm ab, daß er erschlagen werde und sterbe! 16 Als nun Joab die Stadt einschloß, stellte er Urija an den Ort, von dem er wußte, daß tapfere Männer daselbst waren. 17 Und als die Männer der Stadt einen Ausfall machten und wider Joab stritten, fielen etliche von dem Volk, von den Knechten Davids; dabei kam auch Urija, der Hetiter, um. 18 Hierauf ließ Joab dem David den ganzen Verlauf des Streites melden; 19 und er gebot dem Boten und sprach: Wenn du dem König den ganzen Verlauf des Streites erzählt hast 20 und siehst, daß der König zornig wird und zu dir spricht: Warum seid ihr zum Kampf so nahe an die Stadt herangekommen? Wisset ihr nicht, daß man von der Mauer herab zu schießen pflegt? 21 Wer schlug Abimelech, den Sohn Jerub-Besets? Warf nicht ein Weib ein Stück von einem Mühlstein von der Mauer, so daß er zu Tebez starb? Warum seid ihr so nahe an die Mauer herangekommen? So sollst du sagen: Dein Knecht Urija, der Hetiter, ist auch tot! (Richter 9.53) 22 Der Bote ging hin und kam und sagte David alles, was ihm Joab aufgetragen hatte. 23 Und der Bote sprach zu David: Die Leute waren stärker als wir und machten einen Ausfall gegen uns auf das Feld; wir aber drängten sie zurück bis vor das Tor. 24 Und die Schützen schossen von der Mauer auf deine Knechte, so daß etliche von den Knechten des Königs umkamen; dazu ist dein Knecht Urija auch tot. 25 David sprach zum Boten: Sage zu Joab: «Laß dich das nicht anfechten; denn das Schwert tötet bald diesen, bald jenen. Verstärke deinen Kampf gegen die Stadt und zerstöre sie!» Also sollst du ihn ermutigen. 26 Als aber das Weib Urijas hörte, daß ihr Mann Urija tot war, trug sie Leid um ihren Herrn. 27 Doch die Trauer ging vorüber, und David sandte hin und ließ sie in sein Haus holen, und sie ward sein Weib und gebar ihm einen Sohn. Aber die Tat, welche David verübt hatte, mißfiel dem HERRN. (2. Mose 20.13-14)

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"