2. Samuel - Kapitel 11
Die Belagerung von Rabba. Davids Ehebruch und Mord an Urija
1 Und nach Verlauf eines Jahres, zur Zeit, da die Könige auszuziehen pflegten, sandte David Joab und seine Knechte mit ihm und ganz Israel; und sie schlugen die Kinder Ammon nieder und belagerten Rabba. David aber blieb zu Jerusalem. 1 2 Und es begab sich, als David um den Abend von seinem Lager aufstand und auf dem Dache des königlichen Hauses umherwandelte, sah er vom Dache aus ein Weib sich baden, und das Weib war von sehr schöner Gestalt. 2 3 Und David sandte hin und erkundigte sich nach dem Weibe, und man sprach: Ist das nicht Batseba, die Tochter Eliams, das Weib Urijas, des Hetiters? 3 4 Und David sandte Boten hin und ließ sie holen. Und sie kam zu ihm, und er schlief bei ihr. Sie aber reinigte sich von ihrer Unreinigkeit und kehrte wieder in ihr Haus zurück. 4 5 Und das Weib ward schwanger und sandte hin und ließ es David anzeigen und sagen: Ich bin schwanger geworden! 6 Da sandte David zu Joab und ließ ihm sagen: Sende mir Urija, den Hetiter! Und Joab sandte Urija zu David. 7 Und als Urija zu ihm kam, fragte David, ob es mit Joab und mit dem Volk und mit dem Krieg gut stehe. 8 Und David sprach zu Urija: Geh in dein Haus hinab und wasche deine Füße! Und als Urija das Haus des Königs verließ, folgte ihm ein Geschenk des Königs. 9 Aber Urija legte sich vor der Tür des königlichen Hauses bei allen Knechten seines Herrn schlafen und ging nicht in sein Haus hinab. 10 Als man nun David sagte: Urija ist nicht in sein Haus hinabgegangen, sprach David zu ihm: Bist du nicht von der Reise gekommen? Warum bist du nicht in dein Haus hinabgegangen? 11 Urija aber sprach zu David: Die Lade und Israel und Juda halten sich in Zelten auf, und mein Herr Joab und die Knechte meines Herrn lagern auf freiem Felde, und ich sollte in mein Haus gehen, essen und trinken und bei meinem Weibe liegen? So wahr du lebst und deine Seele lebt, ich tue solches nicht! 5 12 Und David sprach zu Urija: So bleibe heute auch hier, morgen will ich dir einen Auftrag geben! Also blieb Urija an jenem und am folgenden Tage zu Jerusalem. 13 Und David lud ihn ein, bei ihm zu essen und zu trinken und machte ihn trunken; er ging aber am Abend gleichwohl aus, um sich auf einem Lager bei seines Herrn Knechten schlafen zu legen, und ging nicht in sein Haus hinab. 14 Am Morgen schrieb David einen Brief an Joab und sandte ihn durch Urija. 15 Er schrieb aber also in dem Brief: Stellet Urija gerade dorthin, wo am heftigsten gekämpft wird, und wendet euch hinter ihm ab, daß er erschlagen werde und sterbe! 16 Als nun Joab die Stadt einschloß, stellte er Urija an den Ort, von dem er wußte, daß tapfere Männer daselbst waren. 17 Und als die Männer der Stadt einen Ausfall machten und wider Joab stritten, fielen etliche von dem Volk, von den Knechten Davids; dabei kam auch Urija, der Hetiter, um. 18 Hierauf ließ Joab dem David den ganzen Verlauf des Streites melden; 19 und er gebot dem Boten und sprach: Wenn du dem König den ganzen Verlauf des Streites erzählt hast 20 und siehst, daß der König zornig wird und zu dir spricht: Warum seid ihr zum Kampf so nahe an die Stadt herangekommen? Wisset ihr nicht, daß man von der Mauer herab zu schießen pflegt? 21 Wer schlug Abimelech, den Sohn Jerub-Besets? Warf nicht ein Weib ein Stück von einem Mühlstein von der Mauer, so daß er zu Tebez starb? Warum seid ihr so nahe an die Mauer herangekommen? So sollst du sagen: Dein Knecht Urija, der Hetiter, ist auch tot! 6 22 Der Bote ging hin und kam und sagte David alles, was ihm Joab aufgetragen hatte. 23 Und der Bote sprach zu David: Die Leute waren stärker als wir und machten einen Ausfall gegen uns auf das Feld; wir aber drängten sie zurück bis vor das Tor. 24 Und die Schützen schossen von der Mauer auf deine Knechte, so daß etliche von den Knechten des Königs umkamen; dazu ist dein Knecht Urija auch tot. 25 David sprach zum Boten: Sage zu Joab: «Laß dich das nicht anfechten; denn das Schwert tötet bald diesen, bald jenen. Verstärke deinen Kampf gegen die Stadt und zerstöre sie!» Also sollst du ihn ermutigen. 26 Als aber das Weib Urijas hörte, daß ihr Mann Urija tot war, trug sie Leid um ihren Herrn. 27 Doch die Trauer ging vorüber, und David sandte hin und ließ sie in sein Haus holen, und sie ward sein Weib und gebar ihm einen Sohn. Aber die Tat, welche David verübt hatte, mißfiel dem HERRN. 72. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. 8 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. 916 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. 10, 11, 12, 1318 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. 14, 15
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. 16, 17
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. 18, 19, 20, 21, 2221 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. 23
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. 24, 25, 26
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; 27
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. 28, 29, 3028 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. 31, 32, 33
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. 34 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. 35, 36, 37, 38, 39, 40
Querverweise
1 1. Chronik 20.1: Und nach Verfluß eines Jahres, zur Zeit, da die Könige ausziehen, führte Joab die Kriegsmacht aus und verheerte das Land der Kinder Ammon; und er kam und belagerte Rabba, während David in Jerusalem blieb, und Joab eroberte Rabba und zerstörte es.
2 Matthäus 5.28-29: Ich aber sage euch: Wer ein Weib ansieht, ihrer zu begehren, der hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.
3 2. Samuel 23.29: Cheleb, der Sohn Baanas, der Netophatiter; Itai, der Sohn Ribais, von Gibea der Kinder Benjamin;
4 3. Mose 15.18: Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
5 1. Samuel 4.4: Und das Volk sandte gen Silo und ließ die Bundeslade des HERRN der Heerscharen, der über den Cherubim thront, von dannen abholen. Und die beiden Söhne Elis, Hophni und Pinehas, waren daselbst mit der Bundeslade Gottes.
6 Richter 9.53: Aber ein Weib warf ein Stück von einem Mühlstein dem Abimelech auf den Kopf und zerschmetterte ihm den Schädel.
7 2. Mose 20.13-14: Du sollst nicht töten!
8 1. Mose 31.39: Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht; ich mußte es ersetzen, du fordertest es von meiner Hand, ob es bei Tag oder bei Nacht gestohlen war.
9 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,
10 3. Mose 20.6: Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
11 3. Mose 20.27: Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!
12 5. Mose 18.10: Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer,
13 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt doch, was Saul getan, wie er die Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; warum willst du denn meiner Seele eine Schlinge legen, daß ich getötet werde?
14 3. Mose 18.23: Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich!
15 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!
16 5. Mose 13.7: «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern
17 5. Mose 17.2: Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten,
18 2. Mose 23.9: Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.
19 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen.
20 5. Mose 10.18-19: Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.
21 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
22 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!
23 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, erforschet das Recht, bestrafet den Gewalttätigen, schaffet den Waislein Recht, führet die Sache der Witwe!
24 3. Mose 25.36: Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.
25 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
26 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
27 5. Mose 24.12-13: Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
28 2. Mose 21.6: ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.
29 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht einmal in deinen Gedanken, und verwünsche den Reichen auch in deiner Schlafkammer nicht; denn die Vögel des Himmels tragen den Laut davon, und ein geflügelter Bote verkündigt das Wort.
30 Apostelgeschichte 23.5: Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.»
31 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
32 2. Mose 13.13: Aber jede Erstgeburt vom Esel sollst du mit einem Schaf lösen; wenn du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Desgleichen alle Erstgeburt von Menschen unter deinen Kindern sollst du lösen.
33 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.
34 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.
35 3. Mose 7.24: Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.
36 3. Mose 11.40: wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
37 3. Mose 17.15: Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein.
38 3. Mose 22.8: Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!
39 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
40 Hesekiel 44.31: Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen!